Twizy und Garage?

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28 Okt 2020 11:02 #204137 von Goldbacher
Twizy und Garage?
Das liegt wohl meistens daran, weil der Twizy zu kurz ist und man schon vor der Schleife steht, wenn man an die Haltelinie fährt und der Hintermann, falls vorhanden, steht hinter der Schleife.

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28 Okt 2020 13:38 - 28 Okt 2020 13:40 #204144 von ad peter
Twizy und Garage?

TwizyChrisy schrieb:

twizybär schrieb:
Mit Twizy steht man auch nicht stundenlang vor der Kontakte-Ampel, er wird erkannt.


Doch.... Und dann fährt man nach dem dritten Vollzyclus bei Rot.

Ich bin jetzt ein Outlaw!

Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf. Kann mich also irren. Jedenfalls vielleicht die Polizei anrufen.

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Letzte Änderung: 28 Okt 2020 13:40 von ad peter.

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28 Okt 2020 14:17 #204145 von Snorre
Twizy und Garage?

ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.


So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
Ist immer so eine vage Angelegenheit.
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28 Okt 2020 14:39 #204148 von TwizyChrisy
Twizy und Garage?

Snorre schrieb:

ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.


So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
.


Wenn klar ist, daß sie hinüber ist, und das sollte dem letzten nach 3 vollständigen Zyclen klar sein kannst du unter Berücksichtigung aller nur denkbaren Vorsicht.....

Man muß nicht 3 Stunden warten :-)

Interessanter sind so rote Ampeln im Niemandsland.... So lange die nur rot sind muß man wohl tatsächlich MEHRERE Minuten warten

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28 Okt 2020 14:46 #204150 von euver
Twizy und Garage?
Ich würde die ganze Situation nach 3 Min mit einem Video 3 min nochmal filmen. Gesamtzeitverlust 6 min.
Dann hat man vielleicht auch ein Beweismittel.

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28 Okt 2020 15:16 #204152 von ad peter
Twizy und Garage?
Es gab in Dresden eine Kreuzung, wo man nur nach rechts fahren darf. Aber diese Ampel war auf (wirklich) Dauerrot geschaltet, aber da ist ein grüner Abbiegepfeil. ...

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28 Okt 2020 17:07 #204159 von twizybär
Twizy und Garage?

Snorre schrieb:

ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.


So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
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Entfernen würde ich mich unter keinen Umständen.

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28 Okt 2020 22:49 #204173 von TwizyChrisy
Twizy und Garage?

twizybär schrieb:

Snorre schrieb:

ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.


So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
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Entfernen würde ich mich unter keinen Umständen.


Verhunger musst du nicht. In den Zeiten von Mobiltelefonen KANN man bei der Polizei anrufen, das Ganze melden, sich den Namen von dem Polizisten geben lassen der den Fall aufgenommen hat, dann einen Zettel dranhängen und heimfahren.
Man kann dann noch über den Zentralruf der Versicherer den Geschädigten ausfindig machen falls der sich nicht meldet.

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29 Okt 2020 08:57 #204182 von twizybär
Twizy und Garage?

TwizyChrisy schrieb:

twizybär schrieb:

Snorre schrieb:

ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.


So kenn ich das auch.
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Entfernen würde ich mich unter keinen Umständen.


Verhunger musst du nicht. In den Zeiten von Mobiltelefonen KANN man bei der Polizei anrufen, das Ganze melden, sich den Namen von dem Polizisten geben lassen der den Fall aufgenommen hat, dann einen Zettel dranhängen und heimfahren.
Man kann dann noch über den Zentralruf der Versicherer den Geschädigten ausfindig machen falls der sich nicht meldet.


Wenn der Polizist mir sagt, es genau so zu tun und ich das Gespräch aufgezeichnet habe, dann täte ich das auch.

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29 Okt 2020 21:34 #204212 von Pfälzer68
Twizy und Garage?
Fehler! Das Gespräch aufzeichnen geht nur mit Einverständniss des Beamten.. und das wirst Du nicht bekommen..
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29 Okt 2020 22:14 #204217 von twizybär
Twizy und Garage?

Pfälzer68 schrieb: Fehler! Das Gespräch aufzeichnen geht nur mit Einverständniss des Beamten.. und das wirst Du nicht bekommen..


Das geht mit einem einfachen Knopfdruck. Alles Weitere würd sich dann weisen.
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30 Okt 2020 00:56 #204224 von Pfälzer68
Twizy und Garage?
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30 Okt 2020 02:48 #204226 von Cubus
Twizy und Garage?

twizybär schrieb:

Pfälzer68 schrieb: Fehler! Das Gespräch aufzeichnen geht nur mit Einverständniss des Beamten.. und das wirst Du nicht bekommen..


Das geht mit einem einfachen Knopfdruck. Alles Weitere würd sich dann weisen.


Jo - das Weitere könnte dann bspw. eine Anklage gegen Dich sein wegen unzulässiger Bild- und Tonaufzeichnung bzw. Verstoßes gegen die DSGVO. Wenn man es Dir böswillig auslegen wollte, könnte man das sogar als Vorbereitung des Versuchs einer Nötigung oder Erpressung eines Beamten werten.

Und selbst wenn Du aus Kulanz- oder anderen Gründen keine Anklage bekämst, wäre die Aufzeichnung für Dich wertlos, weil unrechtmäßig erlangte Beweise vor Gericht keinen Bestand haben bzw. von vornherein nicht zulässig sind.

Gilt im Übrigen prinzipiell auch so ähnlich für die hier im Forum so beliebten Dashcams.

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30 Okt 2020 04:57 #204227 von ad peter
Twizy und Garage?

Cubus schrieb:
... wäre die Aufzeichnung für Dich wertlos, weil unrechtmäßig erlangte Beweise vor Gericht keinen Bestand haben bzw. von vornherein nicht zulässig sind.

Gilt im Übrigen prinzipiell auch so ähnlich für die hier im Forum so beliebten Dashcams.

Schon manche Dashcams-Aufnahmen wurden doch als Beweis bewertet (z.B. besonders bei ganz schweren Unfällen), habe ich mal gelesen.

Eigentlich ist hier das Thema "Twizy und Garage".

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30 Okt 2020 09:02 #204233 von twizybär
Twizy und Garage?
" eine Anklage gegen Dich"


Es könnte auch in 10 Minuten die Welt untergehen.
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