Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg

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06 Mai 2013 21:15 - 06 Mai 2013 21:17 #43859 von ad peter
Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Auch wenn hier irgendwo sicher schon geschrieben worden war, mag ich nicht danach suchen :-)

Wie ist das, wenn man den Twizy aufm Gehweg parkt, auch in der Stadt? (Zur Frage inspirierte mich die unmöglichsten Parkplätze). Wird es Knöllchen geben?

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06 Mai 2013 21:20 #43860 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Der Twizy wird behandelt wie jedes andere Auto - also keine Motorradparkplätze und Gehweg nur, wo's erlaubt ist.

Mancherorts wird's geduldet, wenn Du Platz für einen Kinderwagen/Rolli lässt.

Kommt sicher auch etwas auf die Situation (Parkraum und finanzielle Situation der Kommune ... ;) an).

Viele Grüße

Ulrich

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06 Mai 2013 21:33 #43861 von Tido
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Mal abgesehen von der rechtlichen Situation bleibt einem dank des rücksichtslosen Verhaltens vieler Stinkerfahrer (Zuparken von Ladesäulen) manchmal keine andere Wahl, als auf dem Gehweg zu parken, um nachzuladen....

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06 Mai 2013 21:46 #43863 von Woodstock
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Tido schrieb:

Mal abgesehen von der rechtlichen Situation bleibt einem dank des rücksichtslosen Verhaltens vieler Stinkerfahrer (Zuparken von Ladesäulen) manchmal keine andere Wahl, als auf dem Gehweg zu parken, um nachzuladen....


In genau so einem Fall würde ich es auch drauf ankommen lassen - wenn wie gesagt noch Platz bleibt.

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06 Mai 2013 21:53 - 06 Mai 2013 21:54 #43865 von alex-immo
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Wie sieht es eigentlich mit querparken aus? Ich meine damit quer zwischen zwei Längsparker.
Das Thema hat es schon einmal beim Smart gegeben, oder?

Der Twizy ist halt doch deutlich kleiner als so ein Smart und ist ja auch einem Motorrad (siehe Nummerntafelregelung in Ö) gleich gesetzt. :unsure:

Wenn eine elektrische Zahnbürste besser für die Zähne ist, dann muss ein Elektroauto doch besser fürs fahren sein!
Letzte Änderung: 06 Mai 2013 21:54 von alex-immo.

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06 Mai 2013 22:05 #43867 von stromkreisparadies
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
t darf auf motorradparkplätze und querparken.

Grüße von Markus

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06 Mai 2013 22:22 #43870 von tscheims
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Gerade für diese Form des platzsparenden Querparkens habe ichbgesten in München einen Strafzettel über 15 Euro bekommen ;-(

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06 Mai 2013 22:33 #43872 von TW Global
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Haben sie bei mir auch versucht! Einspruch einlegen ! Am besten mit beiligendem Foto vor Ort wo ersichtlich ist das der fließende Verkehr nicht behindert wurde und das Fahrzeug nicht in selbigen reinragt! :woohoo: Meins haben sie wieder zurückgezogen! War allerdings persöhnlich da! :laugh:

Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! :-))

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06 Mai 2013 22:53 #43873 von sauschwein
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
also in München wird das Gehwegparken für Motorräder geduldet. In Regensburg z.B. nicht, da bekommst Du auch mit dem Mopped auf dem Gehweg einen Strafzettel. Dort gibt es, im Gegensatz zu M, auch eine Menge ausgewiesener Motorradparkplätze.

Zum Querparken: Ich kann mich erinnern, dass es hier im Forum mal begründet wurde, warum der Twizy das darf. Hat noch jemand den Threadtitel in Erinnerung oder kann es hier nochmal schreiben?

Rein von der Vernunft her könnte man ja sagen, dass das Fahrzeug keine seitlichen Reflektoren hat und deshalb nicht Querparken darf. Das gülte dann allerdings auch für Moppest.

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06 Mai 2013 23:16 #43876 von Yepp
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
alex-immo schrieb:

Wie sieht es eigentlich mit querparken aus? Ich meine damit quer zwischen zwei Längsparker.
Das Thema hat es schon einmal beim Smart gegeben, oder?

Der Twizy ist halt doch deutlich kleiner als so ein Smart und ist ja auch einem Motorrad (siehe Nummerntafelregelung in Ö) gleich gesetzt. :unsure:


Hallo Alex!

Der Twizy gilt als mehrspuriges Fahrzeug und das Querparken ist für mehrspurige Fahrzeuge in Ö. verboten. :angry:

Das mit den Kennzeichen hab ich leider auch noch nicht ganz durchschaut.
Der Vorführer (Technic 80) den ich in Nö (Horn) gefahren bin hatte nur hinten ein mehrzeiliges Kennzeichen.
Lt. dem :) werden die Twizys von der BH in Horn nur mit einem Kennzeichen zugelassen.
In Wien werden allerdings die Twizys nur mit zwei Kennzeichen angemeldet.

Zumindest habe ich bis dato keine gegenteilige Info, dass in Wien auch nur mit einem Kennzeichen angemeldet wird.

Oder hat es schon ein Wiener Twizy geschafft?

LG.
Yepp

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06 Mai 2013 23:46 #43878 von Shiznit
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Das Parken auf Motorrad Parkplätzen ist VERBOTEN.
Habe schon ein Strafzettel bekommen und es hat mir auch ein Anwalt bestätigt.

Gruß
Shiznit

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07 Mai 2013 00:08 #43880 von Helixuwe
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Wenn der T. als Quad zugelassen ist darf er auch auf Motorradplätzen parken. Wenn nur hinten ein Kennzeichen vorhanden ist sowieso. Nur die Rennleitung weiß das nicht und wenn dann noch Türen und Scheiben zu sehen sind ist auch ein Quad ein PKW. Ein Einspruch ist in solchen Fällen immer erfolgreich. Wenn allerdings der T. als PKW zugelassen ist und mit Steuerbefreiung bleibt nur der Stellplatz an der Parkuhr. Das gleiche Problem habe ich mit dem nächtlichen 80 km/h wegen Lärmschutz auf dem Vectrix. Alles Gesetzeslücken über die man sich noch keine Gedanken gemacht hat.
Bestes Beispiel: LKW dürfen auf außerörtlichen Straßen nur 60 km/h fahren und dann doch wenn Innerörtlich 70 km/h erlaubt sind dort auch 70 fahren. Verrückt aber wahr.
Allerdings darf auf einem Gehweg grundsätzlich nicht geparkt werden und daher ist dort ein Knöllchen auch gerechtfertigt.
Gruß Uwe

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07 Mai 2013 01:26 #43881 von dago
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
:huh: querparken sollte erlaubt sein, da der kurze < 250cm (223cm) ist
daher darf der smart eigentlich nicht quer parken (>250cm)
bisher habe ich beim querstehen keine probleme bekommen
allerdings sollte man den dosenfahrern genug freiraum lassen um auszuparken
B)

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07 Mai 2013 01:30 #43882 von TW Global
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
Hast Du jetzt seitlich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen geparkt, oder aufm Bürgersteig?

Ich parke grundsätzlich qeur, sofern die Bucht breit genug ist! Anfahren auf den Bürgersteig zählt dabei nicht, wie früher zeitweise immer versucht wurde um die Schnauze des Smarts zu verkürzen! Die Hinterreifen dürfen dabei aber nicht auf dem Bürgersteig stehen und der Twizy auch nicht reinragen! Du solltest rückwärts drin stehen! Das Problem beim Smart war halt das er mit der Schnautze schon mitten im Verkehr stand bevor Du als Fahrer überhaubt was sehen konntest oder vom fließenden Verkehr gesehen werden konntest, daher hat man es verboten und damit argumenttiert das ein vermehrte Unfallgefallgefahr befürchtet wird! ( typisch deutsch halt!) Wenns um vermehrte Unfallhäufigkeit geht, hätte auch nie ein Jaguar Etype serie 1-2 oder XJ40 in den Verkehr gebracht werden dürfen, weil du da auch schon mit der kpl. Schnautze mitten drin in der Kreuzung stands bevor Du sehen konntest ob links oder rechts überhaupt einer kommt! Und wenns nur an den seitlichen Refelektoren liegen würde nix leichter als das die sind schneller angebracht als das Ordnungsamt hier schreien kann! Und auf Bürgersteigen grundsätzlich rumzustehen find ich ein wenig asslig, man muß sich einfach mal in die Lage von Rollstuhlfahrern versetzen die extra vom Bürgersteig auf die Strasse müssen oder die Omas und Opas die mit Ihren Rollatoren runterfahren müssen nur um an Deinem Quad vorbei zukommen oder weil die ganzen Roller, Mofas und Mopeds im Weg stehen! Aber das ist die gleiche endlos Diskussion, wie mit gestressten Hausmuttchen Vanfahrerinnen , die meinen behinderten Parkplätze wären extra für sie gemacht weil se da endlich Ihren Bergepanzer SUV standesgemäß geparkt bekommen ohne groß hin und her rangieren zu müssen!
Ich würde sagen es kommt immer darauf an, wie groß der Bürgersteig ist, würden mich aber keine 10 Pferde draufbringen, es sei den es handelt sich um einen echten Notstand da die Ladesäule von irgendwelchen Stinkern blockiert sind! Aber in Zeiten klamer Kumunensäckel heißt halt die Devise Mund auf, oder Geldbeutel! :woohoo:

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07 Mai 2013 01:59 - 07 Mai 2013 02:01 #43885 von dago
Aw: Rechtliche Frage: Parken auf Gehweg
normalerweise stell ich den kurzen, rückwärts, in die flucht mit den schon parkenden dosen
somit schaut er dann rechts und links nur ein paar cm raus
wenn ich meinen heckkorb drauf hab, mach ich den ab (10sec) und pack ihn auf den soziusplatz
auf dem gehweg parke ich eigentlich nie, meisst finde ich in kurzer entfernung eine alternative

rausfahren ist ja nun wirklich kein problem mit der kurzen schnautze... ;)
B)

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