Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !

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28 Sep 2012 10:40 #23354 von HSchöll
Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Achtung WERBUNG ! :-)

Überspannungsschaden durch Blitz ist nun über uns geregelt !

Nach langem hin und her ist es mit der Helvetia Versicherung gelungen das Thema Überspannungsschaden durch Blitz zu regeln.
In den normalen KFZ Bedingungen (AKB) ist nur der direkte Blitzschlag versichert. Ein Überspannungsschaden durch Blitz ist nicht versichert.
Wir haben nun folgende Sondervereinbarung getroffen.

Wenn Twizy in der KFZ Versicherung bei Helvetia versichert gilt und für den Halter oder Versicherungsnehmer eine Hausratversicherung im Komfortpaket bei Helvetia besteht, gilt der Überspannungsschaden durch Blitz versichert.

Gerne unterbreiten wir ein kostengünstiges Angebot für Ihren Twizy und Ihre Hausratversicherung.

Viele Grüße an alle

Harald Schöll
www.twizy-versicherung.de

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28 Sep 2012 11:20 - 28 Sep 2012 11:55 #23355 von Dingsi
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
An sich ja schön, blöd nur, wenn man eine Hausratversicherung woanders hat. Aber zumindest mal ein Anfang! :side:

Was mich interessiert: Warum wird das nicht separat angeboten (Und bitt ekeine Antworten alla: "Mehr Geschäft generieren o.ä.".

Gruß
Marcel

Ist mir EGAL wer dein Vater ist... Wenn ICH hier angel, läufst DU nicht übers Wasser!! :D
Letzte Änderung: 28 Sep 2012 11:55 von Dingsi.

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28 Sep 2012 11:45 #23356 von Elwin
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Tatsächlich.......
SPAM B)

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28 Sep 2012 11:55 #23360 von Dingsi
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Elwin schrieb:

Tatsächlich.......
SPAM B)


Wo? :dry: :blink: :huh:

Gruß
Marcel

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28 Sep 2012 12:06 #23364 von Elwin
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Nein, natürlich ist da kein Spam.
Entschuldigung.
Danke für die Verbraucherinformation.
Herr Schöll informiert und das ist gut und wichtig.

Ein Eintrag im Versicherungsvergleich wäre da auch gut.

Nix für ungut.

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28 Sep 2012 12:34 - 28 Sep 2012 12:38 #23367 von AltF1
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Klingt schön was auf der Homepage steht.

Mein Twizy kommt jetzt die Tage.
Der Spediteur ist schon unterwegs damit.

Dann bitte ich doch mal um ein Versicherungsangebot.
Ein angebot von der LVM habe ich schon.

22 Jahre Unfallfrei und Garagen Wagen.


:)
Letzte Änderung: 28 Sep 2012 12:38 von AltF1.

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28 Sep 2012 15:23 #23374 von HSchöll
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Dingsi schrieb:

An sich ja schön, blöd nur, wenn man eine Hausratversicherung woanders hat. Aber zumindest mal ein Anfang! :side:

Was mich interessiert: Warum wird das nicht separat angeboten (Und bitt ekeine Antworten alla: "Mehr Geschäft generieren o.ä.".


Die KFZ Sparte ist bei jeder Versicherungsgesellschaft ein Verlustgeschäft.
Jeder Geschädigte will sein gutes Recht bekommen, keiner will zuviel Prämie bezahlen.

Dieser Spagat geht auf Dauer nicht.

Deshalb wird kein Versicherer freiwillig mehr zahlen, als er von den Bedingungen her muss. Es ist uns nur gelungen mit "Koppelgeschäft" dieses Problem zu lösen.

Was aber gut ist, der Wert des Twizy´s muss nicht in der Versicherungssummenermittlung der Hausratversicherung berücksichtigt werden. (keine Erhöhung der Versicherungssumme um den Wert des Twizy´s z.B. 9.000 €) Dieser Einschluss ist also prämienfrei.

Sollte die bestehende Hausratversicherung erst zum 01.09.2013 kündbar sein, und wir einen Hausratantrag mit Beginn 01.09.2013 der Helvetia heute schon vorlegen, und Twizy ist natürlich auch schon bei Helvetia KFZ mäßig versichert, dann besteht vorläufige Deckung !

Wer dieses Risiko abgesichert haben möchte, der kann ja nun handeln.

P.s. Habe mal mit Renaulthändler gesprochen. Netzteil mit Ein- und Ausbau kostet ca. 1.000 Euro.

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28 Sep 2012 17:29 #23389 von J_T_Kirk
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Typisches Vertretergequatsche. Wenn an Autoversicherungen kein Geld verdient würde, gäbe es keine!

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28 Sep 2012 22:06 - 28 Sep 2012 22:06 #23423 von Jörg
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Die KFZ Sparte ist bei jeder Versicherungsgesellschaft ein Verlustgeschäft.


Tut mir echt leid.

Viele Grüße
Jörg
Smart ED 3
Letzte Änderung: 28 Sep 2012 22:06 von Jörg.

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28 Sep 2012 22:48 #23425 von Vectrixfahrer
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !

Typisches Vertretergequatsche. Wenn an Autoversicherungen kein Geld verdient würde, gäbe es keine!


Das stimmt so nicht.
Die Autoversicherungssparte ist in der Tat keine Versicherung mit der sich Geld verdienen lässt. Das kannst du auch überall nachlesen.
Sie dient lediglich um Kundenkontakte zu knüpfen für weitere Versicherungen.
Alleine rentiert sie sich nicht für Versicherer.


Grüße
Martin

Twizy: 55tkm, Akku 92% SOH

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29 Sep 2012 05:49 #23431 von J_T_Kirk
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Davon das sie "überall nachzulesen ist" wird die Aussage nicht automatisch wahrer. Da nur ein Bruchteil der Kunden einer Autoversicherung z.B. eine Lebensversicherung bei der gleichen Gesellschaft hat (hier wird richtig Kohle verdient) kann das angebliche Quersubventionieren gar nicht aufgehen.

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29 Sep 2012 13:54 #23473 von HSchöll
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Das lamentieren über die Versicherungen bringt nichts.
Ich wollte Euch nur das grobe Hintergrundwissen vermitteln, aber viele von Euch scheinen ja wahre Experten auf diesem Gebiet zu sein.


Wir haben es jedenfalls geschafft den Überspannungsschaden durch Blitz zu versichern!
Wem diese Absicherung wichtig ist kennt ja nun den Weg.

Grüße
Harald Schöll

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29 Sep 2012 14:13 #23477 von BurgerMario
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Hallöchen!


Ich selbst habe mich schon gefragt, wer das übernimmt wenn nun wirklich der "Ernstfall" auftritt...
Am Ende ist IMMER der Versicherungsnehmer der gearschte, der sich dann mit den Versicherern rumplagen muss :(

Klar ist auch, dass er für "seine" Versicherung Werbung fährt...

Haralds Anliegen wird sicherlich sein, mal sich mit der eigenen Versicherung unterhalten was ist wenn....
Glaube da kommen die gleichen Aussagen raus wie bei der Autoversicherung...
Keiner weiss von nix und schiebt die Zuständigkeit auf den anderen...
Bei Harald ists jetzt jedenfalls geklärt :)

Bei mir auch, denn ich ziehen den Netzstecker raus wenns Gewittert ;)

Grüße

Mario

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29 Sep 2012 14:17 #23480 von fbitc
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
BurgerMario schrieb:

Hallöchen!


Ich selbst habe mich schon gefragt, wer das übernimmt wenn nun wirklich der "Ernstfall" auftritt...


Bei mir auch, denn ich ziehen den Netzstecker raus wenns Gewittert ;)

Grüße

Mario


seh und mach ich genauso :-)

hab bei der Hausrat gefragt: nein, wenn Ladegerät im Fahrzeug integriert ist - kein Fall für die Hausrat; wenn Ladegerät extern wäre, dann wäre ein Überspannungsschaden durch die Hausrat abgedeckt.
auf die Antwort meiner KFZ-Versicherung warte ich noch....

Grüße Frank
...wir sind unter Euch...

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30 Sep 2012 21:08 - 30 Sep 2012 21:10 #23593 von bm3
Aw: Überspannungsschaden durch Blitz geregelt !
Ach, jetzt hab ichs endlich doch noch verstanden was überhaupt gemeint ist. :)
Ich dachte die ganze Zeit, ist aber recht selten dass ein Twizy mal während der Fahrt vom Blitz getroffen wird. Aber wenn sich jemand gern gegen versichern will.... :laugh:

Gute Nacht

Klaus
Letzte Änderung: 30 Sep 2012 21:10 von bm3.

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