Nebelschlußleuchten
Hat von Euch schon jemand mal an Nebelschlußleuchten gedacht?
Grüßle
Edi
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aber wie wäre es denn mit solchen Fahrrad LED Rückleuchten mit
Batterie. Die sind ja ziemlich hell und du kannst sie, glaube
ich, auch auf Blinken einstellen.
Wie gesagt, nur so ne Idee.
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- klausz
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Vor nicht allzu langer Zeit wurde ich in der Dämmerung, zu Beginn eines Waldes auf einer Landstrasse überholt. Von vorne kamen ein, sehr wahrscheinlich sogar zwei Fahrzeuge. Vor vielen Jahren hatte ich da als Beifahrer das Erlebnis bei Tempo 100. Voll auf einen ausgewachsenen Dachs.
Als ich bei der Rennleitung vorgesprochen habe, denn Menschenleben scheinen nicht allzu wichtig kamen die Fragen:
- haben sie den Fahrer gesehen ? So nach dem Motto, wenn wir nicht wissen wer wirklich gefahren ist, keine Chance
- mussten sie eine Notbremsung etc machen ?
Zusammengefasst, da wird nicht passieren.
Zur Erhöhung der Sicherheit wäre es gut wenn das Fahrzeug hinten an beiden Seiten ganz aussen Leuchten hätte.
Blinklichter sind in Deutschland auch an Fahrrädern nicht erlaubt. Alles mögliche darf ich sicher nicht als Schlussleuchte etc verwenden.
Zu meiner persönlichen Sicherheit orientiere ich mich eher an der Strassenmitte. als Knautschzone bleibt dann der Platz zum Strassenrand.
140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
Gemäß dem Motto: "Es ist mir egal ob die Katze schwarz oder weiß ist, Hauptsache sie fängt Mäuse." DENG
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Zusätzlich zur besseren Sichtbarkeit sollte das Fahrzeug von hinten breiter erscheinen.
Vor nicht allzu langer Zeit wurde ich in der Dämmerung, zu Beginn eines Waldes auf einer Landstrasse überholt. Von vorne kamen ein, sehr wahrscheinlich sogar zwei Fahrzeuge. Vor vielen Jahren hatte ich da als Beifahrer das Erlebnis bei Tempo 100. Voll auf einen ausgewachsenen Dachs.
5 mal gelesen aber nix verstanden... Bitte um Erhellung. Vor vielen Jahren wurdest Du im Wald von einem Auto mit einem Dachs hinter dem Lenkrad....
Als ich bei der Rennleitung vorgesprochen habe, denn Menschenleben scheinen nicht allzu wichtig kamen die Fragen:
- haben sie den Fahrer gesehen ? So nach dem Motto, wenn wir nicht wissen wer wirklich gefahren ist, keine Chance
- mussten sie eine Notbremsung etc machen ?
Zusammengefasst, da wird nicht passieren.
Zur Erhöhung der Sicherheit wäre es gut wenn das Fahrzeug hinten an beiden Seiten ganz aussen Leuchten hätte.
Blinklichter sind in Deutschland auch an Fahrrädern nicht erlaubt. Alles mögliche darf ich sicher nicht als Schlussleuchte etc verwenden.
Zu meiner persönlichen Sicherheit orientiere ich mich eher an der Strassenmitte. als Knautschzone bleibt dann der Platz zum Strassenrand.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- co2zero
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an LED Begrenzungsleuchten dachte ich auch schonmal freilich für vorne und hinten.
Werder mich da bei Gelegenheit mal mit beschäftigen denn ich möchte schon was ästhetisches und kleines. Mir schwebt da eine tropfenförmige Leuchte mit je einer LED vor die man denn auf den Kotflügeln montiert.
Gruß Marco
it's not a trick! it's electric!
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- Gary
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Warum hat jeder Angst das bei Nebel einer hinten drauf rummst ?
Warum hat keiner Angst das er selber jemand drauf rummst ?
Wenn ich Angst habe bleibe ich Zuhause.
Gruß Gary
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- Don_Hasso
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www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/tools_se...ev_sued_tipps_kostenlos_zum_download#Pkw
Windungen statt Hubraum
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- wotan
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Da lese ich doch heraus,dass der Twizy nach den Vorschriften für mehrspurige Fahrzeuge (seit1991)mit seinem Geschwindigkeitspotenzial sowieso mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet sein müsste.
Gruss
woti
> Ein Leben ohne Twizy ist möglich, aber sinnlos <
. Das gleiche gilt natürlich weiterhin für die Möpse.
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- BigGorilla
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Hallo
Da lese ich doch heraus,dass der Twizy nach den Vorschriften für mehrspurige Fahrzeuge (seit1991)mit seinem Geschwindigkeitspotenzial sowieso mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet sein müsste.
Gruss
woti
Hallo
habe es nachlesen dürfen und hast recht.
Eine Nebelschlussleuchte gehört bei allen
mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung seit
dem 1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h zur ver-
pflichtenden Serienausstattung.
Und das bedeutet jetzt?
--
Gruß
BG
Das Neue wird immer im Schmerz geboren.“
Graham Greene (1904-91), engl. Autor
Twizy Color Schw./Rot, BJ 4/12
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- BurgerMario
- Moderator
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wotan schrieb:
Hallo
Da lese ich doch heraus,dass der Twizy nach den Vorschriften für mehrspurige Fahrzeuge (seit1991)mit seinem Geschwindigkeitspotenzial sowieso mit einer Nebelschlussleuchte ausgestattet sein müsste.
Gruss
woti
Hallo
habe es nachlesen dürfen und hast recht.
Eine Nebelschlussleuchte gehört bei allen
mehrspurigen Fahrzeugen mit Erstzulassung seit
dem 1. Januar 1991 und einer bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h zur ver-
pflichtenden Serienausstattung.
Und das bedeutet jetzt?
--
Gruß
BG
HI !
Im Endeffekt nichts....
Beim Twizy ist nicht das Nationale Recht angewandt sondern das Europäische..
Zudem ist der Twizy ja zwar ein Mehrspuriges Fahrzeug, aber was bei Leichtkraftfahrzeugen der Klasse L7e darf oder nicht.....
Selbst wenn es in D nötig wäre, aber in Europa nicht, dann kann D nix machen und das Fahrzeug darf auch so legal im Strassenverkehr gefahren werden
EU Recht geht dabei über nationalem Recht !!
Grüße
Mario
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- patrickkhb
- Expert Boarder
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Vielleicht 2-3 Mal pro Jahr.
Davon abgesehen sind die meisten Leute sowieso zu blöd, um die NSL ordnungsgemäß zu bedienen!
Da wird dann die NSL eingeschaltet und mit 120 über die Autobahn gebrettert.
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- BigGorilla
- Expert Boarder
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HI !
Im Endeffekt nichts....
Beim Twizy ist nicht das Nationale Recht angewandt sondern das Europäische..
Zudem ist der Twizy ja zwar ein Mehrspuriges Fahrzeug, aber was bei Leichtkraftfahrzeugen der Klasse L7e darf oder nicht.....
Selbst wenn es in D nötig wäre, aber in Europa nicht, dann kann D nix machen und das Fahrzeug darf auch so legal im Strassenverkehr gefahren werden
EU Recht geht dabei über nationalem Recht !!
Grüße
Mario
Gibt es da eine Regelung der EU? Und wie einfach ist diese zu finden.
Sonst gilt nationales Recht.
Grüße
BG
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Graham Greene (1904-91), engl. Autor
Twizy Color Schw./Rot, BJ 4/12
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- BurgerMario
- Moderator
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BurgerMario schrieb:
HI !
Im Endeffekt nichts....
Beim Twizy ist nicht das Nationale Recht angewandt sondern das Europäische..
Zudem ist der Twizy ja zwar ein Mehrspuriges Fahrzeug, aber was bei Leichtkraftfahrzeugen der Klasse L7e darf oder nicht.....
Selbst wenn es in D nötig wäre, aber in Europa nicht, dann kann D nix machen und das Fahrzeug darf auch so legal im Strassenverkehr gefahren werden
EU Recht geht dabei über nationalem Recht !!
Grüße
Mario
Gibt es da eine Regelung der EU? Und wie einfach ist diese zu finden.
Sonst gilt nationales Recht.
Grüße
BG
HAllo!
Finden kann man das, ist mir aber zu mühselig....
Aber...
Ich habe noch kein Quad mit NSL gesehen
Warum solls dann gerade beim Twizy anders sein??!!!
Grüße
Mario
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- Maxx
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Ich brauche die selbst beim Auto fast nie und es stimmt, die meisten Fahrer verwenden sie falsch.
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- BigGorilla
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BigGorilla schrieb:
BurgerMario schrieb:
HI !
Im Endeffekt nichts....
Beim Twizy ist nicht das Nationale Recht angewandt sondern das Europäische..
Zudem ist der Twizy ja zwar ein Mehrspuriges Fahrzeug, aber was bei Leichtkraftfahrzeugen der Klasse L7e darf oder nicht.....
Selbst wenn es in D nötig wäre, aber in Europa nicht, dann kann D nix machen und das Fahrzeug darf auch so legal im Strassenverkehr gefahren werden
EU Recht geht dabei über nationalem Recht !!
Grüße
Mario
Gibt es da eine Regelung der EU? Und wie einfach ist diese zu finden.
Sonst gilt nationales Recht.
Grüße
BG
HAllo!
Finden kann man das, ist mir aber zu mühselig....
Aber...
Ich habe noch kein Quad mit NSL gesehen
Warum solls dann gerade beim Twizy anders sein??!!!
Grüße
Mario
@Mario Hast ja recht - und ganz so blöd wie wir sie gerne hätten sind die Franzosen dann auch nicht
@Maxx hast auch recht - die meisten sind beim Einsatz der NSL überfordert
--
Grüßle
BG
Das Neue wird immer im Schmerz geboren.“
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