Twizy und Garage?
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Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf. Kann mich also irren. Jedenfalls vielleicht die Polizei anrufen.TwizyChrisy schrieb:
twizybär schrieb:
Mit Twizy steht man auch nicht stundenlang vor der Kontakte-Ampel, er wird erkannt.
Doch.... Und dann fährt man nach dem dritten Vollzyclus bei Rot.
Ich bin jetzt ein Outlaw!
ad peter
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- Snorre
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ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.
So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
Ist immer so eine vage Angelegenheit.
Vergleichbar mit dem Warten auf den Fahrzeugbesitzer, dessen parkendes Auto man beschädigt hat, ehe man sich vom Unfallort entfernen darf.
Selbstverständlich nachdem man seine Daten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen (und die Polizei informiert?) hat.
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Snorre schrieb:
ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.
So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
.
Wenn klar ist, daß sie hinüber ist, und das sollte dem letzten nach 3 vollständigen Zyclen klar sein kannst du unter Berücksichtigung aller nur denkbaren Vorsicht.....
Man muß nicht 3 Stunden warten
Interessanter sind so rote Ampeln im Niemandsland.... So lange die nur rot sind muß man wohl tatsächlich MEHRERE Minuten warten
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Dann hat man vielleicht auch ein Beweismittel.
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- ad peter
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ad peter
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- twizybär
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Snorre schrieb:
ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.
So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
Ist immer so eine vage Angelegenheit.
Vergleichbar mit dem Warten auf den Fahrzeugbesitzer, dessen parkendes Auto man beschädigt hat, ehe man sich vom Unfallort entfernen darf.
Selbstverständlich nachdem man seine Daten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen (und die Polizei informiert?) hat.
Entfernen würde ich mich unter keinen Umständen.
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- TwizyChrisy
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twizybär schrieb:
Snorre schrieb:
ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.
So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
Ist immer so eine vage Angelegenheit.
Vergleichbar mit dem Warten auf den Fahrzeugbesitzer, dessen parkendes Auto man beschädigt hat, ehe man sich vom Unfallort entfernen darf.
Selbstverständlich nachdem man seine Daten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen (und die Polizei informiert?) hat.
Entfernen würde ich mich unter keinen Umständen.
Verhunger musst du nicht. In den Zeiten von Mobiltelefonen KANN man bei der Polizei anrufen, das Ganze melden, sich den Namen von dem Polizisten geben lassen der den Fall aufgenommen hat, dann einen Zettel dranhängen und heimfahren.
Man kann dann noch über den Zentralruf der Versicherer den Geschädigten ausfindig machen falls der sich nicht meldet.
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- twizybär
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TwizyChrisy schrieb:
twizybär schrieb:
Snorre schrieb:
ad peter schrieb: Nicht unbedingt, denn irgendwo hatte ich mal gelesen, dass man - wenn man denkt, die Ampelanlage sei defekt oder gestört - vorsichtig bei Rot in die Kreuzung reinfahren darf.
So kenn ich das auch.
Ich weiß nur nicht mehr, wie lange man auf Grün warten muss, ehe man die Ampel für defekt erklären darf.
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Selbstverständlich nachdem man seine Daten am beschädigten Fahrzeug hinterlassen (und die Polizei informiert?) hat.
Entfernen würde ich mich unter keinen Umständen.
Verhunger musst du nicht. In den Zeiten von Mobiltelefonen KANN man bei der Polizei anrufen, das Ganze melden, sich den Namen von dem Polizisten geben lassen der den Fall aufgenommen hat, dann einen Zettel dranhängen und heimfahren.
Man kann dann noch über den Zentralruf der Versicherer den Geschädigten ausfindig machen falls der sich nicht meldet.
Wenn der Polizist mir sagt, es genau so zu tun und ich das Gespräch aufgezeichnet habe, dann täte ich das auch.
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Pfälzer68 schrieb: Fehler! Das Gespräch aufzeichnen geht nur mit Einverständniss des Beamten.. und das wirst Du nicht bekommen..
Das geht mit einem einfachen Knopfdruck. Alles Weitere würd sich dann weisen.
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- Pfälzer68
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twizybär schrieb:
Pfälzer68 schrieb: Fehler! Das Gespräch aufzeichnen geht nur mit Einverständniss des Beamten.. und das wirst Du nicht bekommen..
Das geht mit einem einfachen Knopfdruck. Alles Weitere würd sich dann weisen.
Jo - das Weitere könnte dann bspw. eine Anklage gegen Dich sein wegen unzulässiger Bild- und Tonaufzeichnung bzw. Verstoßes gegen die DSGVO. Wenn man es Dir böswillig auslegen wollte, könnte man das sogar als Vorbereitung des Versuchs einer Nötigung oder Erpressung eines Beamten werten.
Und selbst wenn Du aus Kulanz- oder anderen Gründen keine Anklage bekämst, wäre die Aufzeichnung für Dich wertlos, weil unrechtmäßig erlangte Beweise vor Gericht keinen Bestand haben bzw. von vornherein nicht zulässig sind.
Gilt im Übrigen prinzipiell auch so ähnlich für die hier im Forum so beliebten Dashcams.
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- ad peter
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Schon manche Dashcams-Aufnahmen wurden doch als Beweis bewertet (z.B. besonders bei ganz schweren Unfällen), habe ich mal gelesen.Cubus schrieb:
... wäre die Aufzeichnung für Dich wertlos, weil unrechtmäßig erlangte Beweise vor Gericht keinen Bestand haben bzw. von vornherein nicht zulässig sind.
Gilt im Übrigen prinzipiell auch so ähnlich für die hier im Forum so beliebten Dashcams.
Eigentlich ist hier das Thema "Twizy und Garage".
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Es könnte auch in 10 Minuten die Welt untergehen.
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