Twizy 80 und BF17 begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- tomlbg
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Mein Sohn ist jetzt 17 Jahre und darf jetzt nach der Fahrprüfung mit seiner BF17 Fahrerlaubnis unseren Familien Golf fahren.
Darf er auch "begleitet " unseren Renault Twizy 80 fahren? Ein Polizist sagte mal "ja", die Führerschein Stelle sagte auch "ja", weil der Twizy wohl auch als Auto der Klasse B zählt, die Versicherung sagte "nein", weil BF17 nicht für Quads gelte. Im Internet und auch hier im Forum habe ich keine klaren Hinweise gefunden.
Hat jemand im Forum dazu mehr Infos / Erfahrungen / Verweise, die mir helfen, die Versicherung zu überzeugen?
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- ad peter
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Z.B. das Barfußfahren: Justiz und Polizei "sagt" ja, ist ja nicht verboten. Aber Versicherungen wollen damit einen Strick draus drehen, weil man mit nicht geeignetes Schuhwerk, weil ohne fährt.

Beim Twizy ist ja der Beifahrer hinten und kann somit nicht eingreifen außer mit (mahnenden) Worten, falls der Teenie sich falsch verhält.
Aber sonst kenne ich mich ned aus. Wenn Du ADAC-Mitglied bist, dann frag die dortige Rechtsabteilung

P.S. wenn der Sohnemanne gerade 17 geworden ist, dann gratuliere ich ihm unbekannterweise zu seinem Geburtstag



ad peter
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Vllt. reagiert er ja auf PN.
Dieser Text wurde maschinell erstellt und bedarf keiner Unterschrift.
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Das kann man vom Rücksitz auch... Es gibt da keine Sitzordnung, in der explizit vorgeschrieben ist, das der Begleiter auf dem Beifahrersitz sitzen MUSS. Das es da vielleicht mehr Sinn macht ist ne andere Sache....
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ad peter schrieb:
Beim Twizy ist ja der Beifahrer hinten und kann somit nicht eingreifen außer mit (mahnenden) Worten, falls der Teenie sich falsch verhält.
Was Du auch nicht sollst bzw sogar gar nicht darfst.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- tomlbg
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- tomlbg
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also - begleitetes Fahren BF 17 mit einem Twizy 80 geht - vielen Dank für die Infos. Hier die Zusammenfassung:
* Führerscheinstelle sagt geht, da Twizy mit Klasse B gefahren werden kann/muss
* Ein Polizist bestätigte mir die BF17 Möglichkeit
* Gesetzt sagt, dass mein eh nicht eingreifen darf
* Versicherung (hier ADAC) mit den Argumenten aus dem Forum überzeugt
Also Sohn, los gehts. Danke Euch.
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- ZE_Ralf
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- ad peter
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Wieso? Papi fährt doch als Begleiter ja mit. Da kann nix verloren gehen.ZE_Ralf schrieb: Dann wünsche ich euch viel Spaß. Bin schon gespannt, ob du den Twizy wiederbekommst.
Gruß Ralf

ad peter
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- ZE_Ralf
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ad peter schrieb:
Wieso? Papi fährt doch als Begleiter ja mit. Da kann nix verloren gehen.ZE_Ralf schrieb: Dann wünsche ich euch viel Spaß. Bin schon gespannt, ob du den Twizy wiederbekommst.
Gruß Ralf
Ich meinte natürlich nach dem begleitenden Fahren.
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ZE_Ralf schrieb:
ad peter schrieb:
Wieso? Papi fährt doch als Begleiter ja mit. Da kann nix verloren gehen.ZE_Ralf schrieb: Dann wünsche ich euch viel Spaß. Bin schon gespannt, ob du den Twizy wiederbekommst.
Gruß Ralf
Ich meinte natürlich nach dem begleitenden Fahren.
nie und nimmer kriegt der den zurück.

Zweittwizy wird P


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