Headset im Twitzy erlaubt ?
- Jack-Lee
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Wenn die Herren meinten, dass das ein Quad ist mit Lenkstange, sollen sie einem die Lenkstange bitte zeigen. Und zudem warum man in diesem "Quad" komischerweise keinen Helm aufhaben muss, Gurte hat und n Lenkrad mit Airbag.
Zudem finde ichs aktuell komisch, dass man jederzeit auf den drölftrillionen Monitoren des Multimediasystems im Auto rumdrücken darf, nicht aber auf dem Handy, das in der Handyhalterung am Armaturenbrett hängt. Ist das nicht genau das Gleiche in Sachen Ablenkung?`
Gruß,
Patrick
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Das ist ja der Witz. Das ist erlaubt, sofern das Handy VOR Fahrtbeginn in der Halterung steckt. Du darfst das Handy aber NICHT in die Hand nehmen!Jack-Lee schrieb: Zudem finde ichs aktuell komisch, dass man jederzeit auf den drölftrillionen Monitoren des Multimediasystems im Auto rumdrücken darf, nicht aber auf dem Handy, das in der Handyhalterung am Armaturenbrett hängt. Ist das nicht genau das Gleiche in Sachen Ablenkung?`
Viele Grüße, Andreas
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Die "Begründung" von wegen "Beide Hände immer" ist nonsens und steht so nirgendwo. Einzig das völlige Freihändig fahren ist bei Rad/Kradfahrern verboten.
Siehe StVO§ 23 (3) 1Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. 2Es darf nicht freihändig gefahren werden. 3Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.
Selbst wenn der T einen Lenker anstelle des Lenkrades hätte dürfte man selbstverständlich eine Hand lösen.
Sehr dubios das alles...
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TwizyChrisy schrieb: Laut Jörg war die Begründung der Rennleitung "Das ist ein Quad und beim Quad müssen beide Hände immer am "Lenker" sein"
Sorry und was hat „beide Hände am Lenker“ mit „mit dem Headset telefonieren“ zu tun?
Nochmal die Frage nach dem Grund auf dem Schrieb der Polizisten, was steht da?
Ansonsten bei Bußgeld und Punkten sollte ein Anhörungsbogen kommen!
Viele Grüße, Andreas
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Sonst dürfte man ja auch keine sonstigen Touch-bordsysteme betätigen. Das Handy muss halt VOR antritt der Fahrt befestigt sein.
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Darf man das inzwischen?Pfälzer68 schrieb: Sonst dürfte man ja auch keine sonstigen Touch-bordsysteme betätigen.
Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung
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Goldbacher schrieb:
Darf man das inzwischen?Pfälzer68 schrieb: Sonst dürfte man ja auch keine sonstigen Touch-bordsysteme betätigen.
Gericht verbietet Touchscreen-Bedienung
Jupp, es kommt eben drauf an was man damit macht. Ne Nummer antippen ja, im x-ten Untermenue die Hintergrundfarbe anpassen nein.
oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist".
Beispiel:
Im Kona ist das Radio Touchgesteuert. Die Sender auswählen darf ich, die in 3 Menues versteckte Soundzuordnung ändern nicht.
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twizybär schrieb: Ist ein Headset auf der vectrix erlaubt?
ja auf ner BMW auch
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Im Bussgeldbescheid ist das Headset plötzlich zu einem Handy mutiert, welches mit der linken Hand ans linke Ohr gehalten wurde....
Handy befand sich IN! der Ablage im Twizy. Zeugin ist wohl vorhanden. Die Herren der Rennleitung haben vor Ort mitgeteilt, daß sie zu Zweit sind und beide
aus 50m Entfernung gesehen haben daß das ein Handy war. Wie man trotz Headset sich ein Handy ans Ohr halten soll erschließt sich mir nicht aber....
wir werden sehen.
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Jetzt aber im Bußgeldbescheid plötzlich ein Handy draus geworden ist. Das macht für die Bußgeldstelle das ganze halt einfacher, da gibt's dann nicht's zu deuten, diskutieren etc...
Wenn sowas Schule macht brauch ich noch ne Dashcam für INNEN!
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