Unfall/Renault Bank/Akku Überprüfung
- klausz
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Der Akku ist in meiner Verfügungsgewalt. Der Akku ist baulich ein fester Bestandteil des Fahrzeuges. Ob nacholgendes Beispiel passt ist fraglich. Aber ein Handwerker darf ein unbezahltes Treppengeländer in einem Haus auch nicht mehr abschrauben.
Die Versicherung kann das zunächst einmal behaupten. Aber, Leasingfahrzeuge, halb bei der Bank abbezahlte Fahrzeuge ..
Sodann, das würde alle Fahrzeuge betreffen die einen Mietakku haben.
Der Versuch der Klärung ist gut. Habe ich etwas übersehen ?
Zu viel Zeit und Energie sollten wir da aber nicht investieren. Denn, wenn es hart käme müsste das oberste Gericht entscheiden. Und da ist schon das Konstrukt Mietakku ohne Spec Daten und des Fahrzeuges, das ohne Akku nahezu wertlos ist, fraglich.
140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
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- twizand
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Oder sollte renobank eine Versicherung pro Akku abschließen, das sollte aber dann in den 54€ p.m. mit drin sein.
Ich hab den Twizy gern. --> Energy: Schönauer Stromrebellen
EZ: 04/2012
45.000km (01/2018)
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- euver
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Bedeutet also ich wäre im Fall des Falles der Gekniffene... ...
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- TwizyChrisy
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ABER!
Aus der Leistung zur "Wiederbeaschffung" oder zur finaziellen Ablöse gegenüber der Renault-Bank kommen die meiner Meinung nach
so einfach nicht raus.
Die Nummer mit den völlig überzogenen "Überprüfungskosten" wäre meiner Meinung nach grenzwertig, denn das ist eine definitive Unfallfolge.
Nur wenn die Versicherung es als unnötig und überzogen ansieht... Du bist als Versicherungsnehmer zur Schadensminimierung verpflichtet.
Das bedeutet Du kannst nicht einfach sagen "macht mal, die Versicherung zahlt schon".
Bei einem faktisch vorhandenen Akkuschaden glaube ich nicht, daß sich die VK das so simpel rauswinden kann.
Ich seh schon... das ist alles für die Versicherer noch -so wie das Internet für unsere große Staatsratvorsitzende-... Neuland.
Wenn sich die E-Mobile samt Mietakkus in größeren Stückzahlen bewegen und Unfälle zum Tagesgeschäft werden, dann müssen sich die Versicherer damit auseinandersetzen.
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- klausz
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Wenn klar ist daß diese knapp 1000€ für die Überprüfung bezahlt werden müssen dann wäre das doch eine gute Gelegenheit an den Akku zu kommen. Nach dem Motto: "...ich bezahl das nicht dafür will ich den defekten Gebrauchtakku kaufen.. ." Zu viel Zeit sollen wir da nicht reinstecken.TwizyChrisy schrieb: ..Die Nummer mit den völlig überzogenen "Überprüfungskosten" wäre meiner Meinung nach grenzwertig, denn das ist eine definitive Unfallfolge.
...
140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
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- weiss60
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Ich habekeine VK abgeschlossen,
Aber
Eure aussagen sind für mich schlüssig, dass ich als fahrtzeugeigentümer einen verbauten mietakku NICHT mitversichern kann. Warum auch?
Der akku ist zwar "fix verbaut" aber nicht
a) mein eigentum
b) kann man ihn "einfach" ausbauen (lassen).
Für mich besteht eindeutig die haftung beim akku bei deren eigentümer, sprich der RCB. Da ich als mieter den ja nicht versichern kann.
[quot]Aber ein Handwerker darf ein unbezahltes Treppengeländer in einem Haus auch nicht mehr abschrauben.[/quote]
Das darf er! Selbt wenn der eigentümer wegen gefährdung wieder ausziehen muss.
Euer werner ad
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- PhantomRacer
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Meine sowas bei mir im Vertrag gelesen zu haben und es so auch bei meiner Versicherung
angegeben habe.
Gruß
Björn
Twizy Bj.05.2012 mit knapp 4000 km Ende 2016 gekauft.
aktuell KM-Stand: November 2024 --> 51487,3km
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- TwizyChrisy
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weiss60 schrieb:
Für mich besteht eindeutig die haftung beim akku bei deren eigentümer, sprich der RCB. Da ich als mieter den ja nicht versichern kann.
Wie kommste denn auf das schmale Brett? Du alleine hast den Mietgegenstand zur vertragsgemäßen Verfügung in Deiner Gewalt.
Das bedeutet im Umkehrschluss auch Du alleine bist dafür verantwortlich, daß der Vermieter den Mietgegenstand auch wieder so zurückbekommt, wie er ihn Dir zur Nutzung überlassen hat.
(Die verwendungsgemäße Abnutzung, Alterung etc. lass ich jetzt mal aus und vor.)
Du hast dafür zu sorgen, daß dem Vermieter kein Schaden entsteht und diesen auch im Falle eines Falles zu regulieren.
Da hat der Vermieter genau gar nichts damit zu tun.
Wenn Du in einer Mietwohnung einen Schaden verursachst, ist das auch Dein Problem, den zu beseitigen und nicht der Vermieter.
Der Vermieter wiederum ist dafür verantwortlich, daß der Mietgegenstand auch mietvertraglich nutzbar ist. Daher sehe ich die in den AGB versteckte
Pflicht zur Weiterzahlung der Miete bei Nichtnutzbarkeit als nicht vereinbar mit deutschen Gesetzen. Zumindest dann nicht, wenn die Dauer der Nichtnutzbarkeit
eine "normale" Zeit für eine Überprüfung oder Reparatur von ein paar Tagen deutlich übersteigt. Wenn der Vermieter sein möglichstes tut und so eine Reperatur/Überprüfung
in einer Woche erledigt ist, besteht kaum ein vernünftiger Grund hier irgendwas an der Miete zu mindern oder gar einzubehalten.
Wenn aber, wie es ja schon vorgekommen ist, sich das über Monate hinzieht, dann denke ich hat der Mieter gute Chancen etwas zu unternehmen. Ist halt nur die Frage wer
"am längeren Hebel" sitzt
Da aber immer öfter diese "Schlichtungsstellen" aufkommen, welche weder die Kosten noch die Dauer eines ordentlichen Gerichts haben, sehen ich über den Weg eine Möglichkeit auch ohne Rechtsschutzversicherung eine Chance zu haben.
Und nochmal zu Thema Versicherung. Wie kommst Du darauf, daß es "unüblich" ist gemietete Dinge zu versichern?
Fast jedes Leihauto (Mietwagen) versicherst DU! als Mieter Vollkasko für die Zeit, in der Du es nutzt. Von den meisten
Vermietern wirst Du sonst gar keins bekommen! Du darfst vielleicht noch über die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden.
Es ist also völlig normal sich hier gegen Schäden zu versichern.
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Mietvertragsgemäß wurde eine VK abgeschlossen. Ich setze schon voraus, dass Schöll das aus Erfahrung beim Twizy schon richtig gemacht hat. Und der Rest juckt mich dann nicht mehr.
So lange der Fahrzeugbesitzer nicht für einen offensichtlichen Schaden am Akku zu verantworten hat, also ein Dritter die Ursache ist - der Fahrzeugbesitzer ist ja der Miet-Vertragspartner und hat mit der gemieteten Sache (Akku) sorgfältig im Rahmen der Mietbedingungen umzugehen. Das vorausgesetzt, haben die bei RCI gar nichts zu wollen.
Für mich würde in so einem Fall sofort der Mietvertrag enden. Der Twizy mit ausgebautem Akku wäre mir sofort auszuhändigen und ich verbringe ihn auf meinen Privatgrund.
Sollen sie dann mal klagen. Naja wird wohl nur mit AdvoMan weiter gehen.
Im Mietvertrag sind diese Bedingungen und Konditionen nicht vermerkt und somit hat Reno da kaum eine rechtliche Handhabe.
Überprüfen können die gerne alles - was in deren Ressort fällt. Nur nicht auf meine Kosten. Spackts bei denen.
Zusammenhang und Erklärung zur Verhältnismäßigkeit zum dann vorliegenden Schaden möchte ich dann mal erklärt sehen.
Da gäbe es auch mal ganz schnell die Gegenaufrechnung des Nutzungsausfalls.
Kommt wohl auch auf den Händler / Werkstatt drauf an, wie die das handhaben und damit umgehen.
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
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- weiss60
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naja, du hast aber schon die obrige versicherungserklärung gelesen?TwizyChrisy schrieb:
weiss60 schrieb:
Für mich besteht eindeutig die haftung beim akku bei deren eigentümer, sprich der RCB. Da ich als mieter den ja nicht versichern kann.
Wie kommste denn auf das schmale Brett? Du alleine hast den Mietgegenstand zur vertragsgemäßen Verfügung in Deiner Gewalt.
Das bedeutet im Umkehrschluss auch Du alleine bist dafür verantwortlich, daß der Vermieter den Mietgegenstand auch wieder so zurückbekommt, wie er ihn Dir zur Nutzung überlassen hat.
(Die verwendungsgemäße Abnutzung, Alterung etc. lass ich jetzt mal aus und vor.)
da steht ganz klar drinnen, dass der gemietete akku nicht versicherbar ist.
soweit ist auch alles klar, sprich das seh ich genau so.Du hast dafür zu sorgen, daß dem Vermieter kein Schaden entsteht und diesen auch im Falle eines Falles zu regulieren.
Da hat der Vermieter genau gar nichts damit zu tun.
Wenn Du in einer Mietwohnung einen Schaden verursachst, ist das auch Dein Problem, den zu beseitigen und nicht der Vermieter.
Der Vermieter wiederum ist dafür verantwortlich, daß der Mietgegenstand auch mietvertraglich nutzbar ist. Daher sehe ich die in den AGB versteckte
Pflicht zur Weiterzahlung der Miete bei Nichtnutzbarkeit als nicht vereinbar mit deutschen Gesetzen. Zumindest dann nicht, wenn die Dauer der Nichtnutzbarkeit
eine "normale" Zeit für eine Überprüfung oder Reparatur von ein paar Tagen deutlich übersteigt. Wenn der Vermieter sein möglichstes tut und so eine Reperatur/Überprüfung
in einer Woche erledigt ist, besteht kaum ein vernünftiger Grund hier irgendwas an der Miete zu mindern oder gar einzubehalten.
nur versichern kannst du solche schäden nicht selbst! für die musst du dann "nur bares ist wahres" berappen.
sollte ein gast "dein" mietgegenstand beschädigen kann er seine haftpflichtversicherung damit beauftragen -so fern er das nicht grob fahrlässig gemacht hat.
beim leihauto vom habe ich noch nie eine versicherung abschließen müssen bzw. wurde darauf angeredet.....
Und nochmal zu Thema Versicherung. Wie kommst Du darauf, daß es "unüblich" ist gemietete Dinge zu versichern?
Fast jedes Leihauto (Mietwagen) versicherst DU! als Mieter Vollkasko für die Zeit, in der Du es nutzt. Von den meisten
Vermietern wirst Du sonst gar keins bekommen! Du darfst vielleicht noch über die Höhe der Selbstbeteiligung entscheiden.
Es ist also völlig normal sich hier gegen Schäden zu versichern.
bei einem leihauto von einem üblichen autoverleiher weiß ich nicht bescheid, da ich das noch nie gebraucht habe.
euer werner ad
ps: ich glaub ich mach mal ein neues thema auf damit wir hier wieder zum eigentlichen thema zurück kommen.
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habe hier
www.twizy-forum.de/allgemeines-twizy/843...kuversicherung-wer-fraegt-mal-genau-nach
so glaube ich den passenden fred eröffnent.
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