Wenn der Batterie-Mietvertrag endet

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10 Apr 2012 20:13 #3781 von schule
Aw: Wenn der Batterie-Leasingvertrag endet
Juristisch möchte ich mal bezweifeln, dass Renault bei einem Fahrzeug, das du gekauft hast, vorschreiben kann, dass man von denen die Batterie mieten muss, zumal ja die Miete nach Vertragsende heute noch nicht feststeht.

Es mag vielleicht vom TÜV Spezifikationen geben, die Vorschriften machen, aber mit Sicherheit nicht an einen Hersteller gebunden.

Jürgen

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10 Apr 2012 20:15 #3782 von bm3
Aw: Wenn der Batterie-Leasingvertrag endet
andreas-m schrieb:

Dann hat man ja nach 36 Monaten alle möglichkeiten offen. :)
Entweder man mietet den akku weiter,
oder macht was anderes, sofern es schon alternativen gibt.


Genau, macht was anderes... kann ja dann wieder zu Fuß gehen... :laugh:

Ich bin da optimistisch aber ich denke die machen das schon über CANbus und so. Da wird man zur Not auch was Anderes als Akkus einbauen können aber vielleicht mit Abstrichen bei den Cockpitanzeigen etc.
Die Preise für die kwh sind bis dahin eher ein Stück niedriger als heute.Also eher positive Aussichten.
Glaube auch dass die Akkus deutlich länger als 3 Jahre gut laufen werden, also bekommt man vielleicht auch dann ein Kaufangebot von Renault.

Viele Grüße:

Klaus

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