E-Kennzeichen in grüner Karte?
- carbon_compound
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Wer?weiss60 schrieb: hallo carbon-martin
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- weiss60
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naja, ich war der meinung, dass da ...carbon_compound schrieb:
Wer?weiss60 schrieb: hallo carbon-martin
... dir der name durchgerutscht ist.Dafür gibt es garantiert eine Norm nach DIN Martin.
sorry wenn das nicht der fall war. ich sprech halt leute gerne mit dem namen an als mit dem alias.
euer werner ad
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- carbon_compound
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- twizybär
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carbon_compound schrieb: Das war eine Verballhornung der DIN-Norm (Dean Martin), und ich heiße Joachim.
Is hoit nix für Leut unter 30
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- weiss60
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puh glück gehabt, bin schon etwas ü30 und bin ihm trotzdem aufgesessen...twizybär schrieb:
carbon_compound schrieb: Das war eine Verballhornung der DIN-Norm (Dean Martin), und ich heiße Joachim.
Is hoit nix für Leut unter 30
zurück zum thema:
in manchen ländern (z.b. CH) kann ich mir sehr wohl probleme vorstellen bei einer kontrolle der verkehrsbegleiter, wenn das taferl anderst beschriftet ist wie es im schein steht.
und
ich würde keine wette eingehen wollen, dass das unsere trachtengruppe bekannt ist. ausland ist ausland, da braucht man eigentlich immer eine grüne versicherungskarte, auch die össis! die bekommt man auch anstandslos von der versicherung uns soweit mir bekannt ist in CH, I, ex. jugoslawien und ungarn ist auf jedenfall pflicht im falle eines unfalles.
apropo CH: da darf ein 45-er fahrzeug gar nicht auf die strasse! wenn die einen nicht haben wollen, dann steht man auf einmal OHNE fahrzeug am strassenrand. schon passiert im CH-rheintal mit einem 45-ger moped aus vorarlberg...
euer werner ad
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- Pfälzer68
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weiss60 schrieb: apropo CH: da darf ein 45-er fahrzeug gar nicht auf die strasse! wenn die einen nicht haben wollen, dann steht man auf einmal OHNE fahrzeug am strassenrand. schon passiert im CH-rheintal mit einem 45-ger moped aus vorarlberg...
Moin.
?? Weshalb sollte das so sein? Auf eine der deutschen Kraftfahrstraße vergleichbare sicher nicht, aber "normale" Landstraßen?
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- weiss60
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im prinzip ganz einfach.Pfälzer68 schrieb:
weiss60 schrieb: apropo CH: da darf ein 45-er fahrzeug gar nicht auf die strasse! wenn die einen nicht haben wollen, dann steht man auf einmal OHNE fahrzeug am strassenrand. schon passiert im CH-rheintal mit einem 45-ger moped aus vorarlberg...
Moin.
?? Weshalb sollte das so sein? Auf eine der deutschen Kraftfahrstraße vergleichbare sicher nicht, aber "normale" Landstraßen?
in der CH gibt es den "töffschein" ist vergleichbar mit dem mofaschein in D bis 25km endgeschwindigkeit.
danach gibt es aber nur noch den motorradschein. also ist das 45km-moped rein rechtlich in der CH als motorrad zu werten und dafür fehlt dem fahrer dann der motorradschein. den der hat "nur" eine kleine fahrausbildung inkl. theorieunterricht mit prüfung gemacht.
in Ö darf man den motorradschein aber erst mit 18 jahren machen. den mopedschein aber schon mit 15 jahren.
das man mit einem mopedschein ein fahrverbot auf schnellstrassen und AB hat wird jedem in der theorie erklärt.
somit ist ein 45km-fahrzeug, person unter 18 jahren illegal in der CH unterwegs. es wird aber in der CH geduldet, solang man damit nicht auffällt. zb. zu laut, zu schnell fährt oder sonst auffällt (fahrstiel).
so habe nach führerscheinklassen motorrad gegurgelt und seh gerade, dass man das doch noch legalisieren (ab 16 jahren) kann aber mit dem "grundschein" doch noch illegal unterwegs ist.
www.google.de/search?q=f%C3%BChrerschein...AhWmqIsKHbg8B_UQBQgqKAA&biw=1424&bih=666
also ist man mit dem AM/A1 in der CH illegal unterwegs.
AM = 50ccm, bis 45km/h
A1, A2 und A werden hier besser erklärt:
www.oeamtc.at/thema/fuehrerschein/a-fueh...r-weg-zum-motorradfuehrerschein-16181588
da ihr in D eine ähnliche gesetzeslage habt, ist mir nichts bekannt, was da einem passiert mit unserem 45km-schein mit einem lenker unter 18 jahren.
euer werner ad
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In Deutschland gibt es auch große Unterschiede. In den meisten neuen Bundesländern darf man 45er (auch Twizy) ab 15 fahren, im Westen erst ab 16. Sollte sich ein 15-jähriger Thüringer mit Fahrerlaubnis in seinen Twizy setzen und bis nach Bayern verirren, ist er nach Grenzüberschreitung ohne Fahrerlaubnis unterwegs und kann richtig Ärger bekommen.
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- ad peter
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Manchmal sieht man nicht, dass man eine Landesgrenze überschreitet. Gerade auf Land- und Kreisstraßen stehen da keine Hinweisschilder oder ähnliches. Das wäre ein Fall für das Bundesgerichtshof, wenn es zu einem Problem wird. Sowas sollte schon einheitlich sein.Goldbacher schrieb:
OT 45er
In Deutschland gibt es auch große Unterschiede. In den meisten neuen Bundesländern darf man 45er (auch Twizy) ab 15 fahren, im Westen erst ab 16. Sollte sich ein 15-jähriger Thüringer mit Fahrerlaubnis in seinen Twizy setzen und bis nach Bayern verirren, ist er nach Grenzüberschreitung ohne Fahrerlaubnis unterwegs und kann richtig Ärger bekommen.
Bitte nun zurück zum Thema Grüne Karte! Danke!
ad peter
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Laut Zulassungsstelle ist das "E" nicht Teil des Kennzeichens, der Steuerbescheid lautet auch auf die Nummer ohne "E" hinten dran. Das AMTLICHE Kennzeichen ist also tatsächlich die Nummer ohne "E". Ich hätte sonst nämlich gerne dieselbe Nummer wie am Auto gehabt, nur mit dem "E", das geht aber aus vorgenannten Gründen nicht. Von daher ist es zunächst mal durchaus korrekt von der Versicherung, die grüne Karte auf das amtliche Kennzeichen auszustellen. --> Unklar ist und bleibt aber, ob man diese Erklärung dann in drölf Sprachen übersetzt beglaubigt mitführen muss, damit es die lokalen Ordnungshüter auch glauben, "für den Fall eines Falles"...
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- ad peter
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Wieso hat das Dokument "Zulassungsbescheinigung Teil I" (ehemals Fahrzeugschein) das Kennzeichen MIT "E"? Wenn das so wäre, dann müsste dieses Dokument auch kein "E" haben. War auch früher so. Muss wohl Probleme gegeben haben, mit der Folge dass das "E" nun drin ist.fluteman schrieb:
Laut Zulassungsstelle ist das "E" nicht Teil des Kennzeichens, der Steuerbescheid lautet auch auf die Nummer ohne "E" hinten dran. Das AMTLICHE Kennzeichen ist also tatsächlich die Nummer ohne "E". Ich hätte sonst nämlich gerne dieselbe Nummer wie am Auto gehabt, nur mit dem "E", das geht aber aus vorgenannten Gründen nicht. Von daher ist es zunächst mal durchaus korrekt von der Versicherung, die grüne Karte auf das amtliche Kennzeichen auszustellen. --> Unklar ist und bleibt aber, ob man diese Erklärung dann in drölf Sprachen übersetzt beglaubigt mitführen muss, damit es die lokalen Ordnungshüter auch glauben, "für den Fall eines Falles"...
Sowasaberauch!
Ich will das "E" auch in Grüner Karte haben! Basta!
ad peter
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Machbar, aber sinnvoll?
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- ad peter
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Ich denke, das wird sich mit der Zeit ändern, dass auch der Computer dies kann.
ad peter
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- ad peter
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Inzwischen bekommen.ad peter schrieb:
Sie schicken mir nun eine manuell ausgefüllte Grüne Karte mit "E" per Post zu.
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