Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
- Oekopax
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Gewerbetreibende setzen den Strom wohl als Betriebsausgaben ab, wie auch Spritkosten.
Oder ist das für kommende Grausamkeiten ähhhh Beglückungen gedacht?
Hilf mit Kleinstkrediten an Menschen die von Banken kein Geld bekommen da sie nicht kreditwürdig sind!
www.KIVA.org
Nix verdient aber viel geholfen!
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- TwizyChrisy
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Ich vermute der einzige Grund ist, daß es teurer wäre und so viel Unruhe aufbringen würde, dass man es (für den Moment) besser gleich sein lässt.
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- Pfälzer68
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- Justus
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Mein Strom vom Dach ist Gott sei Dank nicht eichgerecht abrechenbar. jede KWh, die in mein Auto wandert, ist schließlich umweltfreundlich
stay hungry stay foolish (Steve Jobs) Übrigens... Grünen Strom gibt´s bei Greenpeace-Energy.de
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- Pfälzer68
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BtT... wenn ich heute auf mein Dach eine nicht einspeisende Anlage ( Insel) packe kann ich ohne weiter Abgaben mein EV laden.
Nur bei der BNA melden muss ich sie.
Ist das so richtig?
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Pfälzer68 schrieb: Hi.
BtT... wenn ich heute auf mein Dach eine nicht einspeisende Anlage ( Insel) packe kann ich ohne weiter Abgaben mein EV laden.
Nur bei der BNA melden muss ich sie.
Ist das so richtig?
So auch mein Kenntnisstand.
Und unter 10kWp bleiben (angegebene Leistung der Module)
Wenn jmd nach Verwendung fragen sollte: 100% privater Eigenverbrauch. Nichts weiter. Man weiß nie, wie morgen etwas ausgelegt wird.
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
❌ Halbinsel PV 5,7 kWp, 25 kWh LFP4
❌ Youtube: www.youtube.com/c/a68k_de
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- TwizyChrisy
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Pfälzer68 schrieb: Hi.
BtT... wenn ich heute auf mein Dach eine nicht einspeisende Anlage ( Insel) packe kann ich ohne weiter Abgaben mein EV laden.
Nur bei der BNA melden muss ich sie.
Ist das so richtig?
Sofern das Grundstück versorgt ist, ist eine steuerrechtliche Insel nicht mehr möglich. Auch dann nicht, wenn die Anlage nicht ans Netz angeschlossen ist. Retten kann dich in dem Fall nur die l10kWp Regelung.
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- Pfälzer68
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Steuerrechtlich? Wenn ich nix verkaufe, worauf soll ich dann Steuer zahlen? Ein " nichtmelden" ist imho nicht mehr möglich, aber eine komplett baulich getrennte Anlage ohne Einspeisepunkt interessiert doch den Netzbetreiber nicht. Und z.b. Fahrzeugladen wird ( noch) nicht erfasst.
Die 10 kW Regelung gilt doch auch nur für die EEG Umlage, fällt die überhaupt an wenn nicht eingespeist wird? Du beteiligst Dich ja dadurch nicht am Markt.
Wie gesagt, alles ohne geschäftliche Basis.
Edit...
Hier
Leitfaden der BnA
Ist das alles ausführlich beschrieben.
Meldepflicht besteht imho für alles.
Eeg Umlage entfällt generell bei Anlagen kleiner 10kW UND max.Eigenverbrauch von höchstens 10 MWh/Jahr!
"Echte" Inselanlage ( auch größer 10kW) bedingt zwingend eine dauerhafte Stilllegung der Leitungsanbindung des Versorgers, d.h. abklemmen und verplomben des HAKs! Schalter/Schütz reicht nicht.
Reine Überschusseinspeisung OHNE Vergütung kann gleichgestellt sein. Da darf aber auch keine Sekunde vom Netz bezogen werden, ansonsten gilt Eeg Umlagepflicht.
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- euver
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Wer gleichzeitig Energie produziert(Producer) und verbraucht (consumer) >>>
Prosumer PV ohne Bürokratie
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen
Das EEG war für die Markteinführung der PV ein notwendiges Instrument und im Ergebnis sehr erfolgreich.
Heute hat eine durchschnittliche PV-Anlage 7 kWp und macht einen Umsatz von weniger als 1.000 €/a.
Sie ist ein Stück normaler Haustechnik geworden, wird aber immer noch organisiert wie ein Gewerbebetrieb.
Die Bürokratie wurde mit dem Mieterstrommodell noch auf die Spitze getrieben.
Vorschlag:
• PV-Anlagen für Eigenstromnutzung erhalten keine Vergütung mehr aus dem EEG
• Der Betreiber hat die Anlage vor Errichtung beim NB anzumelden mit Höhe der installierten Leistung.
Der Strombezug aus dem Netz und die Einspeisung von nicht selbstverbrauchtem PV-Strom in das Netz
werden über einen saldierenden Zähler ohne Rücklaufsperre erfasst und gegeneinander aufgerechnet. (Net-Metering)
• Der Betreiber zahlt neben der üblichen Jahresgrundgebühr ein monatliches PV-Netzentgelt von ca. 4 €/kWp.
Soweit er im Abrechnungsjahr mehr Strom aus dem Netz bezieht, als er einspeist,
zahlt er dafür neben dem Strompreis die üblichen Netzentgelte und Umlagen an seinen Versorger
• Überschüssige Netzrückspeisungen im Abrechnungszeitraum (1 Jahr) werden zum Marktwert an der EEX vergütet.
• Hauseigentümer und Mieter können sich zu einer Net-Metering-Einheit zusammenschließen (keine Vorgaben, volle Vertragsfreiheit)
Auszug aus : www.dgs.de/data/konzept_prosumer.pdf
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- euver
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Prosumer PV ohne Bürokratie Eigenversorgung für 15 ct/kWh
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- TwizyChrisy
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Die Netz-Lobby haut sich selber einen weiteren Sargnagel in ihr Netz-Gigantismuspläne
Die Energieerzeuger verkaufen weniger Strom
Das Finanzamt hat weniger Überwachung
Der Einzige der wirklich was davon hätte wäre der Verbraucher. Und seit wann zählen dessen Wünscher wenn's ums Geldverdienen geht?
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- carbon_compound
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für Punktfundamente zwecks Windkraft oben auf dem Hügel, mitten in der Wiese genehmigt bekomme.
100m² PV pro Gebäude ist genehmigungsfrei.
Und zum Thema Recht und Bauvorschriften: In Österreich soll das Baurecht reformiert werden.
TROMMELWIRBEL
Das Errichten von Windkraftanlagen soll künftig weit schwieriger bis unmöglich werden, so der Herr Bausachverständige.
Was genau nehmen die eigentlich, die Pfosten, die die Gesetze machen? Gesund kann´s nicht sein...
Immerhin sind beide Herren neuen und nachhaltigen Techniken gegenüber nicht verschlossen, Hauptsache das Ortsbild wird nicht verschandelt.
Das gibt mir etwas Hoffnung.
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- dingdong
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- Die Macht möge uns helfen zu überleben
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carbon_compound schrieb: Das Errichten von Windkraftanlagen soll künftig weit schwieriger bis unmöglich werden, so der Herr Bausachverständige.
Was genau nehmen die eigentlich, die Pfosten, die die Gesetze machen? Gesund kann´s nicht sein..
Das Geld vom Großversorger!
Gesund für die eigenen Brieftaschen!
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
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- Kurzschluss
- Top Boarder
- BTT Nr.5
- Beiträge: 849
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www.pv-magazine.de/2016/08/12/photovoltaik-ohne-finanzamt-eine-anleitung/
Gilt natürlich nur für Deutschland...
Twizy Life snowy white mit Panodach und Kaufakku - Tesla Model Y - E-Liegerad Noell SL4L / Tongsheng TDSZ2.
Ladestation: Schuko, CEE rot 400V/32A, Typ2 22kW go-e Charger, PV 4.2kWp
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Hat keiner was zu wollen und zu melden.
So hab ich das 2014 gemacht.
Saft in die Batterien, keine Einspeisung.
Dazu unter 10kWp bleiben = keinen Ärger.
alohnt eh nicht nehr einzuspeisen und dann noch versteuern. Und willste dann noch bissel Saft umleiten, soll noch ein Zähler rein und der selbst erzeugte und "verbrauchte" Saft noch mal versteuert werden? (in Stammtischsprache ausgedrückt) nö!
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
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