Akkumietvertrag gleich nach dem Kauf kuendigen?!
- Manfred10
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Also das Leasingruecktrittsrecht in Anspruch nimmt?
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Manfred10 schrieb: Was wuerde passieren wenn man gleich nach dem Twizykauf also noch innerhalb des Kaeuferschutzes den Akkumietvertrag kuendigt?
Also das Leasingruecktrittsrecht in Anspruch nimmt?
Dann kannst Du Dein Auto zur Deko ins Schaufenster stellen ... denn nutzen darfst Du den Akku nicht.
Ulrich
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- Manfred10
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und deinen "kreiselakku" gibt es ja gar nicht. Nur weil die behaupten sie könnten dass, ist der Akku ja noch lange nicht wirklich verfügbar. ..
Gruß,
Jürgen
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Manfred10 schrieb: also noch innerhalb des Kaeuferschutzes
Was soll das sein? Wir reden beim Twizykauf i.d.R. nicht von Fernabsatz.
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- dingdong
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Bei uns ist es doch so das wir beide Verträge unterschreiben müßen, sonst schickt doch der Händler den Kaufvertrag mit Mietvertrag gar nicht raus. Leider hat auch Renault dieses Kündigungsrecht.
Man müßte die Kündigung des Mietvertrages so legen, das die keine Chancen haben den Kaufvertrag ohne Akku noch zu stonieren und sie Dir den T ohne Batterie verkaufen müßen.
Dann zahlst Du aber trotzdem den vollen Preis. Und mußt dann noch einen teueren Akku irgendwo kaufen,
wobei die Idee an und für sich schon was hat.
Wer fragt mal bei seinem an ob er einen ohne Akku kaufen kann.
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dingdong schrieb: Also Du kannst von jedem Vertrag in der Regel innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.
das stimmt nicht, siehe: de.wikipedia.org/wiki/Widerrufsrecht#G.C3.BCltigkeit
Im Deutschen Recht gewährt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes einem Verbraucher, z. B. einem Käufer, gegenüber einem Unternehmer, z. B. einem gewerblich tätigen Verkäufer, bei speziellen Vertragsarten ein Recht zum Widerruf:
Haustürgeschäft (§ 312 BGB),
Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB); hierbei wurde mit der Änderung des Gesetzes der Kauf in Online-Auktionshäusern (beispielsweise eBay) dem in Verbindung mit anderen Fernabsatzgeschäften (zum Beispiel Online-Shops) gleichgestellt
Teilzeit-Wohnrechtevertrag (§ 481 und § 485 BGB), siehe dazu Ferienwohnrecht,
Verbraucherdarlehensvertrag, (§ 491 und § 495 BGB) sowie im Fall von Verbundenen Geschäften und
Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);
sowie außerhalb des BGB beim Fernunterrichtsvertrag (§ 4 des Fernunterrichtsschutzgesetzes)
und im Versicherungsrecht
11,3 kwh/100km
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Genauso wie es kein generelles "Umtauschrecht" gibt.
Wenn ein Laden nicht umtauschen will, dann will er nicht und fertig.
Alles andere sind die Ausnahmen!
Ich habe keine Ahnung, woher diese Wunschvorstellungen kommen.
"Verbraucherschutz" ist ja schön und gut, aber können sich denn
normal bemittelte "Verbraucher" nicht VORHER überlegen was sie tun?
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- hredclay
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man kann den Vertrag "nicht" kündigen, wenn du die Batterie kündigen willst, dann wird auch der "Twizy" storniert! Das Auto gibt es nur komplett mit Batteriemietvertrag!
Entweder willst du mit einem "Twizy" durch die Gegend fahren, oder nicht!?
Ist doch gut die Batterie zu mieten, sonst wäre das Auto viel teurer, und du hast keine Verantwortung für den Akku, wenn der mal nicht funktioniert, oder kaputt geht. Ist doch gut, was willst du denn!?
Gruß
Oswald
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Hallo Oswald, es gibt in diesem Forum einen langen Thread zum Thema für und wieder Akkukauf oder Miete sowie auch eine Petition für den Akkukauf. Bitte nicht hier erneut diskutieren, einfach mal die alten Beiträge lesen, und wenn nötig dort weiter diskutieren, Danke!hredclay schrieb: ... Ist doch gut, was willst du denn!?
Viele Grüße, Andreas
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TwizyChrisy schrieb: Ich habe keine Ahnung, woher diese Wunschvorstellungen kommen.
OT
genauso wie das Gerücht nicht auszurotten ist, es gäbe eine gesetzliche Garantie von zwei Jahren. Wird gerne mit der Gewährleistung verwechselt, die hat aber mit Garantie nichts zu tun.
/OT
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