Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

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22 Apr 2018 19:06 - 22 Apr 2018 19:07 #148207 von Oekopax
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Gibt's es eine eigene steuerliche Behandlung (für Privatleute)?
Gewerbetreibende setzen den Strom wohl als Betriebsausgaben ab, wie auch Spritkosten.

Oder ist das für kommende Grausamkeiten ähhhh Beglückungen gedacht?

Hilf mit Kleinstkrediten an Menschen die von Banken kein Geld bekommen da sie nicht kreditwürdig sind!

www.KIVA.org

Nix verdient aber viel geholfen!
Letzte Änderung: 22 Apr 2018 19:07 von Oekopax.

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22 Apr 2018 19:42 #148210 von TwizyChrisy
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
NOCH müssen sich Betreiber von "Kleinanlagen" (Typische EFH-Dächer) keine allzu großen Gedanken machen, für die "kleinen Fische" gibt es Ausnahmeregeln.

Ich vermute der einzige Grund ist, daß es teurer wäre und so viel Unruhe aufbringen würde, dass man es (für den Moment) besser gleich sein lässt.

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22 Apr 2018 21:27 #148217 von Pfälzer68
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Abwarten... irgendwann steht " dieser Strom darf nicht für Antriebs bzw. Fortbewegungszwecke genutzt werden" wie auf den Nitroverdünnungsflaschen auch unter dem Zähler...:evil:

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22 Apr 2018 21:37 #148218 von Justus
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Unserer Regierung wird garantiert eine Art Bewegungssteuer einfallen. Als ich noch Diesel gefahren bin habe ich meinen auf Pflanzenöl umgebaut. Danach habe ich Bröli bei Aldi getankt (mit 7% Mehrwertsteuer). Dieses Verhalten währe heute Steuerbetrug!!?
Mein Strom vom Dach ist Gott sei Dank nicht eichgerecht abrechenbar. jede KWh, die in mein Auto wandert, ist schließlich umweltfreundlich

stay hungry stay foolish (Steve Jobs) Übrigens... Grünen Strom gibt´s bei Greenpeace-Energy.de

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22 Apr 2018 22:51 #148227 von Pfälzer68
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Hi.

BtT... wenn ich heute auf mein Dach eine nicht einspeisende Anlage ( Insel) packe kann ich ohne weiter Abgaben mein EV laden.
Nur bei der BNA melden muss ich sie.

Ist das so richtig?

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23 Apr 2018 01:54 #148233 von BinKino
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

Pfälzer68 schrieb: Hi.

BtT... wenn ich heute auf mein Dach eine nicht einspeisende Anlage ( Insel) packe kann ich ohne weiter Abgaben mein EV laden.
Nur bei der BNA melden muss ich sie.

Ist das so richtig?


So auch mein Kenntnisstand.
Und unter 10kWp bleiben (angegebene Leistung der Module)
Wenn jmd nach Verwendung fragen sollte: 100% privater Eigenverbrauch. Nichts weiter. Man weiß nie, wie morgen etwas ausgelegt wird.

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23 Apr 2018 07:38 #148236 von TwizyChrisy
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)

Pfälzer68 schrieb: Hi.

BtT... wenn ich heute auf mein Dach eine nicht einspeisende Anlage ( Insel) packe kann ich ohne weiter Abgaben mein EV laden.
Nur bei der BNA melden muss ich sie.

Ist das so richtig?


Sofern das Grundstück versorgt ist, ist eine steuerrechtliche Insel nicht mehr möglich. Auch dann nicht, wenn die Anlage nicht ans Netz angeschlossen ist. Retten kann dich in dem Fall nur die l10kWp Regelung.

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23 Apr 2018 07:44 - 23 Apr 2018 08:43 #148238 von Pfälzer68
Eigenproduzierter Strom für E-Fahrzeuge (steuerlich, rechtlich)
Moin.

Steuerrechtlich? Wenn ich nix verkaufe, worauf soll ich dann Steuer zahlen? Ein " nichtmelden" ist imho nicht mehr möglich, aber eine komplett baulich getrennte Anlage ohne Einspeisepunkt interessiert doch den Netzbetreiber nicht. Und z.b. Fahrzeugladen wird ( noch) nicht erfasst.
Die 10 kW Regelung gilt doch auch nur für die EEG Umlage, fällt die überhaupt an wenn nicht eingespeist wird? Du beteiligst Dich ja dadurch nicht am Markt.
Wie gesagt, alles ohne geschäftliche Basis.

Edit...

Hier
Leitfaden der BnA

Ist das alles ausführlich beschrieben.

Meldepflicht besteht imho für alles.
Eeg Umlage entfällt generell bei Anlagen kleiner 10kW UND max.Eigenverbrauch von höchstens 10 MWh/Jahr!

"Echte" Inselanlage ( auch größer 10kW) bedingt zwingend eine dauerhafte Stilllegung der Leitungsanbindung des Versorgers, d.h. abklemmen und verplomben des HAKs! Schalter/Schütz reicht nicht.

Reine Überschusseinspeisung OHNE Vergütung kann gleichgestellt sein. Da darf aber auch keine Sekunde vom Netz bezogen werden, ansonsten gilt Eeg Umlagepflicht.
Letzte Änderung: 23 Apr 2018 08:43 von Pfälzer68.

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02 Sep 2019 09:02 #181275 von euver
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen
Diskussionsgrundlage:
Wer gleichzeitig Energie produziert(Producer) und verbraucht (consumer) >>>
Prosumer PV ohne Bürokratie

Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen


Das EEG war für die Markteinführung der PV ein notwendiges Instrument und im Ergebnis sehr erfolgreich.
Heute hat eine durchschnittliche PV-Anlage 7 kWp und macht einen Umsatz von weniger als 1.000 €/a.
Sie ist ein Stück normaler Haustechnik geworden, wird aber immer noch organisiert wie ein Gewerbebetrieb.
Die Bürokratie wurde mit dem Mieterstrommodell noch auf die Spitze getrieben.

Vorschlag:

• PV-Anlagen für Eigenstromnutzung erhalten keine Vergütung mehr aus dem EEG
• Der Betreiber hat die Anlage vor Errichtung beim NB anzumelden mit Höhe der installierten Leistung.
Der Strombezug aus dem Netz und die Einspeisung von nicht selbstverbrauchtem PV-Strom in das Netz
werden über einen saldierenden Zähler ohne Rücklaufsperre erfasst und gegeneinander aufgerechnet. (Net-Metering)
• Der Betreiber zahlt neben der üblichen Jahresgrundgebühr ein monatliches PV-Netzentgelt von ca. 4 €/kWp.
Soweit er im Abrechnungsjahr mehr Strom aus dem Netz bezieht, als er einspeist,
zahlt er dafür neben dem Strompreis die üblichen Netzentgelte und Umlagen an seinen Versorger
• Überschüssige Netzrückspeisungen im Abrechnungszeitraum (1 Jahr) werden zum Marktwert an der EEX vergütet.
• Hauseigentümer und Mieter können sich zu einer Net-Metering-Einheit zusammenschließen (keine Vorgaben, volle Vertragsfreiheit)



Auszug aus : www.dgs.de/data/konzept_prosumer.pdf

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02 Sep 2019 09:54 #181278 von euver
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen
Zur Überschrift oben gehört noch :
Prosumer PV ohne Bürokratie Eigenversorgung für 15 ct/kWh

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02 Sep 2019 15:59 #181304 von TwizyChrisy
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen
Wer soll da dran Interesse haben?
Die Netz-Lobby haut sich selber einen weiteren Sargnagel in ihr Netz-Gigantismuspläne
Die Energieerzeuger verkaufen weniger Strom
Das Finanzamt hat weniger Überwachung

Der Einzige der wirklich was davon hätte wäre der Verbraucher. Und seit wann zählen dessen Wünscher wenn's ums Geldverdienen geht?

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02 Sep 2019 16:12 #181305 von carbon_compound
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen
Während der Begehung unseres neuen Grundstücks mit dem Bausachverständigen und dem Bürgermeister hat sich herausgestellt, daß ich vielleicht sogar eine Sondergenehmigung
für Punktfundamente zwecks Windkraft oben auf dem Hügel, mitten in der Wiese genehmigt bekomme.
100m² PV pro Gebäude ist genehmigungsfrei.

Und zum Thema Recht und Bauvorschriften: In Österreich soll das Baurecht reformiert werden.

TROMMELWIRBEL

Das Errichten von Windkraftanlagen soll künftig weit schwieriger bis unmöglich werden, so der Herr Bausachverständige.
Was genau nehmen die eigentlich, die Pfosten, die die Gesetze machen? Gesund kann´s nicht sein...

Immerhin sind beide Herren neuen und nachhaltigen Techniken gegenüber nicht verschlossen, Hauptsache das Ortsbild wird nicht verschandelt.
Das gibt mir etwas Hoffnung.

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03 Sep 2019 05:35 #181338 von dingdong
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen

carbon_compound schrieb: Das Errichten von Windkraftanlagen soll künftig weit schwieriger bis unmöglich werden, so der Herr Bausachverständige.
Was genau nehmen die eigentlich, die Pfosten, die die Gesetze machen? Gesund kann´s nicht sein..


Das Geld vom Großversorger!
Gesund für die eigenen Brieftaschen!

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(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
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03 Sep 2019 08:54 - 03 Sep 2019 08:55 #181348 von Kurzschluss
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen
Ich mache es mit meiner 3kWp Anlage so wie hier beschrieben:
www.pv-magazine.de/2016/08/12/photovoltaik-ohne-finanzamt-eine-anleitung/
Gilt natürlich nur für Deutschland...

Twizy Life snowy white mit Panodach und Kaufakku - Tesla Model Y - E-Liegerad Noell SL4L / Tongsheng TDSZ2.
Ladestation: Schuko, CEE rot 400V/32A, Typ2 22kW go-e Charger, PV 4.2kWp
Letzte Änderung: 03 Sep 2019 08:55 von Kurzschluss.
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03 Sep 2019 17:33 - 03 Sep 2019 17:33 #181371 von BinKino
Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für PV-Eigenverbrauchsanlagen
Noch einfacher, eine Halbinsel. Basta.
Hat keiner was zu wollen und zu melden.
So hab ich das 2014 gemacht.
Saft in die Batterien, keine Einspeisung.
Dazu unter 10kWp bleiben = keinen Ärger.
alohnt eh nicht nehr einzuspeisen und dann noch versteuern. Und willste dann noch bissel Saft umleiten, soll noch ein Zähler rein und der selbst erzeugte und "verbrauchte" Saft noch mal versteuert werden? (in Stammtischsprache ausgedrückt) nö!

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❌ Halbinsel PV 5,7 kWp, 25 kWh LFP4
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Letzte Änderung: 03 Sep 2019 17:33 von BinKino.

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