Mietvertrag läuft aus

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06 Jun 2017 19:10 #129558 von andreas-m
Mietvertrag läuft aus
Das ist so. Ändert man selber nix an den Konditionen, läuft alles so weiter wie gehabt.
Auch wenn man einen Tarif hat, den es so gar nicht mehr gibt.
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06 Jun 2017 19:46 #129560 von Balu_Baer
Mietvertrag läuft aus
Hallo,
war bei mir genauso von wegen zu den abgeschlossenen Konditionen verlängert sich bei
nicht Kündigen jeweils um 1 Jahr.
Letzte Woche kam dann eine Schlussrechnung! von der Renault-Bank.
Ein freundliches Telefonat brachte Klärung.
Das System generiert automatisch eine Schlussrechnung, der Vertrag wird aber um 1 Jahr verlängert.

Gruß Balu

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07 Jun 2017 11:42 #129580 von Snorre
Mietvertrag läuft aus

gnassel schrieb: Ich wurde nun auch angeschrieben. Mitte August wird der Kleine 3.


Ich bislang noch nicht. Und meiner wird schon im July 3.
Das Anschreiben scheint wohl eher willkürlich zu sein.

Und dabei hatte ich doch so sehr darauf gehofft, als "langjähriger Mitarbeiter der Renaultbank" bzw. "deren Chef-Lobbyist" Sonderkonditionen offeriert zu bekommen. :laugh:
Pusteblume, echt enttäuschend. :lol:

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16 Jun 2017 23:22 #130130 von klausz
Mietvertrag läuft aus
Nachdem der Vertrag abgelaufen ist wird es automatisch verlängert.

Nach meinen Informationen könnt ihr dann jederzeit kündigen. Fragt gegebenfalls bitte nochmals nach.

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04 Jul 2017 12:19 - 04 Jul 2017 13:13 #131151 von Snorre
Mietvertrag läuft aus

klausz schrieb: Nachdem der Vertrag abgelaufen ist wird es automatisch verlängert.

Nach meinen Informationen könnt ihr dann jederzeit kündigen. Fragt gegebenfalls bitte nochmals nach.


Hallo Klaus.
Meiner Interpretation nach fast richtig. :) (keine automatische Verlängerung, siehe unten)
Unter Ziffer VI.2 bzw. VI.3 (abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschluß) findet sich folgendes:
Die Vermieterin ermöglicht den Mietern die Anmietung der Batterie,
solange das Elektrofahrzeug von den Mietern genutzt wird. Um diesen die
Nutzung über den vereinbarten Mietzeitraum hinaus zu ermöglichen, kann
der Batteriemietvertrag mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin um
mindestens drei Monate verlängert werden.
Der Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig, d. h. spätestens drei
Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses für einen Mindestzeitraum von
drei Monaten gestellt werden.
Allein durch die Fortsetzung des Gebrauchs verlängert sich das
Mietverhältnis jedoch nicht. (s. a. Ziffer XXI. 3 w.
Nutzungsentschädigungsregelung) Die Vermieterin behält sich das Recht
vor, die Konditionen für die jeweiligen Verlängerungszeiträume neu
festzulegen.

Und unter Ziffer XXI. 3:
Wird die Batterie nicht termingemäß zurückgegeben, werden den Mietern für
jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die Vertragszeit
vereinbarten monatlichen Mietrate berechnet. Evtl. durch die verspätete
Rückgabe entstandene zusätzliche Kosten können ebenfalls abgerechnet
werden.

Wenn ich nichts übersehen habe und das richtig interpretiere, bedeutet das folgendes:
Wenn man die Vertragsverlängerung nicht selbst beantragt und auch keine von der Renaultbank angeboten bekommen hat,
sollte man jederzeit aussteigen können und es wird dann tagegenau abgerechnet.
Also noch komfortabler als mit Kündigungsfrist.

Aber Achtung:
Theoretisch könnte die Renaultbank genauso kurzfristig auf die Rückgabe des Akku bestehen, wenn man die Vertragverlängerung nicht beantragt hat.

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Letzte Änderung: 04 Jul 2017 13:13 von Snorre.

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04 Jul 2017 23:26 - 04 Jul 2017 23:26 #131194 von Akku61
Mietvertrag läuft aus
Hatten wir doch schon so oft hier diskutiert. Nennt sich "konkludentes Handeln". :whistle:
Wenn die Laufzeit abgelaufen ist und ihr rührt euch nicht, bucht Renault weiter ab (= Angebot). Wenn du dich da immer noch nicht muckst und den Twizy weiter fährst, ist das eine stillschweigende Annahme des Angebots und dein Vertrag ist verlängert.

Viele Grüße, Andreas
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05 Jul 2017 06:33 - 05 Jul 2017 06:35 #131198 von Snorre
Mietvertrag läuft aus
Hallo Akku.

Offensichtlich aber noch nicht oft genug. ; :P

Tut mir leid, aber ch kann der Interpretation nicht folgen.
In der oben zitierten Ziffer VI.2 bzw VI.3 steht ausdrücklich

Der Antrag auf Verlängerung muss rechtzeitig, d. h. spätestens drei
Monate vor Ablauf des Mietverhältnisses für einen Mindestzeitraum von
drei Monaten gestellt werden
.

und

Allein durch die Fortsetzung des Gebrauchs verlängert sich das
Mietverhältnis jedoch nicht.


Das ist für mich ein krasser Widerspruch zu deinem "konkludenten Handeln"

Und wieso erhalten dann manche von uns ein schriftliches Angebot zur Vertragsverlängerung und andere nicht.
Ich vermute, dass das diejenigen sind, die telefonisch nachfragen wie es am Vertragsende weiter geht.
->Antrag auf Vertragsverlängerung

Ich sehe auch keinen Grund warum das "konkludente Handeln" nicht in den Vertragsbedingungen erwähnt sein sollte.

Und dann noch folgende Frage:
Um wie viel verlängert sich deiner Meinung nach, mein ursprünglich auf 3 Jahre geschlossener Mietvertrag?
1 Monat, 1 Jahr oder gar 3 Jahre?

Und dass eine Abbuchung als Angebot gewertet wird, wirkt auf mich auch etwas ungewöhnlich.

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Letzte Änderung: 05 Jul 2017 06:35 von Snorre.

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05 Jul 2017 06:39 #131199 von Floschi
Mietvertrag läuft aus
Also wenn man letztlich den Twizy weiterfahren will und mit den Konditionen "zufrieden" ist,
dann ist es doch egal, wie lang die stillschweigende Verlängerung läuft.

Ich denke aber, das es nicht mehr als eine monatliche Geschichte ist. Bzw wenn der T verkauft wird und der Käufer den Akku über nimmt, ist die Laufzeit des alten Vertrags doch eh irrelevant.

Und wer alternative Akkus verbauen will, der kündigt den Vertrag halt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

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05 Jul 2017 09:36 - 05 Jul 2017 09:36 #131208 von Snorre
Mietvertrag läuft aus
@Floschi:
Genau darin liegt doch die Ursache, warum manch einer mit Renault und der Renaultbank unzufrieden ist.

Da wird "gedacht", da "ist es egal" und da wird "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt.
Im Streitfall wurde aber falsch gedacht, ist es dann nicht mehr egal und über den nächstmöglichen Zeitpunkt besteht dann auch Uneinigkeit.
Und die Schuld liegt dann natürlich immer bei Renault, nur weil die entsprechenden Personen die geschlossenen Verträge nicht kennt oder verstanden hat.
Deshalb sind mir Fakten lieber als Glauben.
Das macht das Leben im Zweifelsfall leichter.

Bitte nicht falsch verstehen, ich will nicht dich persönlich angreifen, ich will nur die Problematik verdeutlichen.

Mir ist schon klar, dass ich mit meinen Beiträgen zu diesem Thema einige kolossal nerve.
Tut mir leid.

Eine Bitte noch.
Könnte mal jemand, der die Vertragsverlängerung angeboten bekommen hat, das entsprechende Schreiben hier veröffentlichen.
Vielen Dank.

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Letzte Änderung: 05 Jul 2017 09:36 von Snorre.
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05 Jul 2017 09:44 #131211 von Floschi
Mietvertrag läuft aus
Hey Snorre,
keine Sorge, ich fühl mich nicht angegriffen.

Ich versteh Dich schon - hätte gern zukünftig einen Akkumietfreien Twizy mit mehr Kapazität und fetterem Lader.
Da das aber derzeit nicht einfach zu machen ist,
ist für mich das Akkumietmodell akzeptabel. Wenn ich nicht zu viel darüber nachdenke.

Derzeit steht der Twizy ja (seit 16.6.) in der Werkstatt.
Da kommt man dann ans Nachdenken. Allerdings zahlt die Versicherung
hoffentlich anstandslos den Nutzungsausfall - dann sind mir die Euros Miete auch wieder egal.

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05 Jul 2017 09:51 #131212 von Snorre
Mietvertrag läuft aus
Ich lebe mit meinem Mietakku und der Renaultbank auch sehr gut.
Dennoch werde ich wahrscheinlich zum Kaufakku wechseln, sobald ich den damit verbundenen (finanziellen und vor allem technischen) Aufwand bewältigen kann.

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05 Jul 2017 23:12 - 05 Jul 2017 23:14 #131251 von Akku61
Mietvertrag läuft aus

Snorre schrieb: Und dann noch folgende Frage:
Um wie viel verlängert sich deiner Meinung nach, mein ursprünglich auf 3 Jahre geschlossener Mietvertrag?
1 Monat, 1 Jahr oder gar 3 Jahre?

Und dass eine Abbuchung als Angebot gewertet wird, wirkt auf mich auch etwas ungewöhnlich.

Meiner Meinung verlängert sich der Vertrag stillschweigend entweder um ein Jahr oder die ursprüngliche Vertragslaufzeit. Halt was "ungünstig" für den Mieter ist.
Wikipedia sagt z.B. Zu konkludentes Handeln in Bezug auf Mietverhältnisse:

Dauerschuldverhältnisse
Ein Mietvertrag kann auch konkludent abgeschlossen werden und kommt dann durch schlüssiges Verhalten zustande.[12] Verbleibt der Mieter nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit weiterhin gegen Zahlung des Mietzinses im Mietobjekt, und der Vermieter duldet dieses Verhalten stillschweigend, so wird nach § 545 BGB das Mietverhältnis konkludent verlängert. Hierbei handelt es sich von beiden Parteien um übereinstimmende (stillschweigende) Willenserklärungen, die ihren Ausdruck in tatsächlichem Verhalten – Gebrauchsüberlassung gegen Mietzahlung – finden. Auch bei befristeten Dienstverträgen ist nach § 625 BGB durch schlüssiges Verhalten eine Verlängerung möglich. Hiermit wird bei Dauerschuldverhältnissen der Zweck verfolgt, einen vertragslosen Zustand zu verhindern.


Es ist also vollkommen egal, was die Renault-Bank wo schreibt, weil das vom BGB schon längst geregelt ist.

Viele Grüße, Andreas
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06 Jul 2017 01:52 #131257 von klausz
Mietvertrag läuft aus
Ich muss der Aussage von Snorre beipflichten:
"Und unter Ziffer XXI. 3:
Wird die Batterie nicht termingemäß zurückgegeben, werden den Mietern für jeden überschrittenen Tag als Grundbetrag 1/30 der für die Vertragszeit vereinbarten monatlichen Mietrate berechnet. Evtl. durch die verspätete Rückgabe entstandene zusätzliche Kosten können ebenfalls abgerechnet werden."
Nach Ablauf des initialen meist 2-4 Jahre dauernden Vertrages befinden wir uns in dem Zustand nach Ziffer XXI. 3. Das BGB kommt aus meiner Sicht dann zum Zug wenn der Verbraucher/Endkunde geschützt werden soll. Mein initialer Vertrag wurde von 2 auf 3 Jahre verlängert (das lief bei Renault alles sehr fair, die Mietkosten wurden an die 3 jährige Dauer angepasst).Unterschrieben habe ich sehr sicher nichts. Ein Jahr später, nach 3 Jahren habe ich nichts unternommen. D.h. ich zahle etwas mehr als wenn ich gleich einen 5-jahres Vertrag abgeschlossen hätte. Da nichts neues vereinbart wird sind wir in dem rechtlichen Limbo Zustand. Renault bekommt etwas mehr und ich kann sogar tagesgenau kündigen.

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06 Jul 2017 06:58 - 06 Jul 2017 07:09 #131261 von Snorre
Mietvertrag läuft aus
Guten Morgen.

@Akku:
Ich will zwar nicht komplett ausschließen, dass der BGB Paragraph hier greifen könnte, halte es aber nicht für sehr wahrscheinlich.
Es wäre ja nicht das erste Mal, dass Teile von Verträgen nichtig sind.
Aber in diesem Fall würde sich der Vertrag nicht "stillschweigend" verlängern, sondern ausdrücklich "vertragswidrig" zu dem was in den Vertragsbedingungen vereinbart wurde.

Außerdem stelle ich mir folgendes Szenario schon sehr skurril vor:
Der Kunde fordert von der Renaultbank die sofortige Rückgabe des Akku gemäß Vertragsbedingungen und erhält als Antwort, dass sich die Vertragslaufzeit verlängert habe weil die eigenen Vertragsbedingungen gesetzwidrig seien.

Nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sehr wahrscheinlich.
Wie Klaus schon schrieb, könnte auch ich mir gut vorstellen, dass das BGB hier den Mieter schützen will.


@Klaus:
Ich finde das aber okay, wenn die Renaultbank den Akku richtig prüfen will.
Aber man sollte es halt vorher wissen, damit man sich darauf einstellen kann.
Wenn man seine Mietwohnung zurück gibt, macht man auch eine Übergabe und wirft nicht nur die Schlüssel beim Vermieter in den Briefkasten.

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06 Jul 2017 09:15 #131269 von edriver
Mietvertrag läuft aus

Snorre schrieb: @Klaus:
Ich finde das aber okay, wenn die Renaultbank den Akku richtig prüfen will.


Die Renault Bank kann von mir aus den Akku nach dem Ausbau Prüfen so viel sie wollen. Mein Fahrzeug werde ich dafür nicht zu Verfügung stellen.

Gruß
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