Schon mal 10 min an der roten Abbiege-Ampel gestanden?
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Cubus schrieb: Hmm - waren das früher vielleicht mal gewichtsbasierende Schleifen? Ich meine da einen Bericht im Kopf zu haben, nach dem die verschleißen und deshalb alle paar Jahre gewechselt werden müssen. Vielleicht ist man deshalb zu Induktionsschleifen übergegangen? Kann auch schon ziemlich lange her sein - ich bin schon so alt, ich habe noch den rosa „Lappen“ ...
ROSA????
Das Ding ist grau und ca. DIN A 5
Und nein, es ist kein Hakenkreuz mehr drauf
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TwizyChrisy schrieb: Das Ding ist grau und ca. DIN A 5
... und dank dem "Amtspapier" und dem ständigen tragen völlig glänzend.. daher der Name "Lappen"...
Hab meine alle aufgehoben, im ersten waren wie bei C_C noch Nieten für die Bildbefestigung drin...
Musste aber zwecks Erhalt der 7,5to bzw. der Klasse C1E das Plastikkärtchen erwerben...
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- TwizyChrisy
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Sieht aus wie neu
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ad peter
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In 'Bad' Schussenried (es hat keine Rechte mehr ein Bad zu sein aber die Landesregierung Baden-Württemberg belügt womöglich die Leute), da haben die eine Umgehungsstraße gebaut. Die schönen und Reichen und auch der Arbeitplatz des Bürgermeisters sind seit Jahren nun an einer Tempo 20 Zone. Lkw wurden ausgesperrt. Für die Versorgung und die die Vororte bleibt weiterhin und 365x24 der 50kmh Lärm und Dreck. Lärmaktionspläne werden verhindert.
In dieser 20 km/h Zone steht aber immer noch eine Ampel. Wozu?
Für den Landkreis Biberach besteht die begründete Vermutung daß Kreisverkehre oft verhindert und stattdessen klassische Kreuzungen, gerne mit Ampeln gebaut werden. Das planende Regierungspräsidium Tübingen macht mit. Die Verkehrslast wird nur dort erfaßt wo es politisch erwünscht ist und wo zur Begründung desselben eine Umgehungsstraße gebaut werden soll. Planungsleistungen werden gerne auch Mal vom Kreis und der IHK bezahlt. (Wer zahlt schafft an). Diese These kann gerne widerlegt werden.
Geschwindigkeitsanzeigen gibt es an den Ortsdurchgangsstraßen im Landkreis Biberach fast nicht. Aber nebenan in den Kreisen Ravensburg und Sigmaringen.
Eine andere, wegen des umgeleiteten Verkehrs kaum benötigte Ampel in Schussenried schaltet zumindest bei Radfahrern des öfteren Mal nicht. Hatte ich Mal bemängelt.
Und wenn Grad abgelästert wird, die subventionierte Ladestation haben die am verkehrsentlasteten Rathaus beim Bürgermeister gebaut. Nicht an der Umgehungsstaße. Schafft neuen Verkehr.
Fragt besser Mal welche Ampeln nicht notwendig sind.
140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
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klausz schrieb:
Fragt besser Mal welche Ampeln nicht notwendig sind.
Allen Unkenrufen zum Trotz sind Kreisverkehre nicht IMMER die bessere Lösung
(aber meinstens)
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- Cubus
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Pfälzer68 schrieb: Hab meine alle aufgehoben, im ersten waren wie bei C_C noch Nieten für die Bildbefestigung drin...
Musste aber zwecks Erhalt der 7,5to bzw. der Klasse C1E das Plastikkärtchen erwerben...
Sorry, wenn ich hier noch mal off-topic gehe: Wieso Erhalt? Dachte, der Führerschein genießt Bestandsschutz? Oder gab es da schon mal einen Pflichtumtausch für die „grauen Lappen“?
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Cubus schrieb:
Pfälzer68 schrieb: Hab meine alle aufgehoben, im ersten waren wie bei C_C noch Nieten für die Bildbefestigung drin...
Musste aber zwecks Erhalt der 7,5to bzw. der Klasse C1E das Plastikkärtchen erwerben...
Sorry, wenn ich hier noch mal off-topic gehe: Wieso Erhalt? Dachte, der Führerschein genießt Bestandsschutz? Oder gab es da schon mal einen Pflichtumtausch für die „grauen Lappen“?
ja, seit ein paar Wochen gibt es ein Gesetz, daß den Umtausch regelt. Musst ihn aber nicht neu machen, nur das "Papier" ändert sich auf Plastikkarte.
www.n-tv.de/ratgeber/Fuehrerschein-Umtausch-soll-2022-starten-article20859955.html
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'...Das Jordan-Ei im Süden von Biberach ist einer der wichtigsten Verkehrsknoten der Stadt für den Pendel- und Fernverkehr. Hier treffen Bundesstraßen aus Nord, Süd, West und Ost aufeinander. Seit vielen Jahren taucht der „Verteilerkreisel“, wie er im Amtsdeutsch heißt, auch regelmäßig mit Unfallschwerpunkten in der Statistik der Polizei auf. Abhilfe könnte wohl nur ein größerer Umbau schaffen. Die SZ blickt auf die Unfallschwerpunkte im Stadtgebiet von Biberach, über die Experten diese Woche im Landratsamt beraten haben.
Jordan-Ei/Memminger Straße: Gleich zwei Unfallschwerpunkte gibt es seit Jahren im Bereich des Verkehrsknotens. Der erste (in der Grafik „Unfallschwerpunkt 1“ genannt) ist die spitze Zufahrt von der B 30 aus Richtung Ulm hinunter zur Memminger Straße. Fünf Mal hat es dort 2013 gekracht. Der zweite (in der Grafik „Unfallschwerpunkt 2“) ist die Einfahrt von der Memminger Straße ins Jordan-Ei. Hier kam es 2013 zu vier Unfällen.
An beiden Stellen Stoppschilder aufzustellen, würde den Verkehrsfluss nach Ansicht der Verkehrsexperten lähmen. Ohnehin kommt es in Spitzenzeiten in diesem Bereich zu Stockungen. Eine Lösung bringe nur ein Komplettumbau des Verkehrsknotens, meint Hans-Günther Ilg, stellvertretender Leiter des Referats Straßenbetrieb und Verkehrstechnik beim Regierungspräsidium (RP) Tübingen. Ovale Verteilerkreisel wie das Jordan-Ei seien verkehrsplanerisch ein Produkt der 60er-Jahre. „Damals war das höchst mordern, heute gibt es sie eigentlich nicht mehr“, so Ilg. Zum einen sei der Autofahrer im Oval ständig mit Lenkbewegungen beschäftigt, zum anderen erweise es sich bei starkem Verkehrsaufkommen als nicht so effektiv.
Ilgs Vorschlag ist, im Innenbereich des Jordan-Eis einen Kreisverkehr zu bauen (in der Grafik als „möglicher Kreisverkehr“ gekennzeichnet) und die Fahrbahnen des Jordan-Eis zu Tangenten oder Bypässen umzubauen. So könnte ein Teil des Verkehrs am Kreisel vorbeifließen. Eine Lösung, die auch vom Vertreter des Fahrlehrerverbands, Roland Epple, begrüßt wurde. „Aus Sicht der Verkehrsbehörde ist ein Umbau notwendig“, bestätigte auch die Biberacher Ordnungsamtsleiterin Brigitte Länge. Es gebe Vorplanungen, bis zu einem tatsächlichen Umbau könnte es allerdings lange dauern, so Ilg. Das Verkehrsaufkommen am Jordan-Ei werde auch künftig hoch bleiben, sagte Joachim Eggensberger vom Polizeipräsidium Ulm. Das liege auch an den in der Nähe ansässigen Großfirmen Handtmann und Liebherr. „Daran wird auch die geplante Anbindung der Nordwest-Umfahrung Biberachs an die B 30 wohl nicht viel ändern.“...'
www.schwaebische.de%2Flandkreis%2Flandkreis-biberach%2Fbiberach_artikel%2C-wird-aus-jordan-ei-ein-jordan-kreisel-_arid%2C10038094.html
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Der Artikel ist aus 2014, von der oft Hofberichterstattung der Schwäbischen Zeitung.
Im RP Tübingen in der Planungsbehörde sitzen des öfteren weibliche Volljuristinnen ggf promoviert über EMGR Migrationsentscheidungen.
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TwizyChrisy schrieb:
Cubus schrieb:
Pfälzer68 schrieb: Hab meine alle aufgehoben, im ersten waren wie bei C_C noch Nieten für die Bildbefestigung drin...
Musste aber zwecks Erhalt der 7,5to bzw. der Klasse C1E das Plastikkärtchen erwerben...
Sorry, wenn ich hier noch mal off-topic gehe: Wieso Erhalt? Dachte, der Führerschein genießt Bestandsschutz? Oder gab es da schon mal einen Pflichtumtausch für die „grauen Lappen“?
ja, seit ein paar Wochen gibt es ein Gesetz, daß den Umtausch regelt. Musst ihn aber nicht neu machen, nur das "Papier" ändert sich auf Plastikkarte.
www.n-tv.de/ratgeber/Fuehrerschein-Umtausch-soll-2022-starten-article20859955.html
Das kannte ich (trotzdem Danke für den Link!). Aber weil das erst in ein paar Jahren startet und weil es ja nur der Umtausch des Dokuments ist, war ich irritiert, daß Pfälzer das schon „zwecks Erhalt der 7,5to“ gemacht hat. Das klang für mich so, als hätte er die Fahrberechtigung für die 7,49t verloren, wenn er nicht getauscht hätte. Ich meine mich erinnern zu können, daß da mal was war bzgl. Kl.2 (LKW-Führerschein), wo man Gefahr lief, Berechtigungen bei Nichtumtausch zu verlieren. Aber im PKW-Bereich?
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Sorry fürs o.t., aber imho wars wegen des Alters..
dass alle Besitzer der C1- und C1E-Klasse spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres (also dem 50. Geburtstag) den Lkw-Führerschein verlängern müssen
Ich habe den "alten" 3er der zu den C1 bzw. C1e Klassen führt. Aufpassen muss man gelegentlich wenn die Zulassungs/Führerscheinstellen nur C1 eintragen, dann iss nix mehr mit max. 12to.
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commons.wikimedia.org/wiki/Category:Driver%27s_licenses_by_country?uselang=de
So in etwa ist meiner: commons.wikimedia.org/wiki/Category:Driv...#/media/File:Fuehrerschein_dt_alt_gr.jpg
140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
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Auch, wenn der alte Papp-Führerschein scheinbar unbefristet ist, werden ab dem 50. Geburtstag die LKW-Klassen (über 7,5 t) ungültig. Um diese zu erhalten ist eine ärztliche Prüfung nötig und wenn man den LKW (über 7,5 t) gewerblich weiter fahren will, sind auch aktuelle Module nötig. Mit dem Schein vom Arzt geht man zur Führerscheinstelle und bekommt dann einen neuen Führerschein, der bei den LKW-Klassen wieder 5 Jahre lang gültig ist.Pfälzer68 schrieb: Hi.
Sorry fürs o.t., aber imho wars wegen des Alters..
dass alle Besitzer der C1- und C1E-Klasse spätestens mit Vollendung des 50. Lebensjahres (also dem 50. Geburtstag) den Lkw-Führerschein verlängern müssen
Ich habe den "alten" 3er der zu den C1 bzw. C1e Klassen führt. Aufpassen muss man gelegentlich wenn die Zulassungs/Führerscheinstellen nur C1 eintragen, dann iss nix mehr mit max. 12to.
Mein Führerschein wurde inzwischen so oft getauscht, weil ich umgezogen war und es am neuen Wohnort andere Altersgrenzen gab. Nach einem Jahr im neuen Land musste er umgeschrieben werden und ich bekam z. B. den CE-Schein (LKW), den ich noch bis 20 fahren durfte wieder entzogen und konnte ihn mit 21 als Klasse 3 wieder abholen. Jetzt ist es wieder CE. Für mich war es damals schwer zu verstehen und hat sinnlos Geld gekostet. Weil auf dem aktuellen Führerschein jetzt steht, dass ich ihn erst mit 21 bekommen habe, muss ich immer eine Kopie meines Originalführerscheins mit abgeben, wenn ich die Versicherung wechsele und den günstigsten Versicherungtarif haben will. Wenn er das nächste Mal getauscht wird, versuche ich mal direkt das Datum korrigieren zu lassen, bisher hatte ich es immer vergessen. Mit 16 hatte ich meinen unbegrenzeten Motorradführerschein gemacht (der aber erst ab 18 für alles offen war), den durfte ich ohne Auflagen behalten.
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Mit dem alten "Klasse 3" darf man auch nach dem 50. Geburtstag Zugfahrzeuge bis 7,49t fahren, samt einem Anhänger mit einer Achse oder Tandemachse. Beide zusammen dürfen dann nicht mehr als 12t haben. Das entspricht der neuen Klasse C1(E), die man mit der alten Klasse 3 ohne Wenn und Aber hat bzw. beim "Scheckkartenumtausch" bekommt (sofern der zuständige Beamte im Strassenverkehrsamt keinen Fehler macht). Wer den FS vor 1999 gemacht hat, behält diese Klasse auch im Scheckkartenformat unbefristet, Spätergeborene müssen alle 5 Jahre Verlängerung für diese Klasse beantragen, incl. Gesundheitsuntersuchung & Sehtest (Quelle: www.autobild.de/artikel/fuehrerschein-gueltigkeit-1240269.html ).
Unabhängig davon gilt der Scheckkartenführerschein nur noch 15 Jahre und muß dann von Jedem verlängert werden (in Deutschland einfacher Antrag ohne Fahr- oder Gesundheitsprüfung).
Allerdings darf man mit dem alten Kl. 3 auch Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu ~18,5t fahren. Wenn man sich _das_ erhalten will, muß man _vor_ dem 50. Geburtstag (und dann alle 5 Jahre) zum Doc und dann zum Straßenverkehrsamt. Man bekommt dann die Klasse CE mit Kennzahl "79" eingetragen, d.h. eine beschränkte LKW-Klasse (Zugfahrzeug 7,49t, Gespann bis ~18,5t, keine Sattelzüge).
Zum Nachlesen: www.fahrschule-boeker.de/seiten/fuehrerscheinklassen/50%2B.php bzw. www.flvbw.de/fuehrerscheinklassen/lkw-fahren-mit-dem-autofuehrerschein.html
Mit C1(E) und den damit möglichen 12t Gesamtgewicht des Gespanns sollten die "üblichen" Dinge wie "großer Wohnwagen am Multivan" und Ähnliches locker abgedeckt sein. Ob ich da wirklich die mit Kl. 3 möglichen bis zu 18,5t brauche und dafür auch noch Zeit und Geld für die Prüfungen und Anträge investieren möchte, halte ich für fraglich. Werde ich also wohl verfallen lassen, wenn's soweit ist.
Danke für alle Beiträge und sorry für's OT!
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