Querparken in München

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15 Jan 2014 15:35 #60235 von tscheims
Querparken in München
Servus Twizyfreunde,

anbei das Antwortschreiben des Polizeiverwaltungsamtes Straubing.
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15 Jan 2014 15:44 - 15 Jan 2014 15:47 #60237 von TW Global
Aw: Querparken in München
So und damit bitte jetzt zur Renault Rechtsabteilung! Der Twizy wurde nämlich damit beworben! Und ich parke auch ständig qeur! :blink: Da es sich ja um ein Quad handelt und laut StZVO die Verkehrsteilnehmer, platzsparend zu parken haben! :P
Und als ich einmal entgegen meiner Gewohnheit schön brav normal geparkt habe, ist mir prombt ne Polizeistreife im Rüchwärtsgang in mein stehendes Fahrzeug reingefahren! :angry:

Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! :-))
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15 Jan 2014 15:59 #60239 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Querparken in München
Wenn der Twizy quer parkt, macht mir der Überstand auch Sorgen. Ich fahr dann meist mit den Hinterreifen auf den Bordstein, sodass er minimal auf dem Bordstein steht und zur Straße kein Überhang mehr ist.
Querparken ist bei uns in der Gegend das geringste Problem, wie die Leute hier abends stehen :blush: Aufm Geheweg, in Einfahrten, in der Mitte(!) einer breiten Straße, auf Grünflächen, bis zum Zebrastreifen ran, im Halteverbot... Die Behörden scheinen sich nicht drum zu kümmern, ich hab hier noch nie einen mit nem Knöllchen gesehen. Die wissen warhscheinlich auch um die angespannte Parksituation und halten sich raus.

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15 Jan 2014 17:04 #60244 von stromkreisparadies
Aw: Querparken in München
also wenn ich mit dem twizy genau 90° zum borstein stehe (arsch hinten) steht die front zwar optisch heraus, aber nicht weiter als die aussenspiegel der übrigen fahrzeuge.
damit steht man nicht auf dem borstein (er steht allerdinge über) und nicht wirklich im verkehr.
also ich würde da wirklich terz machen. klar, dass die rabatz machen, wollen ja kohlen einstreichen...

Grüße von Markus

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15 Jan 2014 17:30 - 15 Jan 2014 17:31 #60247 von TW Global
Aw: Querparken in München
Also, ich weiß nicht was es für Probleme geben, sollte! Mein Twizy steht genau im eingezeichneten Bereich ! Im Gegensatz zum Smart, muß ich 1. nicht mit den Hinderrädern auf den Bordstein,
2.Steht meine Schnauze nirgends über zb.in den sog.fließenden Verkehr hinein!Und drittens ganz wichtig, ich sehe den Verkehr li sowie auch rechts ohne schon vorher mit der Schnauze überzustehen und das Urteil mit dem qeurparken bezieht sich alleine auf den Smart!Das einzige Problem was es geben kann bei der rückwärts(nicht vorwärts einparken zwecks fehlender Sicht hinten) ist, wenn der Bordstein höher steht verschrammt er mein Bodenplastik! Gibt es einen zusätzlichen Fahrradweg hab ich da nix zu suchen, da der Twizy ja ein paar mm reinragt!Dann such ich mir halt ne andere Stelle zum parken! Und wenn se auf Ihr qeurpark verbot wegen "sooooo gefährlich!Stell ich mich zukünftig schief rein! Dann haben immer noch zwei Twizys locker Platz! Ausserdem ist der Twizy immer noch ein Quad! Und ich find immer lustig das die Parkaufsicht solche Konzepte medienwirksam versucht abzukassieren! Die ganzen Heckenpenner aber die mit Mercedes S-Klasse ,Audi A8 , Bmw7er, X5, Porsche Chayenne aber 2 Parkplätze blockiern und um die Alus zu schonen brettlbreit in den Verkehr reinragen unbehelligt lassen! :blink: :dry: :angry:

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15 Jan 2014 17:33 #60248 von Hunki
Aw: Querparken in München
Also zwei sachen: 1. Aussenspiegel sind kein festes Bauteil
2. Gilt die Strassenverkehrs Ordnung Bundesweit. Stimmts oder habe ich Recht?
(3. Die anderen sitzen am längeren Hebel).
Gruss Hunki

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15 Jan 2014 18:23 - 15 Jan 2014 18:25 #60252 von BurgerMario
Aw: Querparken in München
Hallöchen!


Querparken ist erlaubt, da der Twizy kürzer als 2,5 meter ist !!!!
Dort steht absolut nichts über :)
Sollten sich die "Beamten" in München mal etwas kundig machen !!!!

Die welche "überstehen" sind die SUVs, die 2,20m Breit sind, normal stehen, aber noch 50cm vom Bordstein weg !!!

Anfangs wars mit dem Smart auch erlaubt, da der unter 2,5m lang war...
Jetzt isser nen Stück drüber...

Da gibts sogar Urteile drüber...

Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).



Grüße

Mario
Letzte Änderung: 15 Jan 2014 18:25 von BurgerMario.

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15 Jan 2014 18:47 #60256 von TwizyChrisy
Aw: Querparken in München
BurgerMario schrieb:


Amtsgericht Viechtach (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).



Du weist aber schon, was Amtsgerichtsurteile wert sind?

Einen POM kann man damit vielleicht noch ein ganz kleines bisschen beeindrucken,

aber was ist bitte ein Polizeiinspektor?

ahhh gerade gefunden:

Zitat:

Die Polizeibeamten des Kaders des Personals im einfachen Dienst sind Polizeiinspektoren.
Als Inspektor verfügen Sie über volle Polizeibefugnisse und üben Ihre Befugnisse in allen bestehenden Funktionen, bis auf einigen Ausnahmen (z.B. Haussuchung), aus.


Aber der kannte das Thema Viechtach ja auch schon. Da hilft jetzt nur noch eine gute Rechtsschutzversicherung, gegen die man vermutlich auch noch klagen müsste, damit sie die Kosten bis zum BGH übernimmt.

Mehr Twizys, mehr Freude.

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15 Jan 2014 19:04 #60260 von BurgerMario
Aw: Querparken in München
Hallo!

Bedenke bei dem Urteil, dass ein Smart gegenüber unserem T ein Riesenschiff ist ;)

Den Twizy kann man schon fast quer in einen SuV parken :)

Verstehe da das Problem von München nicht....

Gruss

Mario

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15 Jan 2014 19:12 #60261 von TW Global
Aw: Querparken in München
Ganz einfach die Türen von Q7 und Co sind zu schmal bzw öffnen nicht weit genug, damit man mit dem Twizy in den SUV einfahren kann! :laugh:

Sonst wäre es wahrscheinlich kein Problem!

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15 Jan 2014 20:13 #60266 von tscheims
Aw: Querparken in München
Genau dieses Viechtach-Urteil hatte ich in Kopie beigefügt und mich darauf berufen.
Genützt hat's nichts.

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15 Jan 2014 20:30 #60267 von Neo24
Aw: Querparken in München
Wenn ich mich nicht irre ist das Querparken laut STVO erlaubt wenn innerhalb der Markierungen der Parkfläche geparkt wird, habe da leider keine Quelle zu.

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15 Jan 2014 21:22 #60272 von sauschwein
Aw: Querparken in München
also begründet wird da meiner Meinung nach gar nichts. Das mit den 2,5 Metern ist übrigens auch nur Halbwissen, ist nirgends geregelt. Ich werde weiterhin querparken, so dass kein "Gefahrenpotential" vorhanden ist, aber den Zustand jedes mal mit einem Handifoto dokumentieren. Zur Not muss es eben ein Gericht entscheiden.

Dieser, bereits in einem anderen Fred verlinkte Blogeintrag sammelt ganz nüchtern die Fakten zum Thema Querparken. Lesenswert.

www.smartpit.de/querparken-ja-oder-nein/

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15 Jan 2014 22:19 #60278 von Tom Zarek
Aw: Querparken in München
Neo24 schrieb:

...ist das Querparken laut STVO erlaubt wenn innerhalb der Markierungen der Parkfläche geparkt wird...


Hat da einer einen Gesetzestext dazu?

Im §12 werden Fahrbahnmarkierungen (zum Parken) nicht erwähnt.

Allerdings kann ich mir gut vorstellen:
Wer drüber rausragt (egal ob längs od. quer) behindet -> Verstoß gegen §1 -> Ticket. :lol:

Der obrige Beitrag ist nahezu vollständig kompatibel mit der deutschen Rechtschreibung. Etwalige inkompatiblitäten sind gewollt und lediglich eine Anpassung an die Orthographiekompetenz anderer User.

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15 Jan 2014 23:21 #60282 von sauschwein
Aw: Querparken in München

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.


ein Parkstreifen kann wohl auch markiert sein, allerdings sagt das auch nichts über längs oder quer aus, zumal es auch sein kann, dass ein Fahrzeug breiter als die Markierung ist.

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