HUK Teilkasko- Akku mitversichert?
- Pfälzer68
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14 Okt 2016 15:07 #116622
von Pfälzer68
Hi.
jepp, machen die... und btw. Du hast dich mit dem Akzeptieren der Mietvertragsklauseln dazu verpflichtet den T Vollkasko zu versichern... steht zumindest in meinem Vertrag so drin.
HUK Teilkasko- Akku mitversichert?
minitipper schrieb: Der Akku gehört der Bank - warum soll ich den versichern? Sollte ich den Twizy in Schrott verwandeln, stellen die mir den "Restpreis" in Rechnung?
Hi.
jepp, machen die... und btw. Du hast dich mit dem Akzeptieren der Mietvertragsklauseln dazu verpflichtet den T Vollkasko zu versichern... steht zumindest in meinem Vertrag so drin.
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- andreas-m
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14 Okt 2016 17:29 #116631
von andreas-m
HUK Teilkasko- Akku mitversichert?
Außerdem könnte der Twizy oder der Akku auch mal geklaut werden.
Dann hält die Renaultbank die Hand auf und will IHREN Akku ersetzt haben.
Da kann man dann ja mal sagen: "war doch Ihr Akku, warum soll ich den versichern?"
Da haben die bestimmt total Verständnis für und sagen dann: "Ach so, na gut, dann verzichten wir halt auf unsere 3500 €."
Dann hält die Renaultbank die Hand auf und will IHREN Akku ersetzt haben.
Da kann man dann ja mal sagen: "war doch Ihr Akku, warum soll ich den versichern?"
Da haben die bestimmt total Verständnis für und sagen dann: "Ach so, na gut, dann verzichten wir halt auf unsere 3500 €."
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- TwizyChrisy
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15 Okt 2016 21:55 #116658
von TwizyChrisy
Komische Argumentation. Der Akku ist allein in Deiner Verfügungsgewalt. Also bist *DU* dafür verantwortlich.
Nein, den Wiederbeschaffungswert. Der ist bei Mietgegenständen i.d.R. der Neupreis.
Mehr Twizys, mehr Freude.
HUK Teilkasko- Akku mitversichert?
minitipper schrieb: Der Akku gehört der Bank - warum soll ich den versichern? Sollte ich den Twizy in Schrott verwandeln, stellen die mir den "Restpreis" in Rechnung?
Komische Argumentation. Der Akku ist allein in Deiner Verfügungsgewalt. Also bist *DU* dafür verantwortlich.
Sollte ich den Twizy in Schrott verwandeln, stellen die mir den "Restpreis" in Rechnung?
Nein, den Wiederbeschaffungswert. Der ist bei Mietgegenständen i.d.R. der Neupreis.
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