Hallo aus dem Oberbergischen!
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Auf Privatgrund gelten sicher andere Regeln.
Sonst kann man draußen dann ja nun Munter
Anzeigen mit Aussicht auf Erfolg.
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- Twizymandias
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Goldbacher schrieb: Die E-Klasse gibt es auch als Plug-In Hybrid. Theoretisch wäre es also möglich, dass der E-Mann dort parken durfte. In der Regel haben die dann aber ein E-Kennzeichen.
Müsste dann ja drauf stehen, oder? Zumal er nicht eingestöpselt war und ein E-Kennzeichen hatte der gute Mann auch nicht. Es kann ja mal passieren, ob jetzt bewusst oder unbewusst; aber wenn man dann einen auf dicke Hose macht und ins nächste Geschäft latscht ist das schon arg dreist. Dann wird halt demnächst die Rennleitung bemüht
10/2012 - Urban - Wolken-Grau - Lader 2. Generation - OVMS 2
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- Goldbacher
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Für den ruhenden Verkehr sind meist die Ordnungsämter zuständig und die Polizei für den fliessenden Verkehr.
Nicht jeder möchte alles hinten draufstehen haben.
E-Kennzeichen machen natürlich Sinn, weil man ohne diese eventuell beim Laden ein Ticket riskiert, aber sie sind keine Pflicht.
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- Kangoo
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Aber: Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz, z.B. auf dem Supermarkt Parkplatz abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern die Beschilderung am Parkplatz eindeutig ist. Das heißt, dort muss stehen, was Verstöße (z.B. kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten. Der Grundstücksbesitzer könnte also theoretisch auch Regeln aufstellen für seine E-Parkplätze.
Laut Rechtsprechung werden an die Sichtbarkeit der Beschilderung keine großen Anforderungen gestellt – den Parkenden wird vielmehr zugemutet, sich nach entsprechenden Schildern umzuschauen und diese auch zu lesen. Hat der Grundstücksbesitzer mit einer Firma zur Parkraumbewirtschaftung einen Vertrag, kann diese Firma durchaus in gewissen Spielräumen Vertragsstrafen bei falscher Benutzung vorsehen. Grundsätzlich kann nur der Fahrer zur Kasse gebeten werden. Denn nur wer sein Auto auf dem Platz abstellt, schließt den Vertrag mit dem Betreiber. Oft wendet sich der der Einfachheit halber an den Fahrzeughalter. War dieser nicht der Fahrer, wäre es gut, wenn er das belegen kann. Andererseits ist er aber nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen.
In der Praxis gibt es aber meines Wissens bis dato keinen Betreiber der sich auch expliziet um die Elektromobilität seine Gedanken gemacht hat in der Nutzung seiner eigenen angebotenen Parkflächen für diese Fahrzeuge. Da wird eher pauschal eine max. Parkzeitvorgabe gemacht.
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- Twizymandias
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Kangoo schrieb: Der Eigentümer einer privaten Parkfläche, es handelt sich dabei meist um das Grundstück eines Supermarktes und ist daher der Eigentümer, hat dort das Hausrecht. Er kann also auch die Regeln festlegen. Damit kann er durchaus ein Schild mit dem Hinweis "Hier gilt die StVO" aufstellen. Was er nicht kann und darf, ist, sich selbst zur Bußgeldstelle zu ernennen und Strafzettel zu verteilen, wenn die Regeln nicht beachtet werden. Das Ordnungsamt kann hier aber auch nicht einschreiten, wenn Regeln der StVO auf diesem Privatgrund verletzt werden....auch wenn ein Schild ggf. auf die Gültigkeit dieser auf dem Grundstück hinweist.
Aber: Wer sein Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz, z.B. auf dem Supermarkt Parkplatz abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen – sofern die Beschilderung am Parkplatz eindeutig ist. Das heißt, dort muss stehen, was Verstöße (z.B. kein Parkschein, keine Parkscheibe, Zeit überzogen) kosten. Der Grundstücksbesitzer könnte also theoretisch auch Regeln aufstellen für seine E-Parkplätze.
Laut Rechtsprechung werden an die Sichtbarkeit der Beschilderung keine großen Anforderungen gestellt – den Parkenden wird vielmehr zugemutet, sich nach entsprechenden Schildern umzuschauen und diese auch zu lesen. Hat der Grundstücksbesitzer mit einer Firma zur Parkraumbewirtschaftung einen Vertrag, kann diese Firma durchaus in gewissen Spielräumen Vertragsstrafen bei falscher Benutzung vorsehen. Grundsätzlich kann nur der Fahrer zur Kasse gebeten werden. Denn nur wer sein Auto auf dem Platz abstellt, schließt den Vertrag mit dem Betreiber. Oft wendet sich der der Einfachheit halber an den Fahrzeughalter. War dieser nicht der Fahrer, wäre es gut, wenn er das belegen kann. Andererseits ist er aber nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen.
In der Praxis gibt es aber meines Wissens bis dato keinen Betreiber der sich auch expliziet um die Elektromobilität seine Gedanken gemacht hat in der Nutzung seiner eigenen angebotenen Parkflächen für diese Fahrzeuge. Da wird eher pauschal eine max. Parkzeitvorgabe gemacht.
Danke für die ausführliche Auslegung Es ist in der Tat so, dass dort zwar "Reserviert für Elektrofahrzeuge" angeschlagen ist, da aber keine (private) Parkraumüberwachung vorhanden ist heißt es wohl, dass man die Ignoranz zähneknirschend hinnehmen muss. Mir persönlich ist es auch irgendwo zu blöd, jedesmal einen Aufstand zu machen, wenn jemand "unberechtigt" auf einem E-Parkplatz steht; dazu entspannt mich das Fahren mit dem Twizy viel zu sehr und die positive Resonanz liberal eingestellter Verkehrsteilnehmer überwiegt dann doch. Es ist ja kein neues Problem, vorher haben die Intelligenzallergiker halt die Behindertenparkplätze für sich beansprucht, heute steht ihnen ein Parkfläche mehr zur Verfügung.
10/2012 - Urban - Wolken-Grau - Lader 2. Generation - OVMS 2
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twizybär schrieb: Wenn ich aber draußenim Öffentlichen Raum dasselbe Problem habe und auf den Strom angewiesen bin, sieht's anders aus.
Das stimmt, dann ists ne andere Geschichte; damit gemeint war, dass ich nicht unnötig auf Diskussionen eingehe; je nachdem wer für den Platz zuständig ist wird informiert
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- Kangoo
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Nur wenn dein Freund und Helfer den Abschlepper rufen, ist es legal. Wenn du es selbst machst, bleiben die Kosten an dir hängen. Das Ordnungsamt erreicht man eh nur zu den üblichen Amtsöffnungszeiten....und in den Nebenzeiten, alles unterwegs was Räder hat, du kommst am Schluss dran. Bis das dann mal einer der Freundlichen vor Ort aufschlägt, hat sich Vatervollspacko schon wieder mit seinem Hobel vom E-Acker gemacht...du kannst den 110er nochmal anrufen und vieleicht noch einen blöden Spruch on Top bekommen (alles schon so erlebt).
Da ist es Kreislaufschohnender das Verlängerungskabel raus zu holen, gechillt vor dem Verbrenner zu laden und genießen was dann folgt
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Verlängerungskabel hatte ich im twizy auch immer dabei. Für die Zoe habe ich keins.
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