Fragen zum Twizy mit Kaufakku aus Österreich
- Pfälzer68
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Du musst zwischen (Hersteller) Garantie und (Händler/Verkäufer) Sachmängelhaftung unterscheiden.
Garantie vers. Gewährleistung
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- Tutschi
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Pfälzer68 schrieb: Hi.
Du musst zwischen (Hersteller) Garantie und (Händler/Verkäufer) Sachmängelhaftung unterscheiden.
Garantie vers. Gewährleistung
Jetzt muss ich nochmal nachfragen.
Als Beispiel wenn ich den Twizy mitnehm und die Bremsen sind kaputt dan ist das Gewährleistung und Händlersache und wenn die Bremsen "erst" nach 500 km kaputt oder verschlissen sind Garantie und Herstellersache? tut mir leit das ich so schwer von begriff bin.
Grüßle Bernhard
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- TwizyChrisy
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Die Laufzeit beträgt 24 Monate aber nach 6 Monaten hast Du (im Gegensatz zu früher!!!) die Beweislastumkehr, nach der DU! dem Verkäufer nachweisen musst, daß der Mangel bereits angelegt war. Dieser Nachweis ist faktisch nicht führbar. Trotzdem handhaben alle *Auto*-Hersteller das Thema recht verbraucherfreundlich. Bei Festplatten z.B. kann es Dir schnell und oft passieren, daß Dich der Verkäufer nach 6 Monaten freundlich anlächelt ... und sonst genau gar nichts macht außer Dich zu bitten nachzuweisen, daß der Sachmangel bereits vor dem Kauf bestand.... (Früher hatten wir 12 Monate ohne wenn und aber)
Das war die gesetzliche Gewährleistung. Nun zu "Garantien"
Der Hersteller (oder auch der Verkäufer) *kann* weitgehend "Garantien" abgeben wie er möchte und/aber diese auch an die Bedingungen knüpfen die *er* möchte.
Das hat mir der gesetzlichen Sachmängelhaftung gar nichts zu tun.
Ach und... wenn nach 500km die Bremsen verschlissen sind, dann solltest Du an Deinem Fahrstil arbeiten
PS: Wenn was völlig untypisch verscheißt/defekt wird, ist das rein rechtlich ebenfalls ein Thema des Verkäufers.
Trotzdem springen in solchen Fällen halt oft die Hersteller aus "Kulanz" mit ein.
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- Tutschi
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Vielen Dank für eurd mühe!
Grüßle Bernhard
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- Tido
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Gruß
Tido
P.S. Übrigens hat mein iOn in den letzten 16 Monaten absolut unspektakulär ca. 37.000 km abgespult. Ohne dauernde Schraubereien an der Bremsanlage und ohne monatliches Anschreiben irgendeines Zwangsvermieters.
Bernhard, du tust gut an einem mietfreien Twizy. Der Akku ist das problemloseste Teil am ganzen Fahrzeug - sonst würde Renault es nicht vermieten
Vectrix VX-1 Bj. 2009 - mit T≡SLA-Akku
Peugeot iOn Bj. 2012
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- Tutschi
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Was die Märchensteuer angeht da weiß ich schon bescheid denn da hab ich gelesen das man die beim Händler erst gar nicht bezahlen sollte den zurück giebts da nix. Beim "Zielort" Finanzamt muss man sich dann innerhalb von 10 Tagen melden und eine "Einzelfahrzeug Einfuhr Umsatzsteuererklärung" (ich glaub das heist so) ausfüllen und die Märchensteuer somit im Bestimmungsland des Fahrzeug bezahlen. Da spar ich glatt ein ganzes Prozent.
Bin ja nicht ganz so doof, wie es bei meiner Fragerei den Eindruck vermittelt ... mmmh na gut eventuell schon ein bischen.
Nur ich hab halt die befürchtung wenn irgendwas am kleinen ist dass mir der deutsche Vertragshändler die Garantie verweigert und den Schaden auf die Sachmängelhaftung des Verkäufers abschiebt (wie sie es bei älteren Gebrauchten ja gerne anders rum machen ...) und ich dann dumm dasteh und nach Österreich muss das der kleine wieder aufgepeppelt wird.
Wenn man doch in Deutschland die Kaufakkuwahl hätte *so vor mich hinträum* dann wäre das Thema schon vom Tisch bzw gar nich erst da drauf gekommen.
Grüßle Bernhard
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- Goldbacher
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Die Frage ist, ob Renault die Reparaturkosten dem deutschen Vertragshändler erstattet. Solange es noch die EU gibt, sehe ich da wenig Probleme.
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- Waldschrat
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um ein wenig Licht ins Steuerrecht zu bringen:
als Privatkunde ist die Steuer am Kaufort zu entrichten, bzw. der
Händler hat sie z.B. in Österreich an seinem zuständigen
FinAmt zu entrichten ...
Grundsatz des freien Warenverkehrs innnerhald der EU.
Als Unternehmer/Händler der eine Ware aus dem EU-Ausland kauft,
kann die Ware Steuerfrei nach D bringen, muß dann bei seinem
zuständigem FinAmt die deutsche EinfuhrUmsatzSteuer/MWSt entrichen ...
Voraussetzung ist die EU SteuerID-Nummer ...
Gruß
waldschrat/Bernhard
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- Tutschi
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Grüßle Bernhard
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- max_tirol
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Der Verkaüfer fakturiert an den Kunden mit ausländischem Wohnsitz ohne MwSt. Der Kunde muss die MwSt bei seinem Finanzamt bezahlen. Ohne diesen Zahlungsbescheid ist keine Zulassung möglich. Irgendwo muss die MwSt immer bezahlt werden. Da hilft kein Tricksem
Elektro-infiziert. Twizy und IMiev haben den 3200er verdrängt. Alles hat seine Zeit.
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max_tirol schrieb: Der Verkaüfer fakturiert an den Kunden mit ausländischem Wohnsitz ohne MwSt. Der Kunde muss die MwSt bei seinem Finanzamt bezahlen. Ohne diesen Zahlungsbescheid ist keine Zulassung möglich.
Sicher? - Bei mir war's letztlich (ok, nicht bei einem Auto!) der Zoll, der die USt abkassiert hat. Und da die die Kfz-Steuer auch bearbeiten, wird's wohl schon auch bei Kfz so sein.
Ulrich
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- Tutschi
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Bei neuen Landfahrzeugen die:
-> weniger als 6000 km gefahren wurden
oder (nicht und, eines der beiden reicht)
-> seit Inbetriebnahme weniger als 6 Monate vergangen sind
und -> mehr als xyz qcm (hab ich schon wieder vergessen) oder mehr als 7,2kw haben
werden im Kaufland beim Händler keine Märchensteuer fällig sondern erst im Bestimmungsland. Die Steuerschuld muss dan innerhalb von 10 Tagen ab erwerb gemeldet und bezahlt werden.
Meine sehr freundliche (keine Ironie die war wirklich freundlich!) Gesprächspartnerin am Telefon hat mir pauschal ein vorausgefülltes nicht datiertes Formular dafür zugesendet. Das dürfte die Taage dan bei mir ankommen.
Soviel zur Märchensteuer. max_tirol hat recht.
Grüßle Bernhard
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- TwizyChrisy
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Tutschi schrieb: Also ich habe meinen Anruf beim Finanzamt meines Wohnsitzes getätigt.
Meine sehr freundliche (keine Ironie die war wirklich freundlich!) Gesprächspartnerin......
Sind die meistens, aber sprechen tut man halt üblicherweise nur über die paar Voll-Honks, die sich benehmen wie die Sau auf'm Sofa.
Die gibt es aber im richtigen Leben auch, nicht nur im Finanzamt. Nimm 100 Leute und es sind halt mal ein/zwei Blindgänger dabei.
Warum sollte ein Finanzamt das Glück haben ohne diese unangenehmen Mitmenschen auszukommen?
Ich hatte die letzten Jahre das Glück von solchen Individuen verschont zu bleiben. Selbst der Außenprüfer war ein freundlicher umgänglicher Mensch. Gut, die Interessenlagen waren erwartungsgemäß nicht zu 100% deckungsgleich, aber es war immer freundlich und anständig. Sehr angenehm!
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- Tutschi
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Ja hast schon recht nur treff ich immer die müden und unmotivierten wenn ich irgendwas amtliches zu erledigen habe (nicht nur das Finanzamt) (was aber zum Glück recht selten ist). Und wehe du hast auch noch Sonderwünsche dan werden sie manchmal sogar frech und rechtsbiegerisch.
Ich würde sagen persönliches Pech.
Grüßle Bernhard
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- max_tirol
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Ja, bin mir sicher. Neue Kfz, Flugzeuge und boote über 7,5 m..... Da gilt der Privatlunde wie Unternehmer. Was als Neufahrzeig definiert wird, wurde ja beschrieben.Woodstock schrieb:
max_tirol schrieb: Der Verkaüfer fakturiert an den Kunden mit ausländischem Wohnsitz ohne MwSt. Der Kunde muss die MwSt bei seinem Finanzamt bezahlen. Ohne diesen Zahlungsbescheid ist keine Zulassung möglich.
Sicher? - Bei mir war's letztlich (ok, nicht bei einem Auto!) der Zoll, der die USt abkassiert hat. Und da die die Kfz-Steuer auch bearbeiten, wird's wohl schon auch bei Kfz so sein.
Ulrich
Elektro-infiziert. Twizy und IMiev haben den 3200er verdrängt. Alles hat seine Zeit.
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