Erste HU erst in 3 Jahren!!!! Neue Regelung!!
- Thorsten
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Schade, war aber ein Versuch wert. Hessen ist halt nicht Westfalen.
Das hat auch mit den einzelnen Bundesländern nix zu tun.
Meiner (Zulassungsstelle Marburg-Biedenkopf) hat trotz Zulassung nach L7e 3 Jahre TÜV. Und das ohne jemals überhaupt danach gefragt zu haben. BB aus Fulda hat nur 2 Jahre.
Rein rechtlich sehe ich das so, dass nur die Klasse M1, also Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (PKW und Wohnmobile) 3 Jahre bekommen können. Mit irgendeinem Gewicht hat das auch nix zu tun. Und mit 500kg erst recht nicht. Der Twizy liegt bei der Leermasse ohne Akku unter 400kg und damit in L7e. (Bei dieser Leermasse zur Beschreibung von L7e wird der Fahrer nicht mit gerechnet).
Das einzige, was wirklich ziehen könnte wäre die erwähnte Weisung des KBA den Twizy in dieser Beziehung einem PKW gleichzustellen. Und dann gilt es Bundesweit.
Vorausgesetzt es gibt diese Weisung, dann einfach in Kürze noch mal vorsprechen bei den Damen und Herren der Zulassungsstelle. Gut Ding will Weile haben.
Thorsten
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- Uwe
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Heute Mittag rief mich doch tatsächlich eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle Brilon(HSK) an und teilte mir mit, dass mein letzte Woche zugelassener Twizy auf Weisung des Kraftfahrbundesamts nun 3 Jahre bis zum ersten TÜV Zeit hat.
Du könntest nicht vielleicht noch mal bei der freundlichen Dame nach Aktenzeichen oder so was fragen, denn mit so etwas in der Hand könnte man es bestimmt sogar hier in Böblingen ("Das ist ja ein Quad und damit ein Motorrad, die haben immer 2 Jahre") nochmal einen Anlauf starten Sonst fahre ich zu Herrn Kretschmann und frag ihn. Wann ist nochmal die nächste Wahl?
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- Highlander
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Lt. Aussage des Herrn MEINER Zulassungsstelle ist das LÄndersache!
Er nannte das Beispie von Sonderfahrzeugen. Da fordern einige Bundesländer eine
1-jahres Frist ander eben 2 Jahre
Die 500 kg Schwelle bezog sich wohl auf eine LKW Anerkennung.
Über 500 kg dient ein Quad überwiegend zur Lastbeförderung.
So steht es auch in meinem Steuerbescheid (siehe 1. Seite hier im Thread)
Aber es entsteht immer mehr der Eindruck, dass hier nach Nase und Tagesform entschieden wird
Gruß aus dem Sauerland
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- Thorsten
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Der Steuerbescheid hat rein gar nichts mit der Einstufung bei der Zulassung zu tun.
Für Elektrofahrzeuge (wie auch für Fahrzeuge mit Wankelmotor) wird (bisher)die zulässige Gesamtmasse zur Besteuerung herangezogen.
Elektrofahrzeuge zahlen dabei den halben LKW Satz.
entspricht 5.62Euro pro angefangene 200kg bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 2000kg.
Eine Gewichtsgrenze von 500kg gibt es nach L7e auch nicht.
Entweder max.400kg oder bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung max 550kg um nach L7e zugelassen werden zu können. Das Gewicht eines eventuell vorhandenen Akkus wird dabei nicht mitgerechnet.
Du wirfst da ein paar Dinge in einen Topf, die überhaupt nicht zusammen gehören.
Thorsten
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- Highlander
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ICH habe total keine Ahnung von Zulassungsvorschriften oder/und Kfz- Steuervorschriften!
Ich plabbere nur nach, was der Dienststelleinleiter der Zulassungsstelle in Anrsberg
beschlossen hat!
Diese Ansicht ist auf ALLE Zulassungsstellen im Hochsauerlandkreis umgesetzt worden und alle (8) Twizy-Halter
inzwischen angeschrieben oder angerufen worden! Siehe Beitrag von UWE!
Ich wollte lediglich kund tun, was mir gesagt worden ist und wie entschieden worden ist!
Erfolg ist da...ich habe LEGAL eine gelbe Plakette und auch einen neuen Kfz-Schein
Ich weiß, ich weiß....es ist eine Zulassungsbescheinigung (2?)
Ich würde mich nicht scheuen, den Herrn Braungart in Arnsberg anzurufen und ihn dazu befragen und ihn auch zu
belehren, wenn er was falsch entscheiden hat! Nur zu!
Klaus
Gruß aus dem Sauerland
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- Uwe
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Ich in meiner Naivität hätte halt gedacht, daß das KraftfahrtBUNDESamt nicht Ländersache ist, sondern für alle etwas zu sagen hat. Daher meine Bitte um Nachfrage, wie und wo sich denn das KBA da geäußert hat. Vielleicht hilft ein konkretes AZ oder so was ja dann doch, um die lokale Zulassungsstelle zum Umschwenken zu bewegen.
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- Highlander
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Schaut mal im Internet www.hochsauerlandkreis.de
02931 - 94-0
Infos habe ich alle von einen Herrn Braungart!
Toi toi toi
Gruß aus dem Sauerland
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- Uwe
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Heute Mittag rief mich doch tatsächlich eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle Brilon(HSK) an und teilte mir mit, dass mein letzte Woche zugelassener Twizy auf Weisung des Kraftfahrbundesamts nun 3 Jahre bis zum ersten TÜV Zeit hat. Nebenbei erwähnte sie, dass im Hochsauerlandkreis bis dato immerhin 8 Twizys zugelassen wurden, deren Halter alle benachrichtigt werden....
... sagt mir, daß es evtl. für IHN total einfach wäre, bei der erwähnten Mitarbeiterin nach Details zu fragen, die weiß ja gleich, worum es geht und kann da vielleicht schneller Auskunft geben.
albidoc, wie ist die Lage?
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- albidoc
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HSK alles bestens.
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- widomattern
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Da alle leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge (u.a. L7e) nach StVZO Anlage VIII in Baden-Württemberg als Kraftrad (mit vier Rädern) und nicht als Personenkraftwagen eingestuft wurden. Dabei ist man sich dieser Sonderstellung in Deutschland durchaus bewusst.
Da diese Einstufung jedoch lange vor der Einführung des Twizy's stattfand, werde ich nun in Abstimmung mit einem sehr freundlichen und kompetenten Mitarbeiter des Ministeriums ein Bitte um Klärung bzw. Änderung dieser Sachlage verfassen.
Evtl. ist es möglich so eine entsprechende Regelung (z.B. Dienstanweisung) für Elektrofahrzeuge auch in Baden-Württemberg zu erwirken.
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- weiss60
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man habt ihr in D probleme! die sind ja echt niederschmetternd.
bei uns wird der T JÄHRLICH angeguckt ähhh geprüft.
euer werner ad
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Da diese Einstufung jedoch lange vor der Einführung des Twizy's stattfand, werde ich nun in Abstimmung mit einem sehr freundlichen und kompetenten Mitarbeiter des Ministeriums ein Bitte um Klärung bzw. Änderung dieser Sachlage verfassen.
Evtl. ist es möglich so eine entsprechende Regelung (z.B. Dienstanweisung) für Elektrofahrzeuge auch in Baden-Württemberg zu erwirken.
Prima - vielen Dank!
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- TW Global
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Also das FA Freising hat meinen 10 Jahre befreit!
Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! )
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Ich würde mal nachfragen....
Mehr Twizys, mehr Freude.
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EU, DE Vorschrift hin oder her... ich geh nach dem Stempel und Eintrag im Schein...
Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
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