Wichtige Frage - Geldwerter Vorteil (Strom vom Arb
- dexter
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Aby73 schrieb: Dann kommen noch mal die Abschreibung dazu von mtl. 25 Euro. Da wird mir quasi eine der drei Ladesäulen über eine Dauer von 10 Jahren als Geldwerter Vorteil berechnet:
D.h. nach 10 Jahren gehört Dir die Ladesäule und Du kannst sie dann gewinnbringend weitervermarkten?
Michael
Twike 3 (2001) … Emco Novum (2011) … Twizy 80 (2012) … Mii electric+ (2020)
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- Aby73
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stay hungry stay foolish (Steve Jobs) Übrigens... Grünen Strom gibt´s bei Greenpeace-Energy.de
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53€ wäre mir viel zu teuer.
Gruß
Kevin
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ich kann nicht in der Firma laden, weil ich sonst einen geldwerten Vorteil gegenüber den Kollegen ohne Elektroauto habe, ich lade also zuhause, oder auf dem Heimweg an einer
öffentlichen Säule, und gehe solange einkaufen
aber wenn der Arbeitgeber Ladesäulen hinstellt, kann er deren Kosten meiner Meinung nach
nicht auf die einzelnen Benutzer umlegen, sondern kann diese als Betriebsvermögen geltend machen. Der Verbrauch ist o.k., und wie sich dieser errechnet ist eine Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Arbeitgeber, und kommt auch auf die Säulen an, ob diese den jeweiligen Verbrauch einem Nutzer zuordnen können ( Karte, Chip, PIN o.ä. )
ich bin nicht verrückt !!
ich bin verhaltensorginell
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- Bigtoe
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Der Arbeitgeber hat 3 (drei) Ladesäulen aufgestellt. Damit gehören sie zum Betriebsvermögen, sie sind sein Eigentum für das es Abschreibungen in seiner Gewinnermittlung geltend macht.
Den Ladestrom stellt er kostenlos zur Verfügung. Das ist ein Sachbezug und damit ein geldwerter Vorteil der der Lohnsteuer unterliegen kann.
Wenn dein Chef dir also die Abschreibung seiner Ladesäule aufs Auge drückt ist das schlicht falsch.
BTT 2015 Startnummer 14
BTT 2016 Startnummer 09
BTT 2017 Startnummer 12
natürlich 100% Ökostrom
Geliefert: 03.07.2012 Technic in Weiß mit Türen
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- E-Klaus
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Was ist neben der Prämie geplant?
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant einen massiven Ausbau des Ladestellennetzes.
Reine E-Autos sollen – befristet für Käufe bis Ende 2020 – zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Wenn Arbeitnehmer ihr E-Auto in der Firma aufladen, sollen sie es nicht als geldwerten Vorteil versteuern müssen Ja endlich tut sich da was
Gruß E-Klaus
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- Aby73
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E-Klaus schrieb: Gerade gelesen:
Was ist neben der Prämie geplant?
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt plant einen massiven Ausbau des Ladestellennetzes.
Reine E-Autos sollen – befristet für Käufe bis Ende 2020 – zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sein. Wenn Arbeitnehmer ihr E-Auto in der Firma aufladen, sollen sie es nicht als geldwerten Vorteil versteuern müssen Ja endlich tut sich da was
Gruß E-Klaus
Ist das jetzt beschlossen?
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Habs bei uns in der Firma (HORNBACH)auch gleich bekannt gemacht.....daran hapert`s nämlich bei uns noch.
Gruß E-Klaus
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- Aby73
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Bigtoe schrieb: Ich habe mir den Post vom Anfang nochmal durchgelesen.
Der Arbeitgeber hat 3 (drei) Ladesäulen aufgestellt. Damit gehören sie zum Betriebsvermögen, sie sind sein Eigentum für das es Abschreibungen in seiner Gewinnermittlung geltend macht.
Den Ladestrom stellt er kostenlos zur Verfügung. Das ist ein Sachbezug und damit ein geldwerter Vorteil der der Lohnsteuer unterliegen kann.
Wenn dein Chef dir also die Abschreibung seiner Ladesäule aufs Auge drückt ist das schlicht falsch.
Mein Kollege hat mit einem Lohnsteuerprüfer der Finanzbehörde gesprochen. Die Abschreibung darf nicht in den geldwerten Vorteil eingerechnet werden. Jetzt ist es AMTLICH.
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E-Klaus schrieb: Naja....so steht es zumindest in AutoBild online.
Habs bei uns in der Firma (HORNBACH)auch gleich bekannt gemacht.....daran hapert`s nämlich bei uns noch.
Gruß E-Klaus
Mein Horni hat für mich eine Ladestelle gebaut!
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- E-Klaus
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Ist das der HORNI in Fürth?
Das kann jeder Marktleiter schon heute für sich entscheiden ob er da tätig wird.....also immer mal nachfragen.....je mehr nachfragen desto interessanter wird dies auch für die Marktleitung.....ich sage nur das Zauberwort "Kundenbindung". In den NL sind wir gesetzlich verpflichtet beim Bau eines neuen Marktes genügend Lademöglichkeiten vorzuhalten........in DE nicht.
Also kostenloses Laden für Kunden ist schon heute finanztechnisch kein Problem aber für Mitarbeiter war das die ganze Zeit ein Problem wg. Geldwerter Vorteil (komplizierte Abrechnung).
Das soll sich ja jetzt ändern Der Arbeitgeber kann auch an seine Mitarbeiter den Strom verschenken ohne Geldwerten Vorteil abrechnen zu müssen.
Gruß E-Klaus
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E-Klaus schrieb: @TwizyChrisy
Ist das der HORNI in Fürth?
Jupp! Habe da mal nett über FB angefragt und dann haben die mir einen Ladeplatz gebaut
Allerdings ist gerade jetzt die Jahreslieferung an Blumenerde gekommen und blockiert die Dosen
Ja mei, ist halt Frühling. In ein paar Tagen ist alles wieder gut.
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Grüße Bernd
Grüsse aus Bayern , Bernd .
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