Abschleppen
- SBW_Umwelt
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Goldi schrieb: [...]du wirst eine 10er Nuss oder einen 10er Schlüssel brauchen und rechts und links sind eventuell zwei Nuppsis (oder so)
Darunter findest du die Abschleppöse!
Dann steht dem Abschleppen nichts mehr im Wege.
Zündschlüssel auf zweite Position, (Lenkradschloss!) [...] . und ab geht die wilde Fahrt! Haha
Aufpassen das du dem ziehenden Fahrzeug nicht drauf rollst!!
Danke, ja, hab heut früh schon gleich geguckt, alles gefunden und ich weiß Bescheid jetzt.
Super, dass dann die „wilde Fahrt“ losgehen kann!
und man sonst nix beachten muss (außer dem normalen beim Abschleppen (Warnblinker ....))
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- TwizyChrisy
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Die Story für die Grünen sollte passen.
Sonst ist das
Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil ich jetzt mal davon ausgehe, daß der Ziehende keinen LKW Führerschein für Doppelachsanhänger hat.
und Schleppen ohne Schleppgenehmigung....
Alles in allen wenn die Rennleitung interveniert DEFINITIV KEINE Bagatelle!
Der Twizy muß "kaputt" sein (NICHT LEER!). Dann ist es AB!-Schleppen/Bergen, das ist sogar erlaubt, wenn der Geschleppte nicht mal einen Führerschein besitzt.
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- Goldi
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"Abschleppen!"
-"Warum?"-
"Fährt nich mehr!"
-"Warum?"-
"Weiß nich, ist liegen geblieben, iss kaputt und kann ihn hier nicht stehen lassen!"
2013 Twizy #1 Goldi: Color 4/2012, Lader 2.Gen., OVMS 2, Korea Fenster, AHK, Parrot mit DAB+, Smart Brabus Ledersitz mit Heizung,
Getriebezusatzlager. usw.
Seit 2022 Twizy #2 Bj 2012, OVMS 2, Korea Scheiben, Bluetooth/Freisprech Lösung aus Korea.
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- dingdong
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TwizyChrisy schrieb: Man sollte noch etwas beachten....
Die Story für die Grünen sollte passen.
Sonst ist das
Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil ich jetzt mal davon ausgehe, daß der Ziehende keinen LKW Führerschein für Doppelachsanhänger hat.
und Schleppen ohne Schleppgenehmigung....
Alles in allen wenn die Rennleitung interveniert DEFINITIV KEINE Bagatelle!
Der Twizy muß "kaputt" sein (NICHT LEER!). Dann ist es AB!-Schleppen/Bergen, das ist sogar erlaubt, wenn der Geschleppte nicht mal einen Führerschein besitzt.
Leer ist wie kaputt, ich hab dieses Jahr erst wieder 40 Stunden Berufskraftfahrer-Schulung hinter mir (die Letzte ).
Hinten (Twizy reicht sogar eine unterwiesene Person in Twizytechnik) braucht keine Lizenz. Allerdings nur bis zur nächsten Werkstatt oder nach Hause falls in der Nähe. Wobei das eigentlich die netten Damen und Herren äußerst selten kontrollieren. Vielleicht in Franken anderst. Bei mir bisher nur Papiere von den Fahrzeugen und den Fahrern und die Bitte äußerst wachsam den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber.
Ich habe das ja schon des Öfteren praktiziert.
Das ist Abschleppen!! nicht Schleppen!!
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
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dingdong schrieb:
Leer ist wie kaputt,
Die Rennleitung in Bayern entscheidet selbst was kaputt ist und was nicht
Aber ist gut zu wissen, falls das so sein sollte.
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Hatte schon beides... nen Käfer mit Motorschaden, gezogen mit nem LJ80 von Fritzlar nach Heidelberg... 2x Kontrolliert... beide male "Uffbasse und gute Fahrt!", jahre später kaputten Smart von Wiesenbach nach Haag... da meinte der Wachtmeister das es ja nach Heidelberg zum Smartcenter kürzer sei und blablub.... wollte uns die Weiterfahrt verbieten... nur sein Kollege war dann uneins mit ihm und zum Schluss durften wir die letzten 3 km noch heimötteln.
Fakt ist aber das man ggf. zügig von der BAB muss und ansonsten eher den ADAC ruft (oder sonstwas an Schlepponkel, heute ist ja bei vielen eine Mobilitätsgarantie mit bei, der Dicke Koreaner hat das auch..)
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- Olaf
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schnellstens von der "Schnellstraße" runter zur nächsten Werkstatt.
Hierbei: Ziehender muß Führerschein 3, Gezogener braucht gar keinen FS.
Schleppen ist Kfz. vom befriedeten Besitztum, Hof oder Parkplatz weg bis zur Werkstatt.
Hierbei: Ziehender Führerschein 2 (Lkw) und Gezogener Führerschein 3.
So ist die Gesetzeslage.
LG Olaf
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Olaf schrieb: Abschleppen ist vom Schadensort,
schnellstens von der "Schnellstraße" runter zur nächsten Werkstatt.
Hierbei: Ziehender muß Führerschein 3, Gezogener braucht gar keinen FS.
Schleppen ist Kfz. vom befriedeten Besitztum, Hof oder Parkplatz weg bis zur Werkstatt.
Hierbei: Ziehender Führerschein 2 (Lkw) und Gezogener Führerschein 3.
So ist die Gesetzeslage.
LG Olaf
PLUS Schleppgenehmigung vom Landratsamt. Nur Führerschein reicht nicht. Und die Schleppgenehmigung bekommste gar nicht so leicht!
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und in unsere Firma verbracht habe.....
FS 2 nö, hab ich nicht, bekomme ich auch nicht (Augen spielen nicht mit)
Habe ich mir ehrlich noch nie Gedanken drüber gemacht!
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- Olaf
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Wir waren 2000 noch 12 Beamte, nun nur noch 2 und manchmal garkeiner da.
Keine Zeit zum Kontrollieren oder es ist "Wichtigeres" zu tun.
Wir haben hier zwei Werkstätten, 4 km weit auseinander.
Die Zweite hat ne Lackiererei.
Die "Sausäcke" fahren manchmal Autotorso ohne "Alles" und unangemeldet, nur Motor an, stumpf über die Landstraße, mal schnell zur Lackiererei.
Wer trägt die Kosten bei einem Unfall.
Wenn meine Frau z.B. durch so einen Wagen angefahren wird, vielleicht querschnittsgelähmt und ich muß das Haus für 80.000 Euronen behindertengerecht umbauen, bekomme ich gar nichts, wenn der Unfallverursacher nicht versichert war und bleibe auf meinen Kosten sitzen.
LG Olaf
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