Garantieverlängerung bei Neuteilen?

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18 Mär 2014 19:55 #64699 von Daniel_Düsentrieb
Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Hallo zusammen,

ich hab heute meinen Twizy mit neuen Bremssätteln vorne und neuen Kundendienst beim Händler abgeholt. Ich fragte daraufhin wie es sich mit Teilen verhält die auf Garantie getauscht wurden. Der Händler meinte die Garantie der neuen Teile endet mit der Fahzeuggarantie nach zwei Jahren.
Hierzu mal ein beispiel:
Ich habe im November eine neues Getriebe auf Garantie erhalten, dieses macht aber mittlerweile den selben Lärm wie das alte. Die Fahrzeuggarantie Ez: 02.05.2012 läuft also kommenden Mai ab. Würde mir also mitte Mai das Getriebe kaputt gehen müsste ich es laut der Händleraussage selbst bezahlen obwohl es noch nichtmal ein Jahr alt ist!? :unsure:
Was sagt Ihr dazu?
Ich glaube mal gelesen zu haben das die Garantie auf Neuteile ab einbau unabhängig von der Fahrzeuggarantie ein Jahr beträgt. Stimmt das?

Gruß

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18 Mär 2014 20:02 #64700 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
In den Garantiebedingungen steht meiner Meinung nach, dass die Garantie unabhängig vom Einbaudatum der einzelnen Komponenten läuft.

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18 Mär 2014 20:15 - 18 Mär 2014 20:20 #64701 von tw easy
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Sollte das Getriebe zum Antriebsstrang gehören, was man bei Renault nie so genau weiß, manche Leute verbrauchen mehr Getriebe als Glühlampen, :woohoo:
könnte also demnach zum Verschleißteil erklärt werden. :laugh: :laugh:
Sollte es dennoch zum Antriebsstrang gehören , müsste die Garantiezeit 3 Jahre betragen.

Gruß Achim

Wenn man Spaß an einer Sache hat, dann nimmt man sie auch ernst.
Letzte Änderung: 18 Mär 2014 20:20 von tw easy.

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18 Mär 2014 20:33 #64702 von Sven_Adv
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Hi,

hier wird deine Fragestellung recht gut beschrieben:

www.juraforum.de/forum/kaufrecht-leasingrecht/garantie-auf-garantieteile-446725

Mit sonnigen Grüßen

Sven
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23 Mär 2014 11:19 #64948 von Daniel_Düsentrieb
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Danke für die vielen Beiträge!

Ich habe den Text im Link nun zweimal gelesen, aber zu 100% komme ich mit dem Beamtendeutsch nicht zurecht.

Ich verstehe den Text so, dass ich nach Ablauf der Garantie keine Ansprüche auf z.B. ein neues Getriebe habe. Selbst wenn ich eine Woche vor Ablauf ein neues bekommen habe und es zwei Wochen darauf kaputt geht!?

Bei aus eigener Tasche gekauften Neuteilen sollte ich aber wieder Garantie haben oder?

Rechtsanwalt müsste man sein. :(

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23 Mär 2014 11:39 - 23 Mär 2014 11:43 #64951 von TW Global
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Also wenn ichs richtig interpretiere, dann heißt das die Herstellergarantie hast Du ganz normal auf das Teil! Zu gut deutsch wenn der Hersteller 2 Jahre auf das Getriebe gibt hast Du nach Austausch 2 Jahre auf das Getriebe, das Renault vorher 3Jahre gibt , ist ne deren Sache ! So jetzt ist nach Ablauf der 3Jahre das Getriebe getauscht worden , kurz vor Ablauf der 2Jahre bekommst Du wieder ein neues , fängt die Garantie wieder neu zu laufen an! Nur mit dem Unterschied , das Du jetzt die Ausbau und Einbaukosten selbst trägst! Es sei den Renault ist der Überzeugung das sie keine Rufschädigung haben wohlen, etc., dann beteilligen sie sich an den Kosten für Aus-und Einbau, oder sich eben Prozentual für die Nutzungsdauer(Kulanz)!Es sei denn Du weist Ihnen nach das, der Schaden schon vorher bestand, ein Folgeschaden durch Fehler bei der Produktion ist, etc! Ist halt ein wenig schwierig, da man nicht weiß wielang der Hersteller die Garantie auf sein Getriebe gibt, bzw. so ein Getriebe im normalen Betrieb hält! Aber das kann man sicher erfragen, bzw. irgendjemand hats bestimmt schon in der Schublade liegen ! :laugh:

Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! :-))
Letzte Änderung: 23 Mär 2014 11:43 von TW Global.

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23 Mär 2014 12:13 - 23 Mär 2014 12:13 #64952 von andreas-m
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Die Garantie der ausgetauschten Teile, hat eine eigene Garantie,
auch wenn die Garantie für das Fahrzeug mittlerweile abgelaufen ist.
Das ist bei anderen Fahrzeugen auch so, und auch bei sonstigen anderen Sachen.

Wenn im Heizkessel kurz vor Garantie-Ablauf die Umwälzpumpe kaputt geht,
und man bekommt eine neue eingebaut, hat man auf die neue Umwälzpumpe auch wieder eine Neuteile-Garantie,
unabhängig von der dann ablaufenden Garantie des ganzen Heizkessels.
Letzte Änderung: 23 Mär 2014 12:13 von andreas-m.

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23 Mär 2014 13:12 #64957 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
nein :P

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23 Mär 2014 13:43 #64959 von Daniel_Düsentrieb
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Ich frag am Montag mal bei der Kundenbetreuung nach, auch was die Garantie des Antriebsstrangs angeht.
Vom Händler bekam ich die Info das die Garantie unabhängig von den Neuteilen abläuft.

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23 Mär 2014 14:57 #64961 von BurgerMario
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Hallo!

Die Garantie läuft nur 2 Jahre, auch für das gerade erst ausgetauschte Getriebe, sinds dann "nur" noch eventuell 2 Wochen.
Geht das ausgetauschte Getriebe nach einem halben Jahr kaputt, muss man das selbst zahlen, wenn halt die 2 Jahres Garantie des komplettfahrzeugs abgelaufen ist :(

Zahlt man selbst, hat man eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf das eingebaute Teil.
Aber nach einem halben Jahr gilt die Beweislastumkehr..
Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung ist gesetzlich....

Bei einer Garantie gelten die Bedingungen des Herstellers.

Wenn die sagen dass die Garantie nur gilt, wenn man pünktlich zur Inspektion in einer Werkstatt war, dann ists halt so..

Seine Bedingungen....

Viele verstehen den Unterschied von Garantie und Gewährleistung nicht...

Gruss

Mario

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25 Mär 2014 17:17 #65210 von Daniel_Düsentrieb
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
So, hab soeben nochmal mit meinem Händler Tel.

Garantie Fahrzeug: 2 Jahre
Garantie Antriebsstrang: 3 Jahre

Zum Antriebsstrang gehören auf alle Fälle: Getriebe, Motor, Ladegerät, bestimmt auch noch mehr aber da wollte er nicht weiter nachsehen.

Nach der Garantie habe ich nur auf selbst bezahlte Neuteile 12 Monate Garantie/Gewährleistung wie auch immer!

By the Way: Akku nach 30.000Km noch 100% Leistung laut Händler. B)

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26 Mär 2014 11:08 #65242 von TwizyChrisy
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Daniel_Düsentrieb schrieb:

So, hab soeben nochmal mit meinem Händler Tel.

Garantie Fahrzeug: 2 Jahre
Garantie Antriebsstrang: 3 Jahre

Zum Antriebsstrang gehören auf alle Fälle: Getriebe, Motor, Ladegerät, bestimmt auch noch mehr aber da wollte er nicht weiter nachsehen.

Nach der Garantie habe ich nur auf selbst bezahlte Neuteile 12 Monate Garantie/Gewährleistung wie auch immer!

By the Way: Akku nach 30.000Km noch 100% Leistung laut Händler. B)


Du hast auf alles was Du in D kaufst 24 mon ges. Gewährleistung mit Beweislastumkehr nach 6mon.
Auch auf Ersatzteile. Außer Röno hat sie auf eigene Kosten eingebaut.

Mehr Twizys, mehr Freude.

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26 Mär 2014 12:35 #65249 von Twizy Renault Sport F1
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?

Zum Antriebsstrang gehören auf alle Fälle: Getriebe, Motor, Ladegerät,

Wenn das Ladegerät dazugehören würde, wär das ja schonmal was. Da er bei der Gewährleistungszeit aber einen Fehler gemacht hat (12 Monate), erscheint die Aussage aber nicht so zuverlässig.

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26 Mär 2014 17:16 #65270 von Daniel_Düsentrieb
Aw: Garantieverlängerung bei Neuteilen?
Ich kann nur das wiedergeben was mir mein Händler gesagt hat, und beim Ladegerät habe ich gezielt nachgefragt.

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