Widerspruch gegen Steuerbescheid bei Zulassung
Sehr geehrter Herr Xxxxx,
hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o. g. Einspruches vom 14.06.2016.
Bezüglich Ihrer Begründung bitte ich Sie zu beachten, dass sich diese auf ein mögliches Ereignis in der Zukunft bezieht,
welches auf die Gültigkeit des aktuellen Bescheides keinen Einfluss haben kann.
Der momentane Bescheid setzt den Einzug der festgesetzten Kfz-Steuer von jährlich 22,00 € bis einschließlich 24.04.2021 aus.
Bei jeder künftigen Änderung von steuerrelevanten Paragraphen des KraftStG, wird für die betroffenen Kfz ein entsprechender Änderungsbescheid
zum Beginn einer neuen Steuerfestsetzung erstellt. Dagegen können Sie dann auch in Einspruch gehen.
Ihren jetzigen Einspruch müsste ich daher wegen fehlender Begründung zurückweisen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Einspruch zu überdenken und um Mitteilung, ob sie ihn weiterhin aufrechterhalten oder zurückziehen wollen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Xxxxxx
Xxxxxxxxxxl - xxxxxxxx -
Hauptzollamt München
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Welches Erstzulassungsdatum hat Dein T?
Bei meinem 2013er passt das im Bescheid, bis 2023 frei.
Hier ist die Grundlage:
Kfz Steuer Befreiung für Elektrofahrzeuge:
Ein Fahrzeug, das ausschließlich mit einem Elektromotor betrieben wird, ist ab dem ersten Tag der Zulassung steuerbefreit, d. h. E-Mobile (Pkw und Nutzfahrzeuge) mit Erstzulassung in der Zeit vom 01. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 werden für 5 Jahre von der Kfz Steuer befreit. (10 Jahre waren es bei Elektrofahrzeuge mit einer Zulassung in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2015). Die Steuerbefreiung wird für reine E-Mobile aller Fahrzeugklassen ab dem Tag der Erstzulassung einmalig gewährt.
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Danach wird für Elektrofahrzeuge rückwirkend zum 01.01.2016 auch eine 10-jährige Steuerbefreiung eingeräumt.
Ich würde trotzdem allen, die nach dem 01.01.16 ihren Twizy oder anderes E-Mobil zugelassen haben, einen Einspruch beim Zoll einlegen.
Verabschiedet wurde es im Kabinett im April 2016. Mit der Umsetzung hakt es wohl beim Zoll, da stellenweise Twizys, die im Juli / August 16 zugelassen wurden, nur 5 Jahren bekamen !! Und damit keiner durch das Raster fällt, der Einspruch!
Hier der Link:
www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodi...itaet1/2016-05-18-elektromobilitaet.html
BTT 2016 - Startnummer 110 !
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- brunbjoern
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oelkaenchen schrieb: Hier unten Link zum Beschluss der Bundesregierung.
Danach wird für Elektrofahrzeuge rückwirkend zum 01.01.2016 auch eine 10-jährige Steuerbefreiung eingeräumt.
Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge mit EZ nach dem 31.12.2015 scheint noch nicht durch zu sein. Halter mit EZ vor 2016 sind bereits nach aktueller Gesetzgebung 10 Jahre steuerbefreit, wenn ich es richtig verstanden habe.
Der aktuelle Stand ist hier nachzulesen: dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/745/74564.html (letzte Aktualisierung vom 9.9.)
18. Wahlperiode
Vorgangstyp: Gesetzgebung, Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
Initiative: Bundesregierung
Aktueller Stand: Überwiesen
GESTA-Ordnungsnummer: D052
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja , laut Gesetzentwurf (Drs 277/16 (bes.eilbed.))
Ich mit EZ 2016 muss mit dem Einspruch warten bis, das Gesetz rechtsgültig wird.
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Die Tage wollte ich den Zoll dazu schriftlich auffordern. Da habe ich mal Glück gehabt und kann mir das nun sparen.
Viele Grüße,
brunbjoern
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War ja auch kein Anlass zur voreiligen Sorge.
... nur ... ob ich mich in 10 Jahren noch daran erinnere?
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- AlexDL
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Der Zoll wird Dich erinnern
Grüße
Alex
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AlexDL schrieb: Mach Dir keine Sorgen,
Der Zoll wird Dich erinnern
Grüße
Alex
nja die erste Erinnerung war bis jetzt immer gratis hehe aber dann ... + 3 Euro "WillichMirNichtMerkenAufschlag"
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BinKino schrieb:
AlexDL schrieb: Mach Dir keine Sorgen,
Der Zoll wird Dich erinnern
Grüße
Alex
nja die erste Erinnerung war bis jetzt immer gratis hehe aber dann ... + 3 Euro "WillichMirNichtMerkenAufschlag" [/quote
Irgendwie sind die bescheidener als das FA.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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