Ladesäule, privat, Eigentümergemeinschaft

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20 Jul 2015 06:36 #92308 von Mar Ty
Ladesäule, privat, Eigentümergemeinschaft
Eigentümer müssen im Mehrfamilienhaus einer Ladestation zustimmen.

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20 Jul 2015 06:50 #92309 von Woodstock
Ladesäule, privat, Eigentümergemeinschaft
Das wurde schon in aller Breite in Oswalds Threads diskutiert. Ist eben so. Wenn's allen gehört, müssen alle mit entscheiden.

Ulrich

Was für die Raupe das Ende der Welt, ist für den Rest der Welt ein Schmetterling (Dschuang Dse)
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20 Jul 2015 07:00 #92310 von Kurzschluss
Ladesäule, privat, Eigentümergemeinschaft
Nee nee, das ist ja das Ding, dass es geduldet werden MUSS!!!
Also keine Hindernisse für private Ladestationen!
Wortlaut des Gesetzes hier: dejure.org/gesetze/WEG/21.html

Twizy Life snowy white mit Panodach und Kaufakku - Tesla Model Y - E-Liegerad Noell SL4L / Tongsheng TDSZ2.
Ladestation: Schuko, CEE rot 400V/32A, Typ2 22kW go-e Charger, PV 4.2kWp
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20 Jul 2015 07:10 #92311 von Woodstock
Ladesäule, privat, Eigentümergemeinschaft

Kurzschluss schrieb: Nee nee, das ist ja das Ding, dass es geduldet werden MUSS!!!
Also keine Hindernisse für private Ladestationen!
Wortlaut des Gesetzes hier: dejure.org/gesetze/WEG/21.html


Und muss ggf. einen entstehenden Schaden ersetzen. Auch gut. Heißt für mich nichts anderes als besser eine Mehrheit herbeizuführen. Denn sonst kann es ewig gehen, bis entschieden ist, wem nun welcher Schaden wie zugefügt wurde und wie zu ersetzen ist. Meins wäre es nicht, so eine Duldung zu erzwingen. Zumal ja in einer Verwaltungsordnung auch eine andere Regelung getroffen sein kann ...

Alles nicht so einfach mit dem Zusammenleben. Zumindest nicht gesetzlich. Drum lieber privat dafür sorgen :)

Ulrich

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20 Jul 2015 09:48 - 20 Jul 2015 09:59 #92316 von Kurzschluss
Ladesäule, privat, Eigentümergemeinschaft
Da stimme ich Dir 100% zu - je größer die Eigentümergeminschaft, desto komplizierter.
Sicherlich wird es dann Vereinbarungen über Haftung bei Schäden bzw. Verpflichtung zum Rückbau geben - ist doch beim Twizy nur eine (abschließbare/abschaltbare) Schukodose, ggf. mit Zwischenzähler, wie sie jeder für Waschmaschinen/Trocker usw kennt. Wenn vom Fachmann abgenommen ("E-Check"), ist die Haftungsfrage für die Installation doch beantwortet.
Oft kann auch der Verwalter etwas mitsteuern, und dann ist ein "dafür" immer besser als "dagegen".

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Letzte Änderung: 20 Jul 2015 09:59 von Kurzschluss.

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20 Jul 2015 11:44 #92319 von TwizyChrisy
Ladesäule, privat, Eigentümergemeinschaft

Kurzschluss schrieb: Da stimme ich Dir 100% zu - je größer die Eigentümergeminschaft, desto komplizierter.


Nö. Ab einer gewissen Größe interessiert doch so eine popelige Ladestation keinen Menschen mehr.
Da macht die Verwaltung einen Vorschlag unter 10 anderen und die Eigentümer nicken ab.

Schlimmer ist es bei einer überschaubaren Menge in einem überschaubaren Wohnbereich.
Der erste hat Angst vor brennenden Akkus, der zweite hat Angst, daß die Ladesäule seine Aussicht verschandelt der Dritte befürchtet, daß dann der Elektroladeplatz zu Lasten der anderen Plätze geht usw usw. Paranoia sind vielfältig.

Und bei kleinen Eigentümergemeinschaften zählt eine Stimme schon was.

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24 Jul 2015 06:04 #92560 von Mike1969
Ladesäule, privat, Eigentümergemeinschaft
Bei mir gab es keine Probleme, alle 23 Eigentümer haben sofort und ohne Einwendungen Unterschrieben. Meine Steckdose wird in der Wohnung freigeschaltet, und nach der Ladung schalte ich sie wieder aus. So kann niemand außer ich Laden!

Gruß. Mike1969

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