Zulassungspapiere fuer Twizy 45

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26 Jul 2014 15:10 - 26 Jul 2014 15:11 #73168 von Harry
Zulassungspapiere fuer Twizy 45
Hallo 45er Besitzer,
Ich habe vor 2 Wochen einen 45er TWIZY für unseren Nachwuchs gebraucht in Österreich gekauft. Heute wurden die Papiere von der Renault Bank Wien freigegeben und mir zu gesendet. (War ein Leasingfahrzeug).
Nun habe ich eine 4-Seitige EG Übereinstimmungsgenehmigung und eine Zulassungsbescheinigung der Republik Österreich für unseren 2.TWIZY .
Welche Papiere habt Ihr für euren 45er???
Reicht mein Versicherungsnachweis und die EG-Bescheinigung in Deutschland ??

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Letzte Änderung: 26 Jul 2014 15:11 von Harry.

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26 Jul 2014 17:24 #73175 von Harry
Aw: Zulassungspapiere fuer Twizy 45
Nachtrag, so sieht das Ding aus:

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26 Jul 2014 20:36 #73182 von dingdong
Aw: Zulassungspapiere fuer Twizy 45
Da reicht im Normalfall bei Kontrollen der Versicherungsschein, zumindest bei uns in Hessen.

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Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
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27 Jul 2014 20:16 #73226 von diveduck
Aw: Zulassungspapiere fuer Twizy 45
Hier am Rande der Hauptstadt reicht das nicht. Die Verkehrspolizei Potsdam hat mich aufgefordert die COC + Zulassungsbescheinigung + Versicherungsnachweis (hatte ich nicht dabei) vorzulegen.

Nun habe ich beim Freundlichen :) angefragt, da die Papiere (außer Vers.-Nachweis) bei mir nicht vorhanden sind....seit Mittwoch keine Antwort....mal sehen was da am Montag noch kommt.

Bin gespannt, da der Mängelbericht noch besteht :(

Eugen

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28 Jul 2014 20:47 #73300 von stromkreisparadies
Aw: Zulassungspapiere fuer Twizy 45
klar, vsicherungsnachweis ist ja auch das wichtigste.

auf die anderen sachen konnte ich bisher beim moped immer verzichten.

Grüße von Markus

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30 Jul 2014 08:16 #73353 von Harry
Aw: Zulassungspapiere fuer Twizy 45
Also, dann hab ich mal selbst die Gesetze gewälzt. Gefunden habe ich folgendes:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind ….

7. Übereinstimmungsbescheinigung: die vom Hersteller ausgestellte Bescheinigung, dass ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit zum Zeitpunkt seiner/ihrer Herstellung einem nach der jeweiligen EG-Typgenehmigungsrichtlinie genehmigten Typ entspricht;
12. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge: vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leermasse von nicht mehr als 350 kg, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h,

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten: ….f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, ….

§ 4 Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge

(3) Kraftfahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 führen.
(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

§ 26 Versicherungskennzeichen
(1) Durch das Versicherungskennzeichen wird für die Kraftfahrzeuge im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


Zusammenfassend: Versicherungskennzeichen, Versicherungsbestätigung und Übereinstimmungsbescheinigung reichen !!!

Gruß Harald

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