Was darf ich eigentlich?

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10 Jun 2014 16:34 - 10 Jun 2014 16:35 #70176 von MagicMilamber
Was darf ich eigentlich?
Hallo Ihrs,

Nun ja - was macht man, wenn man auf den Twizy wartet, ihn aber noch nicht hat?

Klar- man denkt darüber nach, was man damit machen kann B)

Und dann kommen einem so einige mehr oder weniger dämliche rechtliche Fragen in den Sinn.

Der Twizy ist ja eigentlich ein Quad.


Darf der auf Motoradparkplätzen abgestellt werden?

Wenn ich raten müsste, würde ich sagen "ja". Allerdings würde ich es mir vermutlich gut überlegen, wenn der Parkplatz schon recht voll ist und die Jungs dort überwiegend böse aussehen und alle die gleichen Abzeichen auf der Jacke haben :unsure:

Was ist mit Geschwindigkeits- und Zufahrtsbeschränkungen wegen Lärmschutz?

Gerade in Kurorten findes man des öfteren "30" und darunter das Schild "Lärmschutz".

Wenn ein solches Schild in gleicher Kombination mit "bei Nässe" steht, muss ich es nicht beachten, wenns trocken ist. Demnach sollte man doch davon ausgehen, dass dieses auch im anderen Fall zutrifft, wenn ich keinen Lärm mache :woohoo:

In den Mittelgebirgen sind einige Straßen ganz oder an den Wochenenden für Motorräder gesperrt.
Der Hintergrund ist, wenn Ortschaften an der Straße liegen, auch der Lärmschutz oder im anderen Falle einfach der Versuch die Nachrichtensprecher am Montagmorgen zu entlasten, damit sie nicht so viele Unfallnachrichten verlesen müssen.

Gelten diese Schilder auch für den Twizy?

Fragen über Fragen. Sicher fallen euch auch noch einige ein ;)

Gruß

Milamber

... der das Gefühl hat, der Gesetzgeber muss in Zukunft ein wenig nachbessern :evil:

Edith sagt: "Arbeite an deiner Rechtschreibung"
Letzte Änderung: 10 Jun 2014 16:35 von MagicMilamber.

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10 Jun 2014 16:48 #70179 von Susi Sorglos
Aw: Was darf ich eigentlich?
Da es bereits beim "Querparken" unterschiedliche Auffassungen gibt und die Regierung immer unser Bestes will, könnte ich mir vorstellen, das es teuer werden könnte, wenn man bei Lärmschutz doppelt so schnell fährt. :woohoo:

Gruß Susanne

Es gibt so viele Wege zum Glück.
Einer ist aufhören zu jammern!


Seit dem 23.03.17 kein Verbrenner mehr auf dem Hof...

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10 Jun 2014 16:59 #70181 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Was darf ich eigentlich?
Ist der Twizy ein Motorrad? nein
Also darf er auch nicht auf Motorradparkplätzen parken.

Macht der Twizy geschwindigkeitsabhängige Fahrgeräusche? ja
Also muss er sich auch an Lärmschutzbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

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10 Jun 2014 17:16 #70183 von MagicMilamber
Aw: Was darf ich eigentlich?
Hallo TRS-F1

Ist der Twizy ein Motorrad? nein


Das ist gerade genau mein Problem mit der Definition. Meine Versicherung führt das Teil als Motorrad. Mein gesunder Menschenverstand wüde ein Quad mit Verbrennungsmotor einem Motorrad weitgehend gleichstellen. Dagegen spricht aber wiederum, dass ein Quad mit Führerscheinklasse B gefahren werden darf.

Im Umkehrschluss heisst das demnach, das ein Quad mit Verbrennungsmotor ebenfalls durch den Sonntags für Motoräder gesprerrten Kurort fahren darf. Vermutlich nicht im Sinne des Erfinders - aber halt konsequent.

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10 Jun 2014 18:16 #70186 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Was darf ich eigentlich?
Ein Quad hat, wie der Name schon sagt, vier Räder. En Motorrad aber zwei. Und auf die Motorradparkplätze dürfen halt nur Fahrzeuge mit zwei Rädern.

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10 Jun 2014 19:07 - 10 Jun 2014 19:10 #70189 von Urban
Aw: Was darf ich eigentlich?
Twizy Renault Sport F1 schrieb:

Ein Quad hat, wie der Name schon sagt, vier Räder. En Motorrad aber zwei. Und auf die Motorradparkplätze dürfen halt nur Fahrzeuge mit zwei Rädern.


Und Motorrad mit Beiwagen?

Hab mich mal extra bei Polizei und Ordnungsamt erkundigt,
Twizy darf nicht auf Motorradparkplatz.
(zumindest in Kaufbeuren nicht)

Gruß
Ingo

elektrisch, nicht hektisch
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Letzte Änderung: 10 Jun 2014 19:10 von Urban.

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10 Jun 2014 20:01 #70195 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Was darf ich eigentlich?
Ein Golf mit doppelachsigem Anhänger darf auch nicht auf den Busparkplatz, weil das Gespann acht Räder hat. Es bleibt genauso ein PKW wie ein Motorrad mit Beiwagen ein Motorrad bleibt.

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10 Jun 2014 20:43 - 10 Jun 2014 20:56 #70202 von TW Global
Aw: Was darf ich eigentlich?
Also in München dürfen Quads auf den Motorradplätzen stehen, Freising auch, zumindest wurden falsch ausgestellte Parkquittungen der freundlichen Politessen nach Einspruch wieder zurückgenommen !Eigentlich gehört der Twizy in die Kategorie LOF ! Auf gut deutsch kaufts Euch ne Anhängerkupplung von Twizykuplung, dann ist der Twizy perfekt!Allerdings würde dann wieder der TÜV alle 2 Jahre zuschlagen!Und Steuerbefreiung ist auch nicht! Also viel Verwirrung !Am nächsten kommt der Twizy noch dem AtV ! Was die Bremsen angeht und Haltbarkeit auf alle Fälle ,auch die anderen im Forum von Quad und Atv klagen ein wenig über festgefahrene Bremsen, zu starke Abnutzung etc. :P

Zumindest glaub ich schonmal die Vorderen Bremsklötze im ATV und Quadshop gefunden zu haben, Renault hat also nicht gelogen, das die Bremsen tausendfach verbaut worden sind und aus dem Rennsport kommen! :laugh:

Sorry für den angeblichen Seitenhieb, ich wollte nur ein wenig die bucklige Verwandschaft entzerren! Da es für die tolle L7e nicht wirklich Fahrzeuge gibt! Zumindest werden sie nicht beworben!Aber vielleicht ist unser Unser Quad/AtV/LoF Twizy auch ein verkapptes UTV-Vehikel!Zumindest hat er schonmal nen Airbag!
:woohoo: :blink:

Das Problem was ich mit dem Twizy regelmässig beim Einkaufen eigentlich habe, die Quads parken überall selbst auf den Gehwegen wenn die Breit genug sind , ähnlich wie Roller und Mofas! Dann gibts noch die Führerscheinlosen Mini Autos bis 25km/h oder 40 km/h , neben den überdachten Krankenrollstuhl elektrisch bis max 20 km/h und den elektrischen Seniorenmobilen kurz Scooter genannt! Und alle dürfen se da rumstehen , nur Twizy soll auf einem Monsterparklplatz zwischen den großen Blechkonserven stehen und darf nicht mitspielen! Hm, ist nur so ein Gefühl, im Twizyrudel gehts dann wieder besser! :woohoo: :lol:

Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! :-))
Letzte Änderung: 10 Jun 2014 20:56 von TW Global.

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10 Jun 2014 21:16 #70209 von Maxx
Aw: Was darf ich eigentlich?
Parken ist ein interessantes Thema. In Saarlouis darf man mit Quad auf Motorradparkplätzen parken, ob das auch für den Twizy gilt habe ich noch nicht erfragt. Parkplätze für E-Fahrzeuge gibt es hier noch nicht so viele.

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10 Jun 2014 22:17 - 10 Jun 2014 22:18 #70218 von andreas-m
Aw: Was darf ich eigentlich?
Ich habe extra beim Ordnungsamt nachgefragt.
Habe ich auch schon in anderen Threads mal geschrieben, aber hier dann halt noch mal.
Ein Quad darf hier auf Motorrad-Parplätzen stehen, wenn diese offiziell als Motorrad-Parkplätze ausgewiesen sind.
Es sind keine PKW`s, sondern Leichtkraftfahrzeuge die mit Motorrädern gleichzusetzen sind,
quasi "4-rädrige" Motrraäder. Auf meine Frage hin, das ein Quad ja kein einspuriges Fahrzeug sei,
hieß es, ein Motrrad mit Beiwagen ist auch kein einspuriges Fahrzeug, und darf dort genau so stehen.
Für mich auch nachvollziehbar.Ich parke seitdem auch auf diesen Parkplätzen.
Und das ohne Einwand der täglich patroullierenden Politessen, ich stehe da genau so wie andere Quads auch...
Letzte Änderung: 10 Jun 2014 22:18 von andreas-m.

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11 Jun 2014 09:06 #70229 von Woodstock
Aw: Was darf ich eigentlich?
Auch das wurde schon im anderen entsprechenden Thread geschrieben: manche Gemeinden interpretieren es anders als andere. Drum immer dort nachfragen, wo man parken möchte.

In Stuttgart würde ich das mit den Motorradplätzen bleiben lassen. Dafür darf ich überall auf städtischen Parkplätzen kostenlos. Und da bleiben immer Twizy-Lücken ...

Ulrich

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11 Jun 2014 10:01 #70230 von Folienschnixx
Aw: Was darf ich eigentlich?
TW Global schrieb:

Also in München dürfen Quads auf den Motorradplätzen stehen, Freising auch, zumindest wurden falsch ausgestellte Parkquittungen der freundlichen Politessen nach Einspruch wieder zurückgenommen !Eigentlich gehört der Twizy in die Kategorie LOF !


Hi, leider falsch :)
Der TWIZY fällt in den Bereich VKP, nicht LOF.
LOFs müssen nämlich zwingend eine AHK haben.

Gruß
Andreas
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11 Jun 2014 10:58 #70233 von TW Global
Aw: Was darf ich eigentlich?
Naja, von Bauart und Begrenzung meinte ich ! Und a Schlepper ist er auch im Sommer, ganz ohne Anhängerkupplung! :laugh:

Wenn man dann mit Anhalterinnen in den Wald fährt, hat man dann ein forstwirtschaftliches Interesse und bekommt ein grünes Taferl? :laugh: :P

Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! :-))

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11 Jun 2014 12:53 #70236 von Urban
Aw: Was darf ich eigentlich?
Also lieber ist es mir der T gilt als Auto,
bevor noch einer auf die Idee kommt
das ich wie ein Motorrad nicht auf dem Autoparkplatz
parken darf.

Gruß Ingo

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11 Jun 2014 20:14 #70272 von TwizyChrisy
Aw: Was darf ich eigentlich?
Urban schrieb:

Also lieber ist es mir der T gilt als Auto,
bevor noch einer auf die Idee kommt
das ich wie ein Motorrad nicht auf dem Autoparkplatz
parken darf.

Gruß Ingo


Seit wann oder besser wo soll ein Mopped nicht auch einem "Auto" Parkplatz parken dürfen?

OK, wenn auf dem Schild steht "nur Omnibusse" das ist klar ;-)

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