Warndreieck und Verbandskasten
- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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man ne blöde Frage.
Braucht dieses "Leichtquadfahrzeug" oder was immer das Teil jetzt dann wirklich ist das ganze Programm?
Oder dürfen wir darauf verzichten?
Falls nicht, gibt's eigentlich nen Dachständer fürs Warndreieck im Zubehör?
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- andreas-m
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Bin in über 22 Jahren Verkehrsteilnahme nicht ein einziges mal danach gefragt worden...
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- BurgerMario
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Bei Quads IMHO keine Pflicht
Viele Grüße
Mario
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- BurgerMario
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Der Verbandskasten und das Warndreieck tut wirklich nicht weh, wenn es hinter dem Rücksitz untergebracht ist. Unabhängig von der Frage, ob gesetzlich vorgeschrieben ist (viel Spass bei einer Kontrolle - versucht das mal einem Polizisten klar zu machen, wenn ihr Pkw Kennzeichen habt) - kann es ja auch mal jemanden in Not helfen. Bei mir war es auch gratisbeigabe von meinem Händler
JEDES Quad muss auch vorne ein Kennzeichen haben von daher...
Zudem steht im Fahrzeugschein ja L7e, Fzg bis 400kg..
Allerdings ist die Ablage nun wirklich nicht für Grosseinkäufe geeignet, da passt sicherlich auch so ne Kombitasche gut rein
Viele Grüße
Mario
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- bm3
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tut mir ja leid für euch und mich, aaaber, soviel ich jetzt spontan im Web gefunden habe ist zumindest das Warndreieck nach §53a StVZO Pflicht bei allen vierrädrigen Fahrzeugen bis 3,5T die Personen befördern. Mit einigen Ausnahmen wo aber der Twizy wohl nicht drunter fällt.
Oder liege ich da jetzt so daneben ? Und ein Krankenfahrstuhl ?? ist er ja hoffentlich nicht, obwohl damit bestimmt auch kranke fahren werden.
Viele Grüße:
Klaus
editiert:
jetzt zum Verbandskasten, ist dito
§36h
Auszug gefällig ?:
"(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muß, daß es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.
(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt."
Ist eine Verordnung, kein Gesetz, Verstöße dagegen werden nicht ganz so schlimm geahndet wie gegen Gesetze. Du hast halt dann nur dagegen verstoßen was jemand so mal "verordnet" hat. So wie ein Arzt eben, oder so ähnlich....
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- Helixuwe
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Gruß Uwe
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- bm3
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Das El ist ja auch ein Auto, allerdings nur dreirädig, und bräuchte daher keinen Verbandskasten geschweige denn ein Warndreick....
Naja Uwe, ich weis ja nicht wie du jetzt auf diesen dünnen Ast kommst, die Verordnung sagt jedenfalls meiner Meinung nach zumindest seit 1998 etwas Anderes.
Zu den Warnwesten, hmmm, da hab ich bis jetzt noch nichts gefunden wo die vorgeschrieben wären, scheint sich eher noch um so eine "neue Mode" zu handeln, aber die Verordner schlafen ja nicht lange,höchsten ein paar Jahre....
Wenn das so weitergeht scheint beim Twizy der Akku, dessen Platzbedarf und Gewicht nicht so das Problem zu sein sondern die Menge der mitzuführenden sonstigen Utensilien.
Viele Grüße:
Klaus
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- dexter
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Und dafür ist doch das Fach hinter dem Rücksitz gedacht, was anderes kann man da eh nicht mit anfangen.
Michael
Twike 3 (2001) … Emco Novum (2011) … Twizy 80 (2012) … Mii electric+ (2020)
dexters-web.de
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