Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?

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04 Feb 2013 14:28 #35946 von Tolar
Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Hallo zusammen,

ich überlege, für unseren "Neuen" gleich eine Anschlussgarantie abzuschließen. Nun würde ich die Bedinungunen gern im Vorfeld einmal studieren, da ich da doch etwas gebranntes Kind bin. Baugruppengarantie mag da ein Stichwort sein.

Hat jemand hier die als PDF oder kennt einen Link dazu? Habe im Netz nur Sachen aus 2010 gefunden, also nichts twizy-relevantes.

Viele Grüße, Peter

Viele Grüße, Peter


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04 Feb 2013 16:15 #35955 von co2zero
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Hallo

DAS würde mich auch interessieren als Twizy-Vielfahrer ...

Gruß Marco

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04 Feb 2013 22:29 #36021 von astrologie13
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Also bei uns in Österreich steht in der Preisliste:

Nach Ablauf der 24-monatigen Neuwagengarantie können Sie auf Wunsch weiterhin unter Garantie fahren. Dafür steht Ihnen die Renault Plus Garantie bis zu sieben Jahre bzw. maximal 180.000 km Laufleistung zur Verfügung. Weitere Varianten hinsichtlich abweichender Kilometerleistung können ebenso angefragt werden. Sie haben bis zu 1 Jahr nach
Erstzulassung Ihres Fahrzeugs Zeit, sich für diese Option zu entscheiden. Sie beinhaltet die gleichen Leistungen wie die 24-monatige Neuwagengarantie mit Ausnahme des elektrischen Antriebsstranges. Die Leistungen der Garantie auf den elektrischen Antriebsstrang sind einzig auf den vom Hersteller gewährten Deckungszeitraum beschränkt
und können nicht erweitert werden.

Die Kosten für die Garantieerweiterung habe ich von 2012 gefunden:
60 Monate/100000 km kosten bei uns 569 Euro
48 Monate/ 60000 km kosten nur 269 Euro
Also ich finde die Steigerung von 48 auf 60 Monate relativ happig.
Nur wie oben angeführt ist der elektrische Antriebsstrang bei der Anschlussgarantie ausgenommen. So wenn wir jetzt davon ausgehen, das Verschleissteile ausgenommen sind, bleibt eigentlich nicht mehr viel für die Garantie über :P

lg
Jürgen
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05 Feb 2013 05:22 #36028 von Tolar
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Hallo,

habe gestern noch die AGB in die Hand bekommen für Deutschland. Es handelt sich um die PlusGarantie, durchscheinest nur mit Erstzulassung abgeschlossen werden kann. Auszug:

6. LEISTUNGEN Die im Folgenden definierten Leistungen werden nur nach Vorweisen der Renault Servicekarte ge-währt. Die Renault Plus Garantie für Z.E. Fahrzeuge deckt ab: • den Austausch oder die Reparatur defekter me-chanischer oder elektrischer Teile des Fahrzeu-ges, dessen Funktion durch den Defekt nicht mehr gegeben oder eingeschränkt ist, • die eventuell notwendige Beseitigung von Schä-den, die durch die defekten Teile an anderen Teilen des Fahrzeuges verursacht wurden

Damit ist m.E. auch der Antrieb enthalten. Der bis 36 Monaten ohnehin von Renault abgedeckt ist.

Kostenpunkt: 360 EUR bei 48 Monaten und 60 TKM..

Gruß Peter

Viele Grüße, Peter


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05 Feb 2013 06:05 #36029 von co2zero
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Hallo

denn macht das für mich schonmal null Sinn denn 60000km werde ich nach 3 Jahren voll haben.
Irgendwie vertraut Renault der eigenen Technik nicht :-/

Gruß Marco

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05 Feb 2013 11:19 - 05 Feb 2013 11:24 #36038 von bm3
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Hallo,

in Österreich scheint doch Vieles anders zu sein als in Deutschland.Die Überführungkosten/Pauschale, Garantiebedingungen... Also ich habe etwa 6 Monate nach dem Kauf noch eine Verlängerung auf 48 Monate hier in D. erwerben können. Kosten lagen um die 300€. Der Antriebsstrang hat von Renault aus 3 Jahre Garantie und mit meiner Verlängerung mit der zugesendeten Karte hab ich dann ein weiteres Jahr Garantie. Habs eigentlich wegen den bereits bekannten Ladegeräte-Defekten gemacht. Mein erstes läuft zwar noch gut ist aber wahrscheinlich auch irgendwann auszutauschen.Ich komme im Jahr maximal auf 5000km, kann also noch dauern bis es ausgetauscht werden muss.

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 05 Feb 2013 11:24 von bm3.

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05 Feb 2013 12:57 - 05 Feb 2013 12:59 #36041 von Frank
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Letzte Änderung: 05 Feb 2013 12:59 von Frank.

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05 Feb 2013 12:57 #36040 von Frank
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Selbst VW würde einen solchen Mangel wie am Ladegerät in einem Zeitraum von 6 Jahren wenn nicht vollständig, dann zumindest hälftig auf Kulanz machen. Und mit VW hat in meinem Bekanntenkreis niemand positive Erfahrungen gemacht...
Von Reault erwarte ich eine stärkere Kundenfreundlichkeit. Und dass der Twizy gepflegt wird, das sieht man ja an der Modellpflege. Hoffen wir, dass Renault uns Kunden die gleiche Pflege angedeihen lässt!

Frank

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05 Feb 2013 14:02 #36043 von J_T_Kirk
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Frank schrieb:

Selbst VW würde einen solchen Mangel wie am Ladegerät in einem Zeitraum von 6 Jahren wenn nicht vollständig, dann zumindest hälftig auf Kulanz machen. Und mit VW hat in meinem Bekanntenkreis niemand positive Erfahrungen gemacht...
Von Reault erwarte ich eine stärkere Kundenfreundlichkeit. Und dass der Twizy gepflegt wird, das sieht man ja an der Modellpflege. Hoffen wir, dass Renault uns Kunden die gleiche Pflege angedeihen lässt!

Frank


Na ja, bei VW wäre ich mir da genauso wenig sicher wie bei anderen Herstellern. Habe gerade bei Chrysler mit der 6-Jährigen Anschlussgarantie die Erfahrung gemacht, dass man bei einem Fahrzeug was 2,5 Jahre alt ist und 65000 km gelaufen hat nicht bereit war eine durch ein defektes Zweimassenschwungrad zerstörte Kupplung im Rahmen der Garantie zu ersetzen, da ja "Verschleißteil". Übrigens stammen Motor, Kupplung und Getriebe des betroffenen Fahrzeuges von VW wo dieser Schaden in der ganzen Baureihe wohl bekannt ist aber in der Regel auch nicht vollständig ersetz wird.

Gruß, Uwe

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05 Feb 2013 21:29 #36072 von astrologie13
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Es gibt wirklich einen großen Unterschied zwischen Österreich und Deutschland!
Bei euch in Deutschland gibt es auf den elektrischen Antriebsstrang sowieso
5 Jahre oder 100 Tkm Garantie!
Siehe Prospekt:
renault garantie
• 2 Jahre Neufahrzeuggarantie ohne Kilometerbegrenzung
• 5 Jahre/100.000 km Garantie auf die elektrische
Antriebseinheit
• 3 Jahre Lackgarantie
• 12 Jahre Anti-Korrosions-Garantie

Also bleibt meine Frage aufrecht: Was wird von der Garantieerweiterung dann
noch bezahlt?

lg
Jürgen

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05 Feb 2013 21:53 #36074 von Thorsten
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Also, diese ganzen Garatieverlängerungen sind doch nur dazu da, den Kunden länger als er es eigentlich will an die Vertragswerkstatt zu binden. Wenn die Garantie um ist gehe ich mit den Bremsbelägen und dem ganzen Rest Mechanik-Müll zu meinem Krauter um die Ecke und der macht's für'n halben Preis. Die Garantieverlängerung rettet eh nur dass, was nie kaputt geht. :S Völliger Quatsch, sowas. (In meinen Augen)

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05 Feb 2013 22:01 #36076 von icehac
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
Thorsten schrieb:

Also, diese ganzen Garatieverlängerungen sind doch nur dazu da, den Kunden länger als er es eigentlich will an die Vertragswerkstatt zu binden. Wenn die Garantie um ist gehe ich mit den Bremsbelägen und dem ganzen Rest Mechanik-Müll zu meinem Krauter um die Ecke und der macht's für'n halben Preis. Die Garantieverlängerung rettet eh nur dass, was nie kaputt geht. :S Völliger Quatsch, sowas. (In meinen Augen)

Thorsten


Sehe ich ganz genau so, besonders vor dem Hintergrund der eh schon langen Werksgarantie beim Twizy...

Grüße,
Frank

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06 Feb 2013 02:31 #36082 von dago
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
werkstatt ? - was ist ´ne werkstatt ?? :huh:

ich glaub nur das, was ich selbst gemacht habe
d.h. keine werkstatt !
d.h. keine (unnötige) garantieverlängerung :P
B)

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06 Feb 2013 08:45 #36087 von bm3
Aw: Garantiebedingungen Neuwagenanschlussgarantie?
ja, ich lehne mich da jetzt mal entspannt zurück und warte bis der Erste hier losheult wenn was kaputt ist und die Garantie schon abgelaufen. :laugh:

Viele Grüße:

Klaus

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