Nummernschilder
Hab jetzt was von motorradschildern, normalen pkw schildern und käfer schildern gelesen.
Wenn dann möchte ich ja auch schilder haben die optisch gut passen.
Gruß Robin
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- andreas-m
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Zum einen gibt Dir die Zulassungsstelle das vor,
manchmal hat man glück und kann selber aussuchen,
und dann entscheidet der geschmack ja auch noch...
Die einen mögen vorne gar keins, die anderen ein kleines,
die anderen zimmern sich da ein 52cm breites normales PKW-KZ vor,
alles Geschmackssache...
Kennzeichen-Thread
und noch einer
Kennzeichen-Thread
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- dago
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MUSS nun vorne eines dran oder net ?
ps. hab mal ne "offizielle" anfrage gestellt.....
tesla ms+m3, twizy (verliehen), e-smart und zero, res.: sion, klare tendenz zum roadster 2 - 18kw pv, 3 pw2, dsk + typ2 bis 22kw
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- Highlander
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Ab sofort z. B. auch diese 3-rädigen Roller von Aprillia
Die müsen auch eins vorn haben!
Gruß aus dem Sauerland
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- andi_3.0
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Ich Dummerchen
Gruß aus dem Sauerland
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- geracher
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wird auch unter dem Namen Gilera Fuoco 500 verkauftDie 3-Räder sind aber von Piaggio.
wir haben so ein 400er 3-Rad da, geht schon gut das Ding aber braucht bei normaler Fahrweise 5 Liter! Super
Übrigens noch habe ich vorne kein Nummernschild dran am Twizy
Trotz Leukämie Freude am Twizy
Grüßle Stefan
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Also wer keins hat, ist doch gut
Gruß aus dem Sauerland
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Da muss..jedenfalls in Germany
Gruß aus dem Sauerland
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- J_T_Kirk
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1. Vorschrift beim Twizy ist hinten und vorn
2. Format ist Geschmacks- und Verhandlungssache (hier herrscht die übliche Willkür der Zulassungsstellen).
3. Wer sich nicht an die Vorschriften hält riskiert, wie üblich, ein Bußgeld falls die Rennleitung eingreift.
Glaube, dieser Thread kann geschlossen werden.
Gruß, Uwe
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- dago
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Hi dago,
ist ein EU-Sumpf in den Du Dich da begeben hast Zwinkernd .... versuchen wir das Problem aber mal zu lösen:
Du hast ein L7e, d.h. laut 2002/24/EG, Kapitel 1, Artikel 1 Abs. 3b:
Vierrädrige Kraftfahrzeuge, die nicht unter Buchstabe a) fallen, mit
einer Leermasse von bis zu 400 kg (Klasse L7e) (550 kg im Falle
von Fahrzeugen zur Güterbeförderung), ohne Masse der Batterien im
Falle von Elektrofahrzeugen, und mit einer maximalen Nutzleistung
von bis zu 15 kW. Diese Fahrzeuge gelten als dreirädrige Kraftfahrzeuge
und müssen den technischen Anforderungen für dreirädrige
Kraftfahrzeuge der Klasse L5e genügen, sofern in den Einzelrichtlinien
nichts anderes vorgesehen ist.
Nach dem muß Dein Fahrzeug den technischen Anforderungen eines L5e entsprechen.
L5e ist ein Dreirad:
dreirädrige Kraftfahrzeuge, d. h. mit drei symmetrisch angeordneten
Rädern ausgestattete Kraftfahrzeuge (Klasse L5e) mit einem Hubraum
von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren
und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h.
So, jetzt haben wir das Teil Mal technisch grob eingestuft.
Jetzt gehen wir mal ins Zulassungsrecht, d.h. in die Fahrzeugzulassungsverordnung = FZV.
§10 Abs.5 FZV:
(5) Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei Anhängern und bei Krafträdern die Anbringung an deren Rückseite.
D.h., daß nur bei Anhängern und Krafträdern davon abgewichen wird und hier die Anbringung eines hinteren Kennzeichens genügt.
Die Gruppe "L", also z.B. L5e oder L7e bezeichnet die Gruppe der Krafträder und von daher könnte man meinen, daß die beiden auch in die Rubrik Krafträder fallen.
Dem ist aber nicht so, weil die FZV im §2 eine eigene Begriffsbestimmung hat und hier heißt es unter der Nr.9:
Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Die FZV sagt also eindeutig, daß hier nur 2rädrige Kraftfahrzeuge (also Motorräder, auch mit Beiwagen) gemeint sind. Da für Dein Teil aber die techn. Voraussetzungen für ein Dreirad gelten kann es somit nicht gemeint sein.
Nach dem braucht Dein Teil also vorne und hinten ein amtl. Kennz.!
Es kursieren immer wieder andere Meinungen dazu wie z.B. "ist zwei und dreirädrigen Kfz gleichgestellt" oder die Richtlinien über die Einstufung und Begutachtung von Quads im Verkehrsblatt v. 2004 ..... u.s.w.
Wenn man die Texte von den Bestimmungen aber genau liest, dann beziehen sich die Texte nicht auf die L5e oder L7e Fahrzeuge!
Abschließend noch eine Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums:
Stellungnahme des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung in Berlin
In Deutschland sind Quads nach geltendem Zulassungsrecht (FZV) Kraftfahrzeuge und nicht von den für Kraftfahrzeuge erforderlichen Kennzeichnungspflicht an der Vorder- und Rückseite ausgenommen. Kennzeichen müssen also vorne und hinten angebracht werden.
Begründung: Die Richtlinie 2002/24/EG für zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, unter deren Anwendungsbereich auch vierrädrige Quads fallen, regelt – unter Beachtung der Verkehrssicherheit – die bautechnischen Anforderungen an die Anbringungsstelle für das hintere Kennzeichen. Besondere Vorgaben für die Anbringung des vorderern Kennzeichens waren aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht erforderlich.
Ziel der Richtlinie ist es aber nicht, das Zulassungsverfahren oder die Vorschriften über die Zuteilung von Kennzeichen an der Vorder- und/oder Hinterseite eines Quads zu harmonisieren. Dies richtet sich nach wie vor ausschließlich nach den nationalen Vorschriften. Nach § 10 Abs. 5 Satz 1 der FZV müssen Quads daher auch weiterhin über ein Kennzeichen an der Vorder- und Rückseite verfügen.
Alles klar?
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Ohne Halter den Fahrzeugrundungen nachempfunden
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- Tottinho
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- TwizyPower
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Ich habe mein Kennzeichen jetzt vorne Montiert inkl der neuen Klappenbefestigung laut Renault.
Ohne Halter den Fahrzeugrundungen nachempfunden
Was für eine neue Klappenbefestigung ?
Gruß
TwizyPower
Gruß
TwizyPower
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