Hallo aus dem Oberbergischen!

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09 Mai 2020 14:41 #195001 von Goldbacher
Hallo aus dem Oberbergischen!
Die E-Klasse gibt es auch als Plug-In Hybrid. Theoretisch wäre es also möglich, dass der E-Mann dort parken durfte. In der Regel haben die dann aber ein E-Kennzeichen.

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09 Mai 2020 17:13 #195008 von twizybär
Hallo aus dem Oberbergischen!
... sogar mit einer beachtlichen Realreichweite von 75 km, wenn ich mich nicht irre.

Auf Privatgrund gelten sicher andere Regeln.
Sonst kann man draußen dann ja nun Munter
Anzeigen mit Aussicht auf Erfolg.

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09 Mai 2020 18:00 #195015 von Twizymandias
Hallo aus dem Oberbergischen!

Goldbacher schrieb: Die E-Klasse gibt es auch als Plug-In Hybrid. Theoretisch wäre es also möglich, dass der E-Mann dort parken durfte. In der Regel haben die dann aber ein E-Kennzeichen.


Müsste dann ja drauf stehen, oder? Zumal er nicht eingestöpselt war und ein E-Kennzeichen hatte der gute Mann auch nicht. Es kann ja mal passieren, ob jetzt bewusst oder unbewusst; aber wenn man dann einen auf dicke Hose macht und ins nächste Geschäft latscht ist das schon arg dreist. Dann wird halt demnächst die Rennleitung bemüht :silly:

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09 Mai 2020 18:28 #195021 von Stolte
Hallo aus dem Oberbergischen!
Und wenn an der Auffahrt zum Parkplatz noch ein Schild steht: Hier gilt die Strassenverkehrsordnung dann dürfte die Rennleitung doch kein Problem haben.

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09 Mai 2020 18:31 - 09 Mai 2020 18:39 #195022 von Goldbacher
Hallo aus dem Oberbergischen!
Es gilt zwar die Strassenverkehrsordnung, aber der Besitzer des Parkplatzes wird wohl selbst einschreiten müssen.
Für den ruhenden Verkehr sind meist die Ordnungsämter zuständig und die Polizei für den fliessenden Verkehr.

Nicht jeder möchte alles hinten draufstehen haben.
E-Kennzeichen machen natürlich Sinn, weil man ohne diese eventuell beim Laden ein Ticket riskiert, aber sie sind keine Pflicht.
Letzte Änderung: 09 Mai 2020 18:39 von Goldbacher.
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10 Mai 2020 12:12 - 10 Mai 2020 12:16 #195042 von Kangoo
Hallo aus dem Oberbergischen!
Der Eigentümer einer privaten Parkfläche, es handelt sich dabei meist um das Grundstück eines Supermarktes und ist daher der Eigentümer, hat dort das Hausrecht. Er kann also auch die Regeln festlegen. Damit kann er durchaus ein Schild mit dem Hinweis "Hier gilt die StVO" aufstellen. Was er nicht kann und darf, ist, sich selbst zur Bußgeldstelle zu ernennen und Strafzettel zu verteilen, wenn die Regeln nicht beachtet werden. Das Ordnungsamt kann hier aber auch nicht einschreiten, wenn Regeln der StVO auf diesem Privatgrund verletzt werden....auch wenn ein Schild ggf. auf die Gültigkeit dieser auf dem Grundstück hinweist.

Aber: Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz, z.B. auf dem Supermarkt Parkplatz abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern die Beschilderung am Parkplatz eindeutig ist. Das heißt, dort muss stehen, was Verstöße (z.B. kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten. Der Grundstücksbesitzer könnte also theoretisch auch Regeln aufstellen für seine E-Parkplätze.

Laut Rechtsprechung werden an die Sichtbarkeit der Beschilderung keine großen Anforderungen gestellt – den Parkenden wird vielmehr zugemutet, sich nach entsprechenden Schildern umzuschauen und diese auch zu lesen. Hat der Grundstücksbesitzer mit einer Firma zur Parkraumbewirtschaftung einen Vertrag, kann diese Firma durchaus in gewissen Spielräumen Vertragsstrafen bei falscher Benutzung vorsehen. Grundsätzlich kann nur der Fahrer zur Kasse gebeten werden. Denn nur wer sein Auto auf dem Platz abstellt, schließt den Vertrag mit dem Betreiber. Oft wendet sich der der Einfachheit halber an den Fahrzeughalter. War dieser nicht der Fahrer, wäre es gut, wenn er das belegen kann. Andererseits ist er aber nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen.

In der Praxis gibt es aber meines Wissens bis dato keinen Betreiber der sich auch expliziet um die Elektromobilität seine Gedanken gemacht hat in der Nutzung seiner eigenen angebotenen Parkflächen für diese Fahrzeuge. Da wird eher pauschal eine max. Parkzeitvorgabe gemacht.

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Letzte Änderung: 10 Mai 2020 12:16 von Kangoo.
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11 Mai 2020 13:31 #195078 von Twizymandias
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Kangoo schrieb: Der Eigentümer einer privaten Parkfläche, es handelt sich dabei meist um das Grundstück eines Supermarktes und ist daher der Eigentümer, hat dort das Hausrecht. Er kann also auch die Regeln festlegen. Damit kann er durchaus ein Schild mit dem Hinweis "Hier gilt die StVO" aufstellen. Was er nicht kann und darf, ist, sich selbst zur Bußgeldstelle zu ernennen und Strafzettel zu verteilen, wenn die Regeln nicht beachtet werden. Das Ordnungsamt kann hier aber auch nicht einschreiten, wenn Regeln der StVO auf diesem Privatgrund verletzt werden....auch wenn ein Schild ggf. auf die Gültigkeit dieser auf dem Grundstück hinweist.

Aber: Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz, z.B. auf dem Supermarkt Parkplatz abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern die Beschilderung am Parkplatz eindeutig ist. Das heißt, dort muss stehen, was Verstöße (z.B. kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten. Der Grundstücksbesitzer könnte also theoretisch auch Regeln aufstellen für seine E-Parkplätze.

Laut Rechtsprechung werden an die Sichtbarkeit der Beschilderung keine großen Anforderungen gestellt – den Parkenden wird vielmehr zugemutet, sich nach entsprechenden Schildern umzuschauen und diese auch zu lesen. Hat der Grundstücksbesitzer mit einer Firma zur Parkraumbewirtschaftung einen Vertrag, kann diese Firma durchaus in gewissen Spielräumen Vertragsstrafen bei falscher Benutzung vorsehen. Grundsätzlich kann nur der Fahrer zur Kasse gebeten werden. Denn nur wer sein Auto auf dem Platz abstellt, schließt den Vertrag mit dem Betreiber. Oft wendet sich der der Einfachheit halber an den Fahrzeughalter. War dieser nicht der Fahrer, wäre es gut, wenn er das belegen kann. Andererseits ist er aber nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen.

In der Praxis gibt es aber meines Wissens bis dato keinen Betreiber der sich auch expliziet um die Elektromobilität seine Gedanken gemacht hat in der Nutzung seiner eigenen angebotenen Parkflächen für diese Fahrzeuge. Da wird eher pauschal eine max. Parkzeitvorgabe gemacht.


Danke für die ausführliche Auslegung :) Es ist in der Tat so, dass dort zwar "Reserviert für Elektrofahrzeuge" angeschlagen ist, da aber keine (private) Parkraumüberwachung vorhanden ist heißt es wohl, dass man die Ignoranz zähneknirschend hinnehmen muss. Mir persönlich ist es auch irgendwo zu blöd, jedesmal einen Aufstand zu machen, wenn jemand "unberechtigt" auf einem E-Parkplatz steht; dazu entspannt mich das Fahren mit dem Twizy viel zu sehr und die positive Resonanz liberal eingestellter Verkehrsteilnehmer überwiegt dann doch. Es ist ja kein neues Problem, vorher haben die Intelligenzallergiker halt die Behindertenparkplätze für sich beansprucht, heute steht ihnen ein Parkfläche mehr zur Verfügung.

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11 Mai 2020 15:58 #195080 von twizybär
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Wenn ich aber draußenim Öffentlichen Raum dasselbe Problem habe und auf den Strom angewiesen bin, sieht's anders aus.

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11 Mai 2020 17:33 #195081 von Twizymandias
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twizybär schrieb: Wenn ich aber draußenim Öffentlichen Raum dasselbe Problem habe und auf den Strom angewiesen bin, sieht's anders aus.


Das stimmt, dann ists ne andere Geschichte; damit gemeint war, dass ich nicht unnötig auf Diskussionen eingehe; je nachdem wer für den Platz zuständig ist wird informiert :)

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11 Mai 2020 18:57 #195084 von Kangoo
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Naja, wie sieht die Realität aus...?! Du siehst den Gewinner des Depp des Tages Preises, wie er mit seiner Verbrennermöhre kaltschnäutzig und mit sarkasstischen Kommentar in Deine Richtung auf dem E-Parkplatz zum stehen kommt...oder da eben schon steht wenn du eintrudelst. Wat tun sprach Zeuss :S . Außer ignorieren (Spoiler: besser das), steht nur zur Wahl die Ordnungsmacht zu rufen...tatütatta, trudelt manchmal auch erst nach 30 - 45 Minuten ein, ist ja kein Notfall und alle Fahrzeuge sind wie immer gerade im Einsatz (kaputtgespart nennt man das).

Nur wenn dein Freund und Helfer den Abschlepper rufen, ist es legal. Wenn du es selbst machst, bleiben die Kosten an dir hängen. Das Ordnungsamt erreicht man eh nur zu den üblichen Amtsöffnungszeiten....und in den Nebenzeiten, alles unterwegs was Räder hat, du kommst am Schluss dran. Bis das dann mal einer der Freundlichen vor Ort aufschlägt, hat sich Vatervollspacko schon wieder mit seinem Hobel vom E-Acker gemacht...du kannst den 110er nochmal anrufen und vieleicht noch einen blöden Spruch on Top bekommen (alles schon so erlebt).

Da ist es Kreislaufschohnender das Verlängerungskabel raus zu holen, gechillt vor dem Verbrenner zu laden und genießen was dann folgt :evil:

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11 Mai 2020 20:20 #195086 von twizybär
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Über ne gute App zumindest ne Anzeige auf den Weg bringen. 55 Eur müsste das dann ja kosten.
Verlängerungskabel hatte ich im twizy auch immer dabei. Für die Zoe habe ich keins.

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12 Mai 2020 07:02 #195097 von twizybär
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Kennt/ nutzt jemand ne gute melde- App?

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12 Mai 2020 18:27 #195119 von Kangoo
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Die neumodischen "Melde App´s" funktionieren nur auf einem Privatgrundstück und auch nur wenn diese Dir gehört. Parkende auf fremden Grundstücken zu verpfeifen klappt noch nicht, rein rechtlich kann das nur der Grundstücksbesitzer. Das "Buß"Geld kann der Appnutzer selbst in einem gewissen Rahmen festlegen. Derzeit liegt das max. bei 40 € in der bekannten App aus der Werbung. Das Geld bekommt man aber nur, wenn der Appbetreiber auch das Verfahren durchziehen konnte....also Halterermittlung, Anwaltliches Schreiben, ect...nur dann gibts Geld.

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12 Mai 2020 19:15 #195124 von twizybär
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Meinte Apps für den öffentlichen Raum.

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12 Mai 2020 19:22 #195125 von Kangoo
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Für den öffentlichen Raum gibt´s keine Verpetzerapp :blink: , da sind die Ordnungsbehörden zuständig...und die werden sicher so eine App nicht entwickeln, geschweige Online stellen...da gabs mal was ähnliches von einem Typ Namens Erdogan....kam nicht gut an in der freien Welt :whistle:

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