Steuer befreien?

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19 Okt 2012 21:20 #26163 von Patrick
Steuer befreien?
Moin,

Anfang kommender Woche wollte ich meinen T anmelden.
Das soll ja gegenwärtig 22€ Steuer kosten, von der man sich wegen Elektro befreien lassen kann.
Stimmt das so?
Wenn ja, wie geht das mit dem Befreien?

Patrick

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19 Okt 2012 21:27 - 19 Okt 2012 21:35 #26164 von bm3
Aw: Steuer befreien?
Hallo Patrick,

viele sind schon "befreit" :) , viele auch noch nicht :( . Hängt vom jeweiligen FA und der Laune des Sachbearbeiters dort ab.
Ganz offiziell werden alle E-Fahrzeuge aber gesetzlich ab dem nächsten Jahr, angeblich auch für eine bestimmte Zeit rückwirkend, für 10 Jahre von der Steuer befreit. Ist ja nicht mehr lange bis Januar. Also nur abwarten. :)
Im Forum gibts übrigens schon einen ausführlichen Thread dazu mit formuliertem Widerspruch etc. Aber wegen noch 2 Monaten....

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 19 Okt 2012 21:35 von bm3.

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20 Okt 2012 14:54 #26214 von andreas-m
Aw: Steuer befreien?
Da der Twizy ein Quad ist und kein PKW ist er nicht steuerbefreit.
Es sei denn es wurde irgendwo geschludert, und man hatte glück...

Ab nächstes Jahr gilt die Steuerbefreiung auch für andere Elektrofahrzeuge,
als auch für unser Quad. Momenta sind die 22 Euro aber noch korrekt.

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20 Okt 2012 17:40 - 20 Okt 2012 17:43 #26219 von bm3
Aw: Steuer befreien?
Andreas,

auch wenn man etwas dauernd wiederholt wird es davon nicht richtiger.
Der Twizy ist weder ein Quad noch ein PkW.
Zulassungsrechtlich ist er ein Leichtkraftfahrzeug, kein Quad, das gibt es nicht bei der Zulassung !
Steuerrechtlich ist er ein ??? Durchaus PkW ähnlich ! Liegt im Ermessen des Finanzamts und das muss sich nicht danach richten wie er bei der Zulassung eingestuft wurde.Man braucht deshalb als Finanzbeamter auch nicht zu schludern um ihm die Steuerbefreiung zu geben. :laugh:

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 20 Okt 2012 17:43 von bm3.

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20 Okt 2012 18:38 - 20 Okt 2012 18:41 #26222 von andreas-m
Aw: Steuer befreien?
Naja, die Diskussionen hatten wir ja schon...
Eben, "Quad" ist ein Begriff aus dem Volksmund.
Ein normales Verbrenner-"Quad" ist zulassungstechnisch offiziell ein Leichtkraftfahrzeug nach L7e.
Und der Twizy ist auch ein Leichtkraftfahrzeug nach L7e!
Von daher ist das zulassungstechnisch das gleiche...
Und ein Leichtkraftfahrzeug nach L7e ist zulassungstechnisch kein PKW.
DEshalb zahlen die meisten ja Ihre 22 Euro, so wie ich auch.
Trotz Einspruch. Der ganz klar damit beantwortet wurde, das eine Leichtkraftfahrzeug nach L7e kein PKW sei.
Und nur die sind 5 Jahre Steuerbefreit.
Aber das steht ja alles eh seitenlang im Steuer-Thread.
Zum Glück ist zumindest der Streitpunkt Steuerbefreiung in Kürze vorbei. :)
Dann brauche auch die richtig eingestuften Twizy-Fahrer keine Steuern mehr zahlen.
Letzte Änderung: 20 Okt 2012 18:41 von andreas-m.

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