Ladestation im Unternehmen für Mitarbeiter
- Aby73
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wollte mal kurz die Sachlage schildern.
Mein Unternehmen hat 3 Ladestationen aufgebaut. Diese sind betriebsbereit aber noch nicht freigegeben. Anscheinend gibt es Unstimmigkeiten wie abgerechnet wird, bzw. wie der Geldwerte Vorteil berechnet werden soll oder überhaupt vorgegangen werden muss.
Gibt es jemanden hier im Forum der sich damit auskennt oder in einem Unternehmen arbeitet, dass auch Ladestationen für Mitarbeiter anbietet?
Die Fachabteilung (Finanzen/Steuern) wollte von mir ein paar Eckdaten haben zur Ermittlung des Geldwerten Vorteils. Ich habe ihnen den ca. Verbrauch pro Monat bzw. kW-Bedarf geschickt. Bin auf ca. 10 Euro pro Monat gekommen. Die Fachabteilung meint aber, sie müssen noch den Adapter und die Kosten für die Ladestation mit einkalkulieren. Das erscheint mir ein wenig viel!
Welche Möglichkeiten bzw. Vorschriften hat ein Unternehmen?
Was müsste das Unternehmen (steuerlich) machen um den Strom kostenlos zur Verfügung zu stellen?
Gibt es "Freigrenzen" die ein Unternehmen einem Mitarbeiter steuerfrei zur Verfügung stellen darf?
Ich habe mit unserem lokalen Stromversorger gesprochen. Er meinte, was das Unternehmen nicht machen darf ist, den individuellen kW/h-Verbrauch dem Mitarbeiter in Rechnung stellen. Hier würde er als Stromanbieter fungieren und bräuchte eine Konzession (alles sehr kompliziert). Er meinte auch, dass Thema total kompliziert ist. Ich konnte auch nichts wirklich im Internet finden.
Hoffe hier ein paar Infos zu bekommen - Links etc.
Danke und Gruß,
Michael
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Aus lohnsteuerrechtlichern Gründen muss ein Unternehmen das dem Mitarbeitern irgendwie in Rechnung stellen bzw. anzurechnen. Das gelte ja auch für Sachgaben aller Art. Gilt auch für Mittagessen für die Kantine usw. usf.Aby73 schrieb: ... wie der Geldwerte Vorteil berechnet werden soll oder überhaupt vorgegangen werden muss.
...
Ich habe mit unserem lokalen Stromversorger gesprochen. Er meinte, was das Unternehmen nicht machen darf ist, den individuellen kW/h-Verbrauch dem Mitarbeiter in Rechnung stellen. Hier würde er als Stromanbieter fungieren und bräuchte eine Konzession (alles sehr kompliziert). Er meinte auch, dass Thema total kompliziert ist. Ich konnte auch nichts wirklich im Internet finden. ...
Glaubt der
ad peter
Ich brauche kein SUV!
Ich war in D A CH FL I V RSM F MC P E GBZ MA AND B NL SLO HR BıH SRB RO H SK PL CZ
Twizy 2013-3, 20 kWh Bat. 2023-7, OVMS V3 (nicht aktiv)
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Gruß Hubert
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- Aby73
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twizyrider schrieb: Wieder mal ein typisch deusches Problem
Verblödung und unnötige Komplizierung von einfachen Dingen
Leider kommen wir nicht am deutschen Steuergesetz vorbei. Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter was unentgeltlich zur Verfügung stellt, muss diese Zuwendung versteuert werden. Das steht außer Frage. Egal ob Stromtanken oder Job-Ticket etc.
Wir erhalten hier im Unternehmen auch kostenlos Kaffee und Wasser. Hierfür muss ich aber keine Geldwerten Vorteil zahlen. Das fällt anscheinend unter den Deckmantel Pauschalversteuerung.
Anscheinend ist es beim Stromtanken ein wenig anders. Die 10 Euro habe ich definitiv als Geldwerten Vorteil weil ich diesen nicht zahlen muss im Vergleich zur heimischen Steckdose. Aber muss dass Unternehmen jetzt mir auch die Kosten für die Ladestation und den Adapter als Geldwerten Vorteil berechnen.
Die Steuergesetze und Regelungen sind sehr kompliziert.
Ganz ehrlich - kein Wunder, dass es auch hier wieder einmal kompliziert ist. Da muss man sich nicht Wundern - sage nur 2020.
Jetzt stehen da diese tollen Ladestationen und keiner lädt. Wie blöd...
Gruß,
Michael
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Aby73 schrieb:
Gibt es jemanden hier im Forum der sich damit auskennt oder in einem Unternehmen arbeitet, dass auch Ladestationen für Mitarbeiter anbietet?
Michael
Servus Michael,
Ich arbeite bei den Stadtwerken München, die haben ein Parkhaus auf dem Werksgelände mit 8 Lademöglichkeiten für Privat- und 4 für Dienstfahzeuge.
Ich habe unseren Häuptling des Areals eine Rechnung vorgelegt (also vorgerechnet), wieviel Spritt mein Kleiner jährlich braucht.
Daraufhin wurde ein Vertrag geschlossen; jetzt habe ich einen reservierten Parkplatz mit eigener Ladestation.
Wenn dein Arbeitgeber nicht, wie meiner, auch ein Energieversorger ist, wird er event. zicken machen, dir Strom zu verkaufen (da gibt`s ganz fiese Richtlinien).
Aber er könnte dir doch einen Parkplatz vor der Steckdose vermieten....
Der obrige Beitrag ist nahezu vollständig kompatibel mit der deutschen Rechtschreibung. Etwalige inkompatiblitäten sind gewollt und lediglich eine Anpassung an die Orthographiekompetenz anderer User.
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- Aby73
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Die Rede ist aber gerade, dass auch die Kosten für den Adapter und die der Ladestationen umgelegt werden sollen. Ist die Frage ob das wirklich nötig ist.
Sieht wirklich so aus, als wäre das Thema ein wenig komplizierter als ich dachte. Daher wundert es mich auch nicht, dass die Ladestationen noch nicht freigegeben sind.
Lustig - wie war das nochmal mit der Steuererklärung auf einem Bierdeckel
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DieFrage mit den anteilligen investitionskosten kann man natürlich mit Nein beantworten. Das ist Willen deines AG nicht des Gesetzes...
Grüße von Markus
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- Grenzen gibts nur im Kopf!Geht nicht gibt's nicht
juhuu
l.g.
MUC
Der mit dem Elch tanzt NORDKAP by Twizy
, www.bundestwizytreffen.de ,
#twizycon
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- weiss60
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ich als unternehmer kann und werde so eine ladesäule in die buchhaltung nehmen und auf die art abschreiben.
also kann der dir nur die stromkosten aufschlagen.
in dem fall müsste er eine identifizierungssystem einbauen damit dir nur die getanken kosten enstehen. es soll ja noch andere geben die da tanken wollen/können.
sicher kann er dir und auch anderen mehrkosten verrechnen -das ist dann gewinn für den betrieb. förderung sieht dann aber anderst aus.
dürfen bei euch draussen betriebe überhaupt strom verkaufen?
private dürfen das mal nicht.
euer werner ad
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- Aby73
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M UC 334 schrieb: Wir haben jetzt in der Arbeit nen eigenen Zähler bekommen können überall anstecken und abgerechnet wird halbjährlich für 22ct /kwh!
juhuu
l.g.
MUC
Das finde ich eine gute Lösung. Gefällt mir. Das ist fair. Bin mal gespannt wie es jetzt weiter geht. Wir haben intern einen Kollegen in der Finanzabteilung der soll ein Steuerexperte sein. Der prüft es jetzt.
Für mich steht eins fest. Solange die Lösung in der Firma mehr kostet als das Laden zu Hause, bin ich nicht dabei.
Gruß,
Michael
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- Aby73
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Da Stimme ich Dir 100 Prozent zu. Förderung sieht anders aus.weiss60 schrieb: hallo michael
ich als unternehmer kann und werde so eine ladesäule in die buchhaltung nehmen und auf die art abschreiben.
also kann der dir nur die stromkosten aufschlagen.
in dem fall müsste er eine identifizierungssystem einbauen damit dir nur die getanken kosten enstehen. es soll ja noch andere geben die da tanken wollen/können.
sicher kann er dir und auch anderen mehrkosten verrechnen -das ist dann gewinn für den betrieb. förderung sieht dann aber anderst aus.
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- girgl
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Renault legt da allerdings keinen Wert drauf. (sch....Akkumiete)
girgl
Schucolader aller Länder vereinigt Euch!
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