Versicherung des Twizy
- Marioderzweite
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Ohne die SF Klassen kann man sich die Beiträge sparen.
Ich hab 100% und TK300 und zahle 170€ bei der VR.
VK als auch TK ist unnötig- der T ist schließlich Eigentum.
Fährt man den vor die Wand, muß man die 3000€ halt irgendwo herkriegen.
Bürgschaften und anderes ist vertane Zeit.
Mach Haftpflicht und gut. Bei der VR mit 100% ca. 100€
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- twizand
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Ich hab den Twizy gern. --> Energy: Schönauer Stromrebellen
EZ: 04/2012
45.000km (01/2018)
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Wobei noch zu bedenken ist, der Akku wird monatlich weniger wert. Glaub da steht sogar was in den AGB.
Ich lasse mich gern eines besseren belehren, glaube es aber nicht.
Gerade Mietgegenstände werden in fast allen Branchen üblicherweise auf Neuwert versichert.
Es ist dem Vermieter sicherlich nicht zuzumuten einerseits für die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der Mietgegenstände verantwortlich zu sein und andererseits im Falle des nicht schuldhaftem Abhandenkommens sich mit irgendeinem "Gebrauchtwert" abspeisen lassen zu müssen. Ebenfalls dürfte es dem Vermieter kaum möglich (und auch nicht seine Aufgabe) sein ein adäquates Gebrauchtteil für den beim Mieter untergegangenen Mietakku zu besorgen. Das wäre dann schon eher Aufgabe des Mieters, wenn er keinen neuen bezahlen will.
Der Vermieter möchte nichts anderes als das zurück, was er selbst vermietet und was der Mieter erwartet. Einen vollständig gebrauchsfähigen Akku in dem im Mietvertrag spezifizierten Zustand. Daher wird es sogar schwierig werden den Vermieter mit einem alternativen Gebrauchtakku abzufinden. (Ohne Entsprechendes Gutachten wird er den dankend und für mich auch verständlich ablehnen)
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- J_T_Kirk
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twizand schrieb:
Wobei noch zu bedenken ist, der Akku wird monatlich weniger wert. Glaub da steht sogar was in den AGB.
Ich lasse mich gern eines besseren belehren, glaube es aber nicht.
Gerade Mietgegenstände werden in fast allen Branchen üblicherweise auf Neuwert versichert.
Es ist dem Vermieter sicherlich nicht zuzumuten einerseits für die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der Mietgegenstände verantwortlich zu sein und andererseits im Falle des nicht schuldhaftem Abhandenkommens sich mit irgendeinem "Gebrauchtwert" abspeisen lassen zu müssen. Ebenfalls dürfte es dem Vermieter kaum möglich (und auch nicht seine Aufgabe) sein ein adäquates Gebrauchtteil für den beim Mieter untergegangenen Mietakku zu besorgen. Das wäre dann schon eher Aufgabe des Mieters, wenn er keinen neuen bezahlen will.
Der Vermieter möchte nichts anderes als das zurück, was er selbst vermietet und was der Mieter erwartet. Einen vollständig gebrauchsfähigen Akku in dem im Mietvertrag spezifizierten Zustand. Daher wird es sogar schwierig werden den Vermieter mit einem alternativen Gebrauchtakku abzufinden. (Ohne Entsprechendes Gutachten wird er den dankend und für mich auch verständlich ablehnen)
Ganz so sehe ich das nicht. Man kann zwar Mietsachen zum Neuwert versichern, was allerdings ein teurer Spaß bei realtiv kurzlebigen Gütern wie Fahrzeugen ist. Außerdem ist die Absicherung gegen plötzlichen Untergang zunächst einmal Sache des Vermieters (Die Feuerversicherung eines Hauses muß auch der Vermieter abschließen!). Natürlich kann er die Kosten dafür auf den Mietpreis umlegen. Was Renault sicher bei den Akkumieten getan hat. Das Renault sich mit der Vertragsklausel der Vollkasko für den Akku zusätzlich absichern will ist legitim, darauf muß man allerdings nicht eingehen. Ob man in diesem Fall dann das Neuwertrisiko des Akkus bei einem selbstverschuldeten Unfall trägt ist zudem fraglich. Denn grundsätzlich habe ich bei der Hapftpflicht immer nur den tatsächlichen Wert der von mir beschädigten Sache zu ersetzen und nicht deren Neuwert! Nehmen wir mal den Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls mit Totalschaden: Glaubst Du wirklich, die gegnerische Versicherung ersetzt dann der Renaultbank den Neuwert des Akkus? Oder Deine eigene Versicherng zahlt bei Vollkasko inkl. Akku der Renaultbank den Neuwert des Akkus obwohl Sie bei einem fremdverschuldeten Unfall gar keine Zahlungsverpflichtung hat? Bin gespannt, wenn die erste derartige Konstellation vor Gericht ausgefochten wird.
Interessant in diesem Zusammenhang wäre auch, ob ein extra Versicherungsbeitrag für den Akku überhaupt notwendig ist. Im Gegensatz zu nicht mitversicherten Zubehörteilen ist der Akku ja notwendiger, integraler Bestandteil des Fahrzeuges!
Gruß, Uwe
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- stromkreisparadies
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- Markus
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Grüße von Markus
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- J_T_Kirk
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Selbst die Notwendigkeit der Vollkasko für die Absicherung des eigenen Risikos bezüglich des Akkus ist nur bedingt notwendig. Denn da der Akku ja einem anderen Eigentümer gehört, dürfte er im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls durch die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges abgesichert sein weil er durch den Betrieb des Fahrzeuges zerstört wurde. Lediglich für den Fall des Untergangs durch höhere Gewalt benötigt man dann noch eine (Teil-)Kasko um sich gegen Regressforderungen der Renaultbank abzusichern.
Gruß, Uwe
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- paulos
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Um noch einen draufzusetzen:
Selbst die Notwendigkeit der Vollkasko für die Absicherung des eigenen Risikos bezüglich des Akkus ist nur bedingt notwendig. Denn da der Akku ja einem anderen Eigentümer gehört, dürfte er im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls durch die eigene Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges abgesichert sein weil er durch den Betrieb des Fahrzeuges zerstört wurde. Lediglich für den Fall des Untergangs durch höhere Gewalt benötigt man dann noch eine (Teil-)Kasko um sich gegen Regressforderungen der Renaultbank abzusichern.
Gruß, Uwe
Da könnte natürlich was dran sein, man sollte das juristisch mal abklären lassen.
Das ganze kommt ja sowieso nur zum tragen wenn der Akku beschädigt wird. Ich denke das dieses
schon einen sehr schlimmen Unfall erfordert. Da der Akku ja sehr Crashsicher unterbracht ist.
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- stromkreisparadies
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- Markus
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ansonsten werde ich wohl nächstes jahr auch auf teilkasko gehen.
Grüße von Markus
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- dadycool
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Bin ja noch in der Schönredphase damit ich ihn endlich hole. Könnte nächste Woche evtl soweit sein wenn bis dahin alles geklärt ist.
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- FabianS
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Gruß
Fabian
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- andreas-m
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lohnt sich dann für meinen Twizy gar nicht mehr.
Mit der Ersparnis kann man wenigstens die zu hohe Batterie-Miete ein wenig ausgleichen.
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- paulos
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Frag mal bei der Sparkassen Verischerung Sachens nach. Die bieten für den Twizy einen HP an wo die Batterie mit versichert ist.Ich komme aus Köln und bin auch dort versichert.
Gruß
Fabian
Ist Sachens richtig oder meinst du Sachsen?
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- Kategu
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Ich bin jetzt bei der HUK Coburg und zahle nun 149,86 € inkl Schutzbrief 6.- € Haftpflicht 21,96 € 100 Mio, Vollkasko 121,90 300€ SB, Teilk. 150 SB
SF Klasse 20
Ich glaube es gibt noch billigere Versicherungen
Grüße vom Klaus
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- mcfrech
- Expert Boarder
- Der immer ein wenig gegen den Strom schwimmt :-)
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Lasse meinen Twizy mit der Zweitwagen Regelung bei der VHV als Quad zu , anfangen mit SF 2 entspricht 100% mit VK 300 SB und TK mit 0 Euro (war mir wichtig ) für 375 Euro ist kein fester Beitrag , sondern man kommt später mit den Prozenten runter , das erste mal schon am 01.01.2015 ,wenn vor July zugelassen wird.
Zu beachten wäre noch die Zulassung in Ingolstadt , kann bei euch auch günstiger oder ein wenig teurer werden , TK auf 150 euro macht es auch ca 50 euro billiger.
Habe ich bei meinem Versicherungsmakler in Stuttgart gemacht , preise waren bis 900 Euro bei den anderen Versicherungen.
Also vielleicht interessant für Leute , die die Familienkutsche behalten müssen , und trotzdem ein bisschen spass haben wollen , wie meine Person.
Gruss Bernd
P.s. Wer die Telefonnummer haben möchte , gerne bei mir melden.
Grüsse aus Bayern , Bernd .
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- D a n n o
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habe mir auch einen Twizy "80" zugelegt. Großer Diesel (Passat) wird verkauft.
Versicherer wird die HUK.
Zulassung als Trike!
SF 17
VK mit 300SB
TK mit 150SB
HP 21,88€ pro Jahr
VK 95,33€ pro Jahr
SUMME: 117€ PRO JAHR
SF 0(null) wäre 551€ pro Jahr oder 145€ alle 3Monate ( ¼ jährlich).
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