Tatsächliche Mietkosten des Akkus
- agentsmith1612
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ich habe mir mal Gedanken über die genaue Miete des Akkus gemacht auch nach dem der Vertrag abgelaufen ist und man etwas wieder bekommt oder etwas draufzahlen muss wenn man über der Kilometergrenze ist.
Meine Anahme war, dass ich rausfinden wollte eb es sich lohnen kann beim Kauf einen großen Mietvertrag zu nahmen (3 Jahre - 15.000 km pro Jahr) auch wenn weniger fährt und dann später etwas wiederbekommt. Ob das dann zusammen günstiger ist als direkt einen kleinen Vertrag zu nehmen.
Alle Akkumieten üebr 3 Jahre Laufzeit, 0,05 € pro km über Limit, 0,03 € pro km Rückerstattung bei weniger.
Ein Beispiel:
Ich fahre 7500 km im Jahr und nehme den 3 Jahres Vertrag für 7500 km pro Jahr mit 50 € im Monat.
Nach 3 Jahren habe ich dann für den Akku 1800€ ausgegeben und muss nichts draufzahlen und bekomme auch nichts wieder.
Ich fahre 7500 km und nehme den 3 Jahres Vertrag mit 15000 km pro Jahr mit 62 € im Monat.
Dann hat mich der Akku zwar 2232 € gekostet aber da ich ja insgesamt 22500 km weniger gefahren bin bekomme ich 675 € wieder was dann insgesamt nur 1557 € sind.
Das es sich nicht lohn einen kleinern Vertrag zu nehmen und später drauf zu zahlen brauche ich sicher nicht ausrechnen das wird dann immer teurer.
Zusammenfassung:
Es ist also insgesamt immer günstiger den größten Vertrag zu nehmen und später dann was wiederzubekommen.
Was sagt ihr dazu?
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- feierpack
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Aber hat das noch jemand mal nachgerechnet ?
Fahre auch ca 7500 im Jahr und hab den Großen Vertrag.
Also bekomme ich echt 675 € wieder ? Crazy ...
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- bm3
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könntest ja auch mal vorher dazu im Forum suchen , da gibts schon einen Thread dazu. Kann mich noch erinnern,ist allerdings schon ne ganze Weile her.
Leider muss ich dich enttäuschen , soviel ich mich an diesen Thread erinnern kann kam damals raus dass Renault ja auch nicht blöd ist und im Mietvertrag die Höhe der maximalen Rückerstattungen begrenzt hat.
Viele Grüße:
Klaus
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- agentsmith1612
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Das die Verträge bei der Rückersattung nach oben begrenzt sind wusste ich nicht, hab leider noch keinen Twizy. Aber das kann man ja auch dann einrechnen. Wenn Beispielsweise die Ersattung nur bis maximal 500€ ist, dann nimmt man den zweit teuersten Vertrag.
Man muss halt nur eine ungefähre Einschätzung haben wie viel man wirklich fährt aber das ist sicher nicht so einfach wie es sich anhört.
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- Thorsten
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Auf solche Schlauheiten ist Renault auch schon gekommen.
Renault passt deinen Vertrag deinen gefahrenen Kilometern an.
Die haben das Recht dazu und du auch. Je früher du dich zur Anpassung entschließt, je geringer die Nachzahlung am Ende der Laufzeit.
Also spätestens nach einem Jahr hast du ja einen Überblick (Und Renault auch wg. Inspektion) Dann würde ich den Vertrag den Realitäten anpassen. Oder Renault macht das für dich, wenn ihnen die Diskrepanz zu groß erscheint.
Thorsten
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- FloKo
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Berechnung pro Mehrkilometer: 2,1 Ct zzgl. MwSt.
Vergütung je Minderkilometer: 0,7 Ct zzgl. MwSt.
Die Vergütung je Minderkilometer ist auf 5000km der vereinbarten Gesamtkilometerleistung begrenzt; vergütungsfrei ist eine Mindestkilometergrenze von 10.000 km.
Und schon fällt das Kartenhaus in sich zusammen.
MfG Florian
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- andreas-m
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- agentsmith1612
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Das waren halt Zahlen die ich so im Netz gefunden hatte, aber mir war eigentlich klar, dass das eigentlich zu einfach gewesen wäre und ihr hier natürlich auf dem neuerem Stand seit. Vielen Dank.
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- Maxx
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Hatte vorher die Suche genutzt aber nichts direkt gefunden.
Das die Verträge bei der Rückersattung nach oben begrenzt sind wusste ich nicht, hab leider noch keinen Twizy. Aber das kann man ja auch dann einrechnen. Wenn Beispielsweise die Ersattung nur bis maximal 500€ ist, dann nimmt man den zweit teuersten Vertrag.
Man muss halt nur eine ungefähre Einschätzung haben wie viel man wirklich fährt aber das ist sicher nicht so einfach wie es sich anhört.
Ich hatte diese Rechnung auch schon aufgestellt, diese beruhte aber auf der Veröffentlichung falscher Zahlen. Meine Erfahrung sagt mir, dass immer, wenn ich solche Ergebnisse erhalte irgendwo ein Fehler in der Rechnung ist. Man bekommt nichts geschenkt, wenn doch, existiert das Unternehmen nicht mehr lange.
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- hadisch
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Grüße
Hadisch
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- TwizyPower
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Das sind übliche Beschränkungen bei Leasing Verträgen, macht jeder so. Aber das die Renault Werkstatt bei der Inspektion die Kilometerstände an RCI meldet glaube ich nicht. Bei meinem anderen Fahrzeug (geleast andere Marke) muss ich die Werkstatt jedes Mal darauf hinweisen, dass das Fahrzeug geleast ist. Und dass Renault/RCI besser zusammenarbeiten als deutsche Hersteller - vergesst es.
Grüße
Hadisch
NEIN. Bei jedem Werkstattbesuch muss die Werkstatt den T an ein Auslesegerät hängen und die Daten werden nach Brühl gesandt! Soweit ich weiß sind das u.a Kilometerstand, geladene Energie, Ladezyklen und natürlich der Fehlerspeicher, ggf. weitere.
Daher hat Renault auch ggf. den Kilometerstand für eine Anpassung der Akkumiete.....
Gruß Twizypower
Gruß
TwizyPower
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- hadisch
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Grüsse
Hadisch
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- stromkreisparadies
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- Markus
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was heist das denn konkret?
Grüße von Markus
-> Twizy Technic, LED Tagfahrlicht, LED Innenbeleuchtung, Sitzheizung, Radio mit Freisprecheinrichtung
-> Brammo Empulse R
-> 2x Elektrofahrrad (Stadt-Trekking und Downhill für den Wald)
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- andreas-m
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Berechnung pro Mehrkilometer: 2,1 Ct zzgl. MwSt.
Vergütung je Minderkilometer: 0,7 Ct zzgl. MwSt.
Die Vergütung je Minderkilometer ist auf 5000km der vereinbarten Gesamtkilometerleistung begrenzt; vergütungsfrei ist eine Mindestkilometergrenze von 10.000 km.
Hat eigentlich jemand von Euch eine Abrechnung nach Kilometern bekommen?
Bei mir war im Juni 1 Jahr rum.
Und bei der Inspektion im Juli wurden ja auch die Kilometer an Renault übermittelt. (gehe ich zumindest von aus)
Mein Vertrag ist auf 7500km / Jahr, gefahren bin ich gut 5000 km.
Also dachte ich, ich bekomme was zurück... Also das es irgendwie mit einer der nächsten Akkurechnungen verrechnet wird.
Aber nix.... Oder wird das erst am Ende der gesamten Akkumietzeit abgerechnet?
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- bm3
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ich kann soviel dazu schreiben, ich hab den T. verkauft ja und auch keine Abrechnung über die km bekommen. Mein Käufer hatte sich wohl näher mit dem Vertrag befasst und mich darauf aufmerksam gemacht dass Vergütungen bezüglich Minderkilometern erst bei überschreiten von 10000km abgerechnet werden.Die Leute unter 10000 Minderkilometern gehen wohl vertraglich leer aus. Außerdem würde erst zum Ende der Vertragslaufzeit abgerechnet, das wird wohl dann bei ihm sein nicht bei mir. Was mir in Rechnung gestellt wurde war diese Wechselgebühr von 101,x € und fertig. Kein Verabschiedungsschreiben erhalten aber wenigstens eine Abrechnung und Abschied von der Akkumiete genommen.
Viele Grüße:
Klaus
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