Umweltplakette für den Kleinen
- totodami
- Platinum Boarder
- Beiträge: 1960
- Dank erhalten: 306
leider sehen die Bürokraten das anders
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- twizybär
- Platinum Boarder
- Beiträge: 3633
- Dank erhalten: 1659
Ach, wo ich das schöne Foto sehe, gibts wohl auch das eine oder andere Twizy-Blitzerfoto?
Sowas Seltenes müsste dann mal gepostet werden....
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- franktastic
- Expert Boarder
- Live long and with Twizy!
- Beiträge: 367
- Dank erhalten: 84
nix telefonisch, sondern ggf. zur Sicherheit nochmals formell Einspruch innerhalb der Frist einlegen, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird...
Viel Erfolg!
04/2013 - Panoramadach - Parksensoren hinten - Schmutzfänger - Sitzheizung ministromer - Heckscheiben von Snorre - Sonnenblendstreifen - Atom- Alufelgen - LED Tagfahrlicht
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TwizyMatze
- Senior Boarder
- Beiträge: 141
- Dank erhalten: 24
es gibt aber auch Ordnungshüter die nicht gleich den Strafzettelblock zücken sondern freundlich drauf hin weisen...
Ist mir gestern so ergangen, habe meinen T an einer Ladesäule abgestellt (zum laden natürlich!) Als ich zurück kam stand gerade ein Ordnungshüter am Fahrzeug neben meinem T und hat mich gleich angesprochen als ich einsteigen wollte.
"Sie wissen aber schon, dass Sie eine Parkscheibe stellen müssen wenn Sie laden und diese gut sichtbar auf's Armaturenbrett legen mussen... ich sehe aber keine!" Ich habe ihm dann erklärt, da der T keine Scheiben hat, da bleibt die Parkscheibe eh nicht da wo sie hin sollte...
Deshalb liegt diese auf dem Sitz...! Er hat sich dann entschuldigt... Meinte aber: Es wäre besser Sie legen sich eine Parkscheibe mit Saugnapf zu da es sonst Passieren könnte, dass ich doch mal ein Ticket bekomme und für mich der Gegenbeweis schwer wird...
Ich habe mich bedankt und bin Weggefahren...
Gruß
Matze
DO5TM
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- asrmb
- Senior Boarder
- Beiträge: 147
- Dank erhalten: 109
Ich würde höflich unter der angegebenen Nummer anrufen, dann darauf hinweisen das die 35. BImSchV nicht für Fahrzeuge der Klasse L gilt. Wenn er's dann nachliest wird er freiwillig den Bescheid aufheben (Amtshaftung?). Sollte er nicht einsichtig sein, Einspruch einlegen. So jemand hat dann nicht genug Arbeit, also innerhalb der Rechtsbehelfsfrist vorbeifahren und den Einspruch zur Niederschrift abgeben.
Hoffen wir doch mal auf einen einsichtigen Beamten.
Gruß Achim
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- AlexDL
- Pro Boarder
- Beiträge: 685
- Dank erhalten: 273
www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html
Gruß
Alex
May the energy be with you!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- franktastic
- Expert Boarder
- Live long and with Twizy!
- Beiträge: 367
- Dank erhalten: 84
asrmb schrieb: @franktastic
Ich würde höflich unter der angegebenen Nummer anrufen, dann darauf hinweisen das die 35. BImSchV nicht für Fahrzeuge der Klasse L gilt. Wenn er's dann nachliest wird er freiwillig den Bescheid aufheben (Amtshaftung?). Sollte er nicht einsichtig sein, Einspruch einlegen. So jemand hat dann nicht genug Arbeit, also innerhalb der Rechtsbehelfsfrist vorbeifahren und den Einspruch zur Niederschrift abgeben.
Hoffen wir doch mal auf einen einsichtigen Beamten.
Gruß Achim
Du hast vielleicht übersehen, dass er bereits sehr höflich und inhaltlich zutreffend zum angebotenen Verwarngeld Stellung genommen hat und trotzdem er die Owi bekommen hat- Beruf an: da bringt dann ein Anruf auch nix mehr; man geht dann (Berufspflicht) den sichersten Weg und legt den Einspruch / Widerspruch formell fristgemäß ein - Beruf aus ...
04/2013 - Panoramadach - Parksensoren hinten - Schmutzfänger - Sitzheizung ministromer - Heckscheiben von Snorre - Sonnenblendstreifen - Atom- Alufelgen - LED Tagfahrlicht
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- asrmb
- Senior Boarder
- Beiträge: 147
- Dank erhalten: 109
Allerdings führt er durch die Länge zum "Überlesen" des Entscheidenden.
Ich komme beruflich aus einem anderen Bereich, habe aber dennoch oft mit Beamten zu tun und muss sagen, dass ein Telefonat vorab (auch bei einem bereits existierenden Bescheid) häufig zu einer Klärung geführt hat,
Wenn's dann nicht hilft bleibt ja immer noch der Rechtsweg.
Gruß Achim
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Mr.Gudrun
- Autor
- Junior Boarder
- Beiträge: 64
- Dank erhalten: 48
asrmb schrieb: Geb ich zu; der Spoiler im ersten Beitrag ist höflich, inhaltlich voll zutreffend und hat mich überzeugt.
Allerdings führt er durch die Länge zum "Überlesen" des Entscheidenden.
Ich komme beruflich aus einem anderen Bereich, habe aber dennoch oft mit Beamten zu tun und muss sagen, dass ein Telefonat vorab (auch bei einem bereits existierenden Bescheid) häufig zu einer Klärung geführt hat,
Wenn's dann nicht hilft bleibt ja immer noch der Rechtsweg.
Gruß Achim
Ja anscheinend war der wirklich zu lang... auf den Letzten Punkt mit der Klasse L ist die Sachbearbeiterin garnicht eingegangen. Aber das die den Bußgeldbescheid einfach so rausschicken ohne alles zu lesen.. schon ein Hammer.
Ich hatte heute Morgen auch angerufen aber, wie franktastic schon schrieb, ist es ein Bußgeldbescheid bei dem ich nur formell Einspruch erheben kann.
Und die Sachbearbeiterin hatte halt nur vom Bußgeld und den folgen eine Ahnung. Vom Rest hatte sie einfach keine Ahnung.
Aber ich hab mal weiter recherchiert und es ist einfach Wasserdicht:
35. BImSchV §1 Artikel 1: "...Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N gemäß Anhang II A Nr. 1 und Nr. 2 der Richtlinie 70/156/EWG..."
Richtlinie 70/156/EWG Artikel 1(Geltungsbereich): "Sie gilt nicht für vierrädrige Kraftfahrzeuge im Sinne des Artikels 1 Absatz 3 der Richtlinie 92/61/EWG"
Die wurde aber von Richtlinie 2002/24/EG abgelöst/ersetzt (Lies oben anstatt 92/61/EWG -> 2002/24/EG)
Also steht in 2002/24/EG Artikels 1 Absatz 3 :" Diese Richtlinie gilt auch für vierrädrige Kraftfahrzeuge mit folgenden Merkmalen:..."
und nachfolgend wird halt die L7e Klasse beschreiben welcher der Twizy halt ist.
ich weis jetzt warum ich kein Anwalt werden wollte
Ich mag
Stolzer Zoe Q210 Besitzer
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TwizyChrisy
- 10k Boarder
- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
- Beiträge: 18680
- Dank erhalten: 10440
asrmb schrieb: Warum so kompliziert? Der Hinweis auf den Anwendungsbereich der 35. BImSchV sollte doch reichen. § 1 Abs. 1 Satz 2: Die Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N .... Wer jetzt noch weiterliest und den Anhang zum Gesetz durchsucht hat meineserachtens zu viel Zeit.
Ich würd erst mal telefonisch darauf hinweisen und erst wenn‘s ein typischer Beamter ist ein Schreiben aufsetzen.
Gruß aus dem plakettenfreien Saarland
Achim
Sehr pragmatische Vorgehensweise. Hat bei mir geholfen, als ich ein Knöllchen für meinen ROLLER!!! (50ccm) bekommen habe.
Aus DRESDEN Ich bin Nürnberger. Ein kurzer Anruf und die Frage ob die nette Dame weiß, wie lang ich mit meinem Roller nach Dresden fahre....
hat gereicht Nie mehr was gehört.
Die Vögel anrufen, L7e erklären und fragen ob er es jetzt einstellt..... und -nur für den Fall, daß das Gespräch unangenehm wird- den Einspruch samt einer Beschwerde über den Oberbürgermeister wegen offensichtlicher Unfähigkeit ankündigen.
Es gibt Beamte, die sind auch Menschen da klappt das auch so ohne den Hammer
Mehr Twizys, mehr Freude.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- AlexDL
- Pro Boarder
- Beiträge: 685
- Dank erhalten: 273
Das sage ich aus eigener Erfahrung und weil ich zufällig auch Beamter bin - spart Euch den Shitstorm
Frank hat Recht, auf der Sicheren Seite bewegt man sich bei einem Bußgeldbescheid nur mit formellem Einspruch. Da der Bescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, ist die Frist mit einem Monat vergleichsweise kurz und sollte nicht versäumt werden.
Gleichzeitig kann es aber nie schaden, komplexe Sachverhalte auch noch mal auf der Tonspur darzustellen. Dazu muss man wissen, dass die Sachbearbeiterin über eine Abhilfe, also die Rücknahme des Bescheides selbst entscheiden kann, eine Einspruchsentscheidung gegen den Betroffenen trifft aber immer eine andere Person, zumeist in einer für Rechtsbehelfe zuständigen Sondereinheit.
Vor dieser Entscheidung ist aber zwingend noch mal Rechtliches Gehör erforderlich. Heißt, wenn die Kollegin immer noch nicht will, gibt Sie den Fall ab und Du bekommst noch mal einen Brief von einem Kollegen - es sei denn, der nimmt den Fall nicht an oder hilft selbst ab.
Spätestens wenn Du noch mal ein Schreiben von einem Kollegen bekommst, solltest Du den noch mal anrufen und die Angelegenheit durchsprechen. Wenn die Sache nachvollziehbar und rechtlich eindeutig ist, hast Du mit großer Sicherheit gute Karten.
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr reift bei mir die Erkenntnis, dass ich mir vielleicht doch so eine Plakette zulegen sollte. Ich hab zwar auch gerne Recht, aber nicht immer die nötige Energie, das auch durchzufechten.
Grüße
Alex
May the energy be with you!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- twizybär
- Platinum Boarder
- Beiträge: 3633
- Dank erhalten: 1659
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- dingdong
- Platinum Boarder
- Die Macht möge uns helfen zu überleben
- Beiträge: 3958
- Dank erhalten: 2250
AlexDL schrieb:
Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr reift bei mir die Erkenntnis, dass ich mir vielleicht doch so eine Plakette zulegen sollte. Ich hab zwar auch gerne Recht, aber nicht immer die nötige Energie, das auch durchzufechten.
GrüßeAlex
Schon aus Prinzip immer dagegen vorgehen, auch wenn es wehtut.
Unser Staat ist so schon verkommen genug!
Da muß man draufhauen, auch wenn es nur Peanuts sind und es Zeit und Nerven kostet.
Sonst endet es bald in einer Diktatur!
@Alex, so schlimm sind die meisten Beamten ja garnicht
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Robbi
- Junior Boarder
- Beiträge: 66
- Dank erhalten: 26
Hier die abschließende Antwort von Ordnungsamt:
Na also, geht doch
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- twizybär
- Platinum Boarder
- Beiträge: 3633
- Dank erhalten: 1659
Selbst beim Finanzamt können persönliche Besuche kleine Wunder wirken...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.