Mietvertrag läuft aus
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Mannni schrieb: Nicht so wenn der Vertrag nur auf 3 Jahre abgeschlossen war und mit X ausläuft.
Alle in D abgeschlossenen Mietverträge haben eine Vertragslaufzeit und laufen dann aus.
Die anschließende Verlängerung ist optional.
Was denkst du, wird passieren, wenn du nicht verlängerst (und auch nicht kaufst)?
Meinst du die RCI wird die Herausgabe des Akku fordern und auf weitere Mieteinnahmen verzichten?
So lange du nicht ausdrücklich kündigst oder die Mietzahlungen einstellst, bleibt alles beim alten.
Es würde mich schon sehr wundern, wenn das in A anders wäre.
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§7.6 Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Akku der Vermieterin oder einer von dieser namhaft gemachten Person unverzüglich zurückzustellen. Unterbleibt diese Rückstellung schuldet der Mieder für jeden Tag ab Beendigung des Vertrages ein Dreißigstel des monatlichen Mietengeltes, sowie den Ersatz sämtlicher durch die notwendige Lokalisierung und Sicherstellung des Akkus entstandenen Kosten ...
Ist so schön dass in DE alle immer ALLES besser wissen über die Rechtslagen in anderen Ländern.
Drum leitete ich ja auch mit Update aus Österreich ein...
Für mich und sicher auch mal einen anderen hier im Lande eine gute Info.
Die neuen Konditionen sind Preislich ok, die paar Cent mehr...
ABER
Interessant für Neuzulassungen
bislang galt ein Akku mit 75% Kapazität als Grundlage
ab 1. Oktober 2020 gilt 10 Jahre Garantie für 70% ... danach für 60% ... der Leistung
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Mannni schrieb:
§7.6 Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Akku der Vermieterin oder einer von dieser namhaft gemachten Person unverzüglich zurückzustellen. Unterbleibt diese Rückstellung schuldet der Mieder für jeden Tag ab Beendigung des Vertrages ein Dreißigstel des monatlichen Mietengeltes, sowie den Ersatz sämtlicher durch die notwendige Lokalisierung und Sicherstellung des Akkus entstandenen Kosten ...
bislang galt ein Akku mit 75% Kapazität als Grundlage
ab 1. Oktober 2020 gilt 10 Jahre Garantie für 70% ... danach für 60% ... der Leistung
Ich würde freundlich der Bank mitteilen, daß du die deutlich verschlechterten Konditionen nicht magst und weiterhin den alten Vertrag bedienen wirst...
Den Akku brauchen sie weder lokalisieren noch sicherstellen, der ist bei dir jederzeit verfügbar.
Was denkst du machen die
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Somit hoff ich dass wir uns darauf einigen können und ich zahl Ihnen einmal 1000e done !
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Mannni schrieb: Ist so schön dass in DE alle immer ALLES besser wissen über die Rechtslagen in anderen Ländern.
Ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich mich auf die deutschen Vertragsbedingungen beziehe, aber vermute, dass in A vergleichbare Regelungen gelten.
Ich habe mit keinem Wort behauptet, dass es in A auch so sei!
Warum hast du ein Problem mit einer kritischen Nachfrage, wenn du belegen kannst, dass du Recht hast?
Dank deiner Veröffentlichung der entsprechenden Paragraphen bin ich zwar noch immer verwundert, aber überzeugt!
Dass sich das Verfahren zum Akkukauf in A markant von dem in D unterscheidet war mir ja bereits bekannt.
Dass das aber auch gravierende Unterschiede bei der Vertragslaufzeit bestehen, wusste ich bislang nicht.
Ich danke dir für die Aufklärung.
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