Außenspiegel abtreten!!!!!
- frankausbochum
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Ich fahre jetzt erst seit drei Tagen Twizy, aber grade ist mir etwas passiert, das muß ich unbedingt mal loswerden:
Ich fahre auf der A40 im AK Bochum ab um von der A40 auf die A43 zu kommen. Alle Verkehrsleitschilder sind schon an, max 60 Km/h und Stauwarnung, wie üblich um die Zeit. 200 Meter vor mir der Rückstau von der A43, mit eingeschalteten Warnblinkleuchten. Ich habe tatsächlich so 60 drauf.
Da kommt von hinten ein Kleinwagen angeblasen, fährt mir auf das ich selbst in den tiefliegenden Außenspiegeln des Twizys das Nummernschild nicht mehr sehen kann, mit Dauerhupe und Fernlicht. Zieht dann rechts an mir vorbei (war knapp), schert drei Meter vor mir wieder ein und legt eine Vollbremsung hin, dazu wildes Gestikulieren und ein Mittelfinger. Dann beschleunigt die Fahrerin wieder um kurz später am Stauende zu stehen. Als ich hinter ihr bin, hupend und schon halb abgeschnallt, um ihr ordentlich die Meinung zu geigen, zieht sie rechts rüber auf die ankommende Abfahrt der A43, nimmt noch einem Betonmischer die Vorfahrt und zieht rechts am Stau vorbei auf die Übergangsspur auf die A43.
Ich hinterher, aber erwischt hab ich sie natürlich nicht. Wäre oben auch noch mal Stau gewesen und sie hätte da gestanden, ich hätte all meine Gute Kinderstube, meine Manieren und meinen Humanismus sausen lassen und ihr mindestens den Außenspiegel von ihrem dämlichen kleinen Dreckswagen getreten......
Boahhh....... Das musste jetzt mal raus.......
Immer noch saure Grüße aus Bochum,
Frank
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...brrrr... jaja, der kleine erzeugt manchmal auch bei völlig legaler Fahrweise solche idiotischen Reaktionen. Ist mir auch schon so ähnlich passiert, BAB mit 70-72, komischerweise sind das nie die LKW-Fahrer ( die ab und zu echt ein paar Minuten hinten dran bleiben müssen ). Wenn ich mit meinem 406er Unimog mit 65 ( der kann nicht schneller...) Fahre passiert das nie...
Wenn Du Dich zum entfernen des Spiegels entschließt... pass auf das Du das nicht auf der Fahrbahn machst... gibt zur Sachbeschädigung noch "gefährlicher Eingriff Straßenverkehr"...
Hatte ich ein paar mal während meiner Moppedzeiten...
Ah, und btw.: "Legal disclaimer" - Dududu, datt darfste nich machen!
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David
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- AlexDL
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Oder vielleicht doch zu viel Nahrungsergänzungsmittel im Fitnessstudio gekauft ...
Grüße
Alex
May the energy be with you!
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- dexter
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Ich hatte früher immer eine klar als solche erkennbare Kamera dabei, wenn ich so jemanden hinter mir hatte reichte es, die gut sichtbar auf den Angreifer zu richten, um die Vernunft zu reaktivieren.
Michael
Twike 3 (2001) … Emco Novum (2011) … Twizy 80 (2012) … Mii electric+ (2020)
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- StromBer
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Eine Dashcam für Vorne und Hinten mit online Aufzeichnung auf einem Server wird wohl immer notwendiger wenn man sich auf dem Kriegsschauplatz Straße bewegt. Wir bekommen langsam russische Verhältnisse.
Uwe
Ich mach WATT
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- Pfälzer68
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dexter schrieb: Frank, der Straftatbestand mit dem Du solche Evolutionsfehler aus dem Verkehr ziehen kannst, heißt "Nötigung".
Jupp, aber die muss man im Zweifelsfall erstmal nachweisen. Ich hatte den Fall mal sogar mit einem Zeugen im Auto ( Smart gefahren, von nem Touareg rechts überholt und geschnitten worden incl. Fuckfinger und aus dem Fenster geschmissener Müll... ). Direkt nach ca. 5 Minuten bei der BAB-Polizei gemeldet bzw. zur Anzeige gebracht.
10 Tage später lapidar "Fahrer konnte nicht zweifelsfrei festgestellt werden, Verfahren eingestellt."
Und mit ner Cam im Auto... ist in D immer noch ein heisses Eisen... wenns nicht gerade um Fahrerflucht mit Todesfolge oder sowas geht...
Hier sind eben die Persöhnlichkeitsrechte des Täters mehr wert als die des Geschädigten...
Ich hatte früher immer eine klar als solche erkennbare Kamera dabei, wenn ich so jemanden hinter mir hatte reichte es, die gut sichtbar auf den Angreifer zu richten, um die Vernunft zu reaktivieren.
Hatte ich als (gute) Atrappe im Volvo V40 im Heckfenster. Aus nem Colaflaschenboden und ein paar Abwasserrohren gebastelt, mit ner (inaktiven) Laufschriftanzeige darunter. In den 2 Jahren in denen ich mit dem Auto täglich von Eltville nach Speyer gependelt bin hatte ich null Probleme mi Dränglern... ))
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zum Eigenschutz, nenne ich das, ist mir das so was von Latte!
Wenn immer alleine fährst und keinen zeugen hast, und imer wieder die Arschkarte gezogen hast, willste darauf nicht mehr verzichten. Und hat mir jetzt 3 Mal den Allerwertesten gerettet; also 2 Unfälle im Straßenverkehr eindeutig gezeigt, dass Ali nigges Schuld und einmal wegen ner Beleidigung - vor Gericht hat sich dieser hilflose Wurm dann plötzlich an nichts mehr erinnert, nachdem dem Gericht die Audiospur der Konversation an der AMpel vorlag und dies als mich entlastendes Beweismittel zugelassen wurde.
Bum und Amen.
Das hier:
https://www.youtube.com/watch?v=6O7YbNoJalg
Bis dahin reichte im Pkw ein ausgedientes Smartie. Im Twizy durch das harte Fahrwerk leider nicht mehr zu gebrauchen.
die hier einmal billige Tchibo ActionCam... onewallfree. Mit der hätte ich auch ein brauchbares Kennzeichen dieses Potenzbefreiten Irren.
Der obige Vorfall - eindeutig Nötigung, gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr, usw usf. das wissen die Sheriffs am Besten.
Kennzeichen haste hoffentlich und das dessen, der auch genötigt wurde. Ab damit zu den Cops und volle Breitseite ablassen.
TODO4U:
Cam besorgen und in Zukunft nicht mehr ohne fahren
Was bei uns seit Jahren auf den Straßen herum irren darf ist nicht mehr real.
Die einen schnarchen mit provokanten 40 durch die Ortschaften, mit 60 auf der Landstraße, und die anderen heizen als wären sie der Teufel in Person.
Es interessiert aber die Herren Ordnungshüter so wenig, wie die Gesetzesbastler.
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
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- Pfälzer68
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Hatt sich da echt nix mehr getan? Dabei hattest Du doch sogar den eher seltenen Fahrzeugtyp...
Wird das Zulassen von Audio/Video als Beweismittel mittlerweile eher positiv gehandhabt? Imho sind die Dinger die dauerhaft aufnehmen aber nur bei Impact/Vollbremsung die letzetn 60sec. speichern eher was fürs richterliche Auge
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Wäre es um Leben und Tod gegangen, wären sicherlich auch ein paar andere Interessen in Schwung gekommen..
Ich warte darauf, dass der mir noch mal begegnet ...
In dem Moment ist mir das wichtiger, den Vorgang per AV belegen zu können, also ungerechtfertigt an der Sache benachteiligt auszugehen. Was sollen die einem da noch groß aufbrummen ...? ein RA wird das dann schon richtig verpacken.
Man schneidet dann den relevanten Teil raus und brennt es in einem üblichen Format auf CD/DVD
Ein Richter ist im Zweifelsfall auch eher dankbar, da es das Verfahren zum Entscheid beschleunigen wird.
Die Polizei selbst sieht das eigentlich auch eher positiver, so meine Erfahrung.
Du kannst jede Fahrt für deine privaten Gründe filmen. Beispiele:
- Du willst beim Twizy gerade das Getriebegeräusch aufnehmen um es zu belegen. Tja und da fuhr dir einer vor den Bug.
- Ich will ne schöne Fahrt mitm Capri aufnehmen, gediegen blubbernd den Freiatmer durch den Wald rollen lassen - hups, der hatte mich nicht gesehen ...
- Ich probiere gerade die neue Cam oder das neue Handy aus, wie es sich bei solchen Aufnahmen verhält. Tja nun ist es zum Beweismittel geworden...
Bei den "richtigen" Dashcams ist durch die automatische Überschreibung weniger die Gefahr einer "Vorratsdatenspeicherung" gegeben, die sind auch eher problemlos.
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- frankausbochum
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Zum Thema der Dashcams:
Ich habe in meinen Alltagswagen seit Jahren solche Dinger verbaut. Ein Mal hat mir die Cam auch den Arsch gerettet: Zweispuriges Abbiegen und der Vogel auf der inneren Spur hats nicht geschnallt und fährt mir in den Kotflügel. Ich war alleine, das andere Auto besetzt mit vier Leuten. Der Fahrer ist zuerst ganz betroffen und entschuldigt sich, dann kommt der Beifahrer und sagt, das sei ja alles ganz anders und eigentlich wäre ICH IHNEN reingefahren. Dann fällt dem Fahrer plötzlich ein das es genau so gewesen sei...... Ich war ganz cool und habe ihnen die Kamera gezeigt mit dem Hinweis, das wäre ja kein Problem, da wäre ja alles drauf und wenn die Polizei noch Fragen hätte, dann könnte man das ja auslesen...... Und plötzlich waren sie ganz ruhig und stellten fest, das sie ja vielleicht doch selber Schuld seien und ob man das nicht alles gütlich regeln könne......
Später habe ich festgestellt, das die Kamera im entscheidenden Moment nicht aufgenommen hat...... Egal.... Ich hab mein Geld bekommen.
Zur Rechtslage (Soweit ich das als interessierter Nicht-Jurist) bisher gelernt habe:
Eine Überwachung des öffentlichen Raumes ist eindeutig verboten. Punkt.
ABER:
Private Filmaufnahmen im öffentlichen Raum sind mir natürlich gestattet. Solange die Aufnahme von MIR gestartet und beendet wird: Alles gut. Wenn die Kamera automatisch startet und permanent läuft allerdings, dann ist es klassische Überwachung. Völlig egal ob und wie lange ich die Aufnahmen behalte.
Nun die Frage, ob eine Aufnahme gerichtsverwertbar ist:
Leute haben ein Recht auf Selbstbestimmung inclusive dem Recht am eigenen Bild. Und auch Aufzeichnungen, die Rückschlüsse auf Aufenthaltsorte oder andre persönliche Informationen. Auch das Aufzeichnen eines Nummernschildes lässt Rückschlüsse auf Bewegungen zu.
Sind die Leute "zufällig" auf meiner privaten Aufnahme gelandet, dann müssen sie das dulden (Der Nachbar, der durch den Hintergrund läuft wenn ich meinen Hund im Garten fotografiere). Was sie allerdings NICHT dulden müssen ist, das ich das Foto veröffentliche.
Und jetzt kommts: Prozesse und Verhandlungen SIND öffentlich. Und damit wäre so eine Aufnahme vor Gericht u.U. gar nicht verwendbar.
Anders ist das allerdings, wenn es sich um Kapitalverbrechen, Todesfälle, schwere Verletzungen etc. handelt. DANN KANN (KANN!!!!) ein Richter beschließen, das das Recht des Geschädigten stärker wiegt als das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten.
Für Außenspiegel oder Stinkefinger allerdings wird das nicht passieren.
Und noch ein weiteres ABER:
Alleine die Tatsache, das eine Aufnahme existiert führt meistens zu einer sofortigen Beruhigung und Einsicht..... Und deshalb habe ich auch weiterhin eine Cam in meinen Autos.
Und für den Twizy habe ich mir heute das hier bestellt:
www.amazon.de/dp/B01MQSKJ0J/ref=cm_sw_em_r_mt_dp_MYIazbX1CYWVQ
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Aber da machste ja dann verdeckte Aufnahmen
Öffentlich - what shells. Es wird als Beweismittel beantragt, dann kann sich das der Richter in seinem Stübchen wegen mir anschauen und entscheiden, ob es als Beweis zugelassen und auch öffentlich abgespielt wird. Er kann auch den Saal bis auf die beteiligten Räumen lassen, um den Schnipsel abzuspielen. Das kommt dann auf den Richter an. Kann auch dem Gegner dann noch mal die Gelegenheit geben, seine Aussagen zu überdenken
Ja kaum bringt man das Thema "isch hab Video" ein, sind die alle gaaanz schnell gaaanz brav wie ein Lämmchen.
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- Pfälzer68
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ääh... watt zum Geier iss datt??
"Ente-Auto DVR mit 1080p hoher Entschließung / 140 Deg Nachtsicht-Schlag-Nocken G-Sensor Multifunktionsschwarzes Kasten-Dashcam"
Nachtsichtschlagnocken...da laus mich doch der Affe... aber bei _DEM_ Anbieternahmen...
"Kagga" ...
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- AlexDL
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Alex
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