Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!

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08 Jul 2012 15:56 #14957 von Mariocobretti
Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Hallo Gemeinde!

Mich würde mal die Rechtslage einer zugeparkten Ladesäule interessieren, es handelt sich um teils eingeschränktes Halteverbot, als auch nur um ein Hinweisschild "parken nur für E-Fahrzeuge beim laden"!
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruß Mario

(P.S. TwizyCrisy Fußmatten sind Super! :P )

Grüße aus Nürnberg

Mario Cobretti

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08 Jul 2012 15:59 - 08 Jul 2012 15:59 #14958 von fbitc
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
wenn das ein offizielles Verkehrszeichen ist und auch der Zusatz vorhanden ist, dann dürfte die "Rechtslage" klar sein - aber wie will man die "Rechtslage" durchsetzen, wenn man mit dem T kommt und will laden und kein E-Fahrzeug parkt da...?! :blink:

Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
Letzte Änderung: 08 Jul 2012 15:59 von fbitc.

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08 Jul 2012 16:11 #14960 von Mariocobretti
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Die Polizei rufen, und wenn die nicht zieht, dann Anzeige machen. Auf Anzeigen schreiben haben die nicht so viel Lust!

Grüße aus Nürnberg

Mario Cobretti

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08 Jul 2012 16:16 #14961 von BurgerMario
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Hallo!

Leider gibts im deutschen Recht keine ausgewiesenen Parkplätze für E-Fahrzeuge :(
Auch wenn dort ein Schild steht "nur für E-Fahrzeuge" darf ein parkender Stinker nicht abgeschleppt werden oder bekommt auch keine Anzeige :(
Das gilt für "Öffentliche Parkplätze"...

Auf Privaten Parkplätzen wie bei Einkaufszentren gibts aber ein "Hausrecht" und der Inhaber darf da E-Parkplätze ausweisen und dann auch dort "Stinker" abschleppen lassen...
Ist halt sein Eigentum....
DAS ist aber leider immer noch die Ausnahme :(

Problematisch finde ich momentan aber eher, dass wir E-Fahrer immer mehr werden und die Ladesäulen nicht soooo häufig sind....

Wenn das mit dem Twizy so weitergeht und vor allem mit dem kommenden Zoe wirds langsam eng...
Der Twizy kann zur Not ja auch an einer normalen Dose laden, beim den "Autos" sieht das gaaaanz anders aus....

Grüße

Mario

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08 Jul 2012 17:12 #14969 von eisenhower
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Wobei der ZOE auch mit Schuko geladen werden kann. Der Mitsubishi IMIEV auch.

Twizy Color mit Türen, Honda Jazz Hybrid, Vespa 250 GTS
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08 Jul 2012 17:44 #14975 von TwizyPower
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Bei unseren Säulen steht ein Halteverbotsschild mit dem Hinweis "außer Elektrofahrzeuge im Ladevorgang".
Ich denke die Rechtslage ist klar. Steht ein Stinker dort, kann die Polizei abschleppen.
Wenn ich eine Anzeige mache und beeinträchtigt werde, muss sie abschleppen - ist schließlich Halteverbot !
Ich denke es gilt das gleiche Recht, wie vor jeder Grundstücksausfahrt usw.

Gruß
TwizyPower

Gruß
TwizyPower

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08 Jul 2012 17:56 - 08 Jul 2012 17:58 #14979 von fbitc
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
ja, das sehe ich auch so; wenn es eine offizielle Ausschilderung gibt wie zB. hier



dann müsste doch das eine rechtliche Grundlage bilden.

Grüße Frank
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08 Jul 2012 17:58 #14980 von Brit
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
BurgerMario schrieb:


Problematisch finde ich momentan aber eher, dass wir E-Fahrer immer mehr werden und die Ladesäulen nicht soooo häufig sind....

Wenn das mit dem Twizy so weitergeht und vor allem mit dem kommenden Zoe wirds langsam eng...
Der Twizy kann zur Not ja auch an einer normalen Dose laden, beim den "Autos" sieht das gaaaanz anders aus....

Grüße

Mario


Mein Twizy kommt ja nun auch Mitte/Anfang August, und wird hauptsächlich auf Arbeit geladen.
Wäre es vielleicht eine Idee, wenn man mal ein Liste anfängt, wo sich alle eintragen, die bereit sind, eine Steckdose zur Verfügung zu stellen? Zumindest bei den geschäftlich genutzten e-Fahrzeugen ginge das doch, bei uns im Geschäft wär das kein Problem. Dann könnte man Fahrten doch ganz anders planen, mit so einer beruhigenden Liste im Handschuhfach. Auch wenn´s erstmal nich viele sind.

Grüße, Brit

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08 Jul 2012 18:14 - 08 Jul 2012 18:17 #14983 von Jörg
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Die Liste gibt´s schon , nennt sich Lemnet
Hab mich da auch schon eingetragen.

Viele Grüße
Jörg
Smart ED 3
Letzte Änderung: 08 Jul 2012 18:17 von Jörg.

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08 Jul 2012 18:59 - 08 Jul 2012 19:00 #14993 von Tido
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Der Platz vor der Ladesäule ist ja auch eigentlich ein Ladeplatz und kein Parkplatz. Ist das Elektroauto voll geladen, oder nutzt man den Ladeplatz als Parkplatz (ohne Ladung), dann hat auch ein Elektroauto dort zu verschwinden. Vor einer Zapfsäule wird ja auch nicht geparkt, sondern nur gehalten.

Daher finde ich, dass das Parkplatz-Schild eigentlich keine Berechtigung hat. Die oben gezeigte Beschilderung mit dem absoluten Halteverbot (mit Ausnahme: Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs frei) eigentlich die einzig sinnvolle. Lädt man nicht, steht man im Halteverbot und kann ergo abgeschleppt werden.

Ohne die Beschilderung kann man Stinkerfahrer nur dezent auf Ihr unsolidarisches Verhalten hinweisen:
vectrix-forum.de/index.php?option=com_kunena&Itemid=72&func=view&catid=16&id=14759

Gruß
Tido

Vectrix VX-1 Bj. 2009 - mit T≡SLA-Akku
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Letzte Änderung: 08 Jul 2012 19:00 von Tido.

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18 Aug 2012 11:03 #18427 von raseĺdasel
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Ich habe ein Falsch-Parken Ticket für "Sie parkten auf einem Parkplatz (Zeichen 314) obwohl dies durch Zusatzzeichen *) für Sie verboten war.
*) "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs"

Das Ladekabel war deutlich sichtbar in der Ladestation eingesteckt.
Zugegebenermaßen war mein Ladevorgang abgeschlossen als ich das Ticket ausgestellt bekam. Aber wo ist die Toleranzgrenze? Muss ich direkt nach erwartetem Ladeende die Ladestellen verlassen?

Ich versuche immer, die Ladestelle schnellstmöglich frei zu geben. Beispiel: Morgens zur Ladestelle, Mittags frei machen - oder Mittags zur Ladestelle, nach Feierabend abstöpseln.
Der Arbeitsplatz kann aber nicht immer zu beliebigen Zeiten verlasen werden ...

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Wie sieht Ihr das?

Ich warte jetzt das Schreiben des Ordnungsamts ab und werde dann mal eine "Erklärung zur Sache" abgeben.

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18 Aug 2012 11:11 - 18 Aug 2012 11:12 #18429 von bm3
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Hallo,

ich denke die können dir nichts, obwohl es nicht schön wäre wenn du obwohl die Ladung bereits länger abgeschlossen ist anderen E-Fahrern stundenlang ihren Ladeplatz blockierst.
Vielleicht hat sich schon ein anderer E-Fahrer darüber beschwert ?

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 18 Aug 2012 11:12 von bm3.

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18 Aug 2012 11:31 #18430 von raseĺdasel
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!

Vielleicht hat sich schon ein anderer E-Fahrer darüber beschwert ?



Nein, war ja vorgestern auch eine Ausnahme. Leider ist der Platz in der Georgstrasse 36 in Hannover in 8 von 10 Fällen durch einen nicht ladenden PKW belegt. Möglichwerweise sind deshalb die agierenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes besonders aktiv und schreiben jeden auf, der da steht ...

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18 Aug 2012 18:53 #18452 von TwizyChrisy
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
raseĺdasel schrieb:

Vielleicht hat sich schon ein anderer E-Fahrer darüber beschwert ?



Nein, war ja vorgestern auch eine Ausnahme. Leider ist der Platz in der Georgstrasse 36 in Hannover in 8 von 10 Fällen durch einen nicht ladenden PKW belegt. Möglichwerweise sind deshalb die agierenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes besonders aktiv und schreiben jeden auf, der da steht ...


Das kommt vermutlich am besten hin ;-)

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19 Aug 2012 07:53 #18501 von andreas-m
Aw: Rechtslage: Zugeparkter Ladesäulenparkplatz!
Ich glaube auch kaum, das ein "Strafzettelverteiler" einfach weiß,
ob der Ladevorgang noch läuft oder nicht...
Das mit dem leuchtenden Display und der %-Anzeige wissen wir,
aber auch jemand der/die den twizy nicht kennt? Wohl kaum.
Einspruch einlegen und fertig.

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