der eMobilität 2017
- Beterix
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22 Sep 2017 11:12 #135801
von Beterix
der eMobilität 2017
]Nachdem ich die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des BAFA (Stand: 31.08.2017) gesehen hatte und den TWIZY schmerzlich vermisste, konnte ich nicht umhin, dieses Fehlen näher zu ergründen.
In der Folge mein bisheriger Schriftverkehr dazu.
Kommentare und Anregungen erwünscht.
< B E T E R I X >
Hier also der bisherige Schriftverkehr:
BAFA 06.09.2017 17:40 >>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht der Liste stelle ich mit Bedauern fest,
dass der RENAULT TWIZY anscheinend nicht förderungswürdig ist.
Ich bitte um eine Begründung.
Mit freundlichen Grüßen …
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Förderfähig sind ausschließlich Elektrofahrzeuge, welche die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Elektrofahrzeuge müssen den Klassen M1 oder N1 bzw. N2 zugeordnet sein.
Der Renault Twizy gehört zur Klasse L7e und ist somit leider nicht förderfähig.
Eine Änderung der Förderrichtlinie liegt im Ermessen des Richtliniengebers. Das BAFA als Durchführungsbehörde ist an die Förderrichtlinie gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eva Mroz
Referat 422
- Steinkohleförderung / APG,
Elektromobilität - Umweltbonus, Einfuhr -
* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
* Frankfurter Straße 29 -35, 65760 Eschborn *
* Tel.: +49 (0) 6196 908 1009, Fax: +49 (0) 6196 908 1014 *
* << www.bafa.de/ >> *
Sehr geehrte Frau Mroz,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider ist aus der von der BAFA veröffentlichten Version der Förderrichtlinie der Richtliniengeber nicht ersichtlich.
Eine entsprechende Veröffentlichung im Bundesanzeiger liegt nach meiner Recherche bis heute nicht vor.
Bitte teilen Sie mir den Richtliniengeber sowie dessen Kontaktmöglichkeit mit.
Mit freundlichen Grüßen …
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zum Kontaktformular
www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Kontakt/kontakt.html .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eva Mroz
Referat 422
- Steinkohleförderung / APG,
Elektromobilität - Umweltbonus, Einfuhr -
* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
* Frankfurter Straße 29 -35, 65760 Eschborn *
* Tel.: +49 (0) 6196 908 1009, Fax: +49 (0) 6196 908 1014 *
* << www.bafa.de/ >> *
Ursprüngliche Nachricht
Von: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gesendet: Freitag, 15. September 2017 11:24
An: Buergerdialog
Betreff: Kontaktformular: Nachricht von Tenhagen
Thema: Förderungen
Betreff: Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Auskunft des BAFA ist das BMWi Richtliniengeber und inhaltverantwortlich für die von der BAFA herausgegebene Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand 11.09.2017).
In dieser Liste vermisse ich generell Elektrofahrzeuge der Klasse L7e, speziell als Beispiel den RENAULT TWIZY, ein reines für 2 Personen zugelassenes Elektrofahrzeug mit bis zu 100 km Reichweite und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10kWh auf 100 km.
Zur Markteinführung 2012 wurde dieses Fahrzeug noch gefördert.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Kriterien dazu geführt haben, solche Fahrzeuge von der Förderung auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen …
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre Frage, warum Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L7e nicht gefördert werden.
Gerne möchten wir Ihnen erläutern, warum Leichtfahrzeugen nicht von der Förderrichtlinie zum Umweltbonus erfasst werden.
Für Leichtfahrzeuge hat sich aufgrund des relativ geringen Kaufpreises bereits ein wettbewerblicher Markt etabliert. Der Twizy zum Beispiel wird vom Kunden schon seit längerem angenommen.
Genau aus diesem Grund sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit mit einer Prämie zu unterstützen.
Dennoch werden wir Ihre Anregung in unsere weiteren Überlegungen einfließen lassen. Ob und wie sich die Förderrichtlinie weiterentwickelt, obliegt diversen Evaluierungsschritten.
Wir hoffen, dass unsere Ausführungen zu einer höheren Akzeptanz hinsichtlich des Umfangs der Kaufprämie beitragen können, auch wenn Sie persönlich einen größer gefassten Förderungsrahmen begrüßen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog
Referat LB 3 - Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel.: 030 18615-0
Fax: 030 18615-5300
Internet: www.bmwi.de
ka
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die meine Annahme mehr als bestätigen.
Es geht der Bundesregierung also nicht um die Förderung der Elektromobilität, sondern um die Förderung derjenigen Autohersteller, die die Entwicklung neuer Antriebstechnologien bisher verschlafen, sich dafür umso vehementer auf Softwaremanipulationen zur Verschönerung der Abgaswerte konzentriert haben und bisher aus Ignoranz gegenüber dem E-Antrieb nicht in der Lage waren, sich mit entsprechenden alltagstauglichen Elektrofahrzeugen am wettbewerblichen Markt zu etablieren.
Nochmals D A N K E. Sie haben mir bei meiner Wahlentscheidung sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen …
In der Folge mein bisheriger Schriftverkehr dazu.
Kommentare und Anregungen erwünscht.
< B E T E R I X >
Hier also der bisherige Schriftverkehr:
BAFA 06.09.2017 17:40 >>>
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht der Liste stelle ich mit Bedauern fest,
dass der RENAULT TWIZY anscheinend nicht förderungswürdig ist.
Ich bitte um eine Begründung.
Mit freundlichen Grüßen …
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Förderfähig sind ausschließlich Elektrofahrzeuge, welche die Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllen. Elektrofahrzeuge müssen den Klassen M1 oder N1 bzw. N2 zugeordnet sein.
Der Renault Twizy gehört zur Klasse L7e und ist somit leider nicht förderfähig.
Eine Änderung der Förderrichtlinie liegt im Ermessen des Richtliniengebers. Das BAFA als Durchführungsbehörde ist an die Förderrichtlinie gebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eva Mroz
Referat 422
- Steinkohleförderung / APG,
Elektromobilität - Umweltbonus, Einfuhr -
* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
* Frankfurter Straße 29 -35, 65760 Eschborn *
* Tel.: +49 (0) 6196 908 1009, Fax: +49 (0) 6196 908 1014 *
* << www.bafa.de/ >> *
Sehr geehrte Frau Mroz,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider ist aus der von der BAFA veröffentlichten Version der Förderrichtlinie der Richtliniengeber nicht ersichtlich.
Eine entsprechende Veröffentlichung im Bundesanzeiger liegt nach meiner Recherche bis heute nicht vor.
Bitte teilen Sie mir den Richtliniengeber sowie dessen Kontaktmöglichkeit mit.
Mit freundlichen Grüßen …
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Unter folgendem Link gelangen Sie direkt zum Kontaktformular
www.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Kontakt/kontakt.html .
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Eva Mroz
Referat 422
- Steinkohleförderung / APG,
Elektromobilität - Umweltbonus, Einfuhr -
* Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) *
* Frankfurter Straße 29 -35, 65760 Eschborn *
* Tel.: +49 (0) 6196 908 1009, Fax: +49 (0) 6196 908 1014 *
* << www.bafa.de/ >> *
Ursprüngliche Nachricht
Von: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Gesendet: Freitag, 15. September 2017 11:24
An: Buergerdialog
Betreff: Kontaktformular: Nachricht von Tenhagen
Thema: Förderungen
Betreff: Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Mitteilung: Sehr geehrte Damen und Herren,
laut Auskunft des BAFA ist das BMWi Richtliniengeber und inhaltverantwortlich für die von der BAFA herausgegebene Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge (Stand 11.09.2017).
In dieser Liste vermisse ich generell Elektrofahrzeuge der Klasse L7e, speziell als Beispiel den RENAULT TWIZY, ein reines für 2 Personen zugelassenes Elektrofahrzeug mit bis zu 100 km Reichweite und einem durchschnittlichen Verbrauch von 10kWh auf 100 km.
Zur Markteinführung 2012 wurde dieses Fahrzeug noch gefördert.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Kriterien dazu geführt haben, solche Fahrzeuge von der Förderung auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen …
Sehr geehrter Herr …,
vielen Dank für Ihre Frage, warum Fahrzeuge der Fahrzeugklasse L7e nicht gefördert werden.
Gerne möchten wir Ihnen erläutern, warum Leichtfahrzeugen nicht von der Förderrichtlinie zum Umweltbonus erfasst werden.
Für Leichtfahrzeuge hat sich aufgrund des relativ geringen Kaufpreises bereits ein wettbewerblicher Markt etabliert. Der Twizy zum Beispiel wird vom Kunden schon seit längerem angenommen.
Genau aus diesem Grund sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit mit einer Prämie zu unterstützen.
Dennoch werden wir Ihre Anregung in unsere weiteren Überlegungen einfließen lassen. Ob und wie sich die Förderrichtlinie weiterentwickelt, obliegt diversen Evaluierungsschritten.
Wir hoffen, dass unsere Ausführungen zu einer höheren Akzeptanz hinsichtlich des Umfangs der Kaufprämie beitragen können, auch wenn Sie persönlich einen größer gefassten Förderungsrahmen begrüßen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Bürgerdialog
Referat LB 3 - Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Tel.: 030 18615-0
Fax: 030 18615-5300
Internet: www.bmwi.de
ka
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die meine Annahme mehr als bestätigen.
Es geht der Bundesregierung also nicht um die Förderung der Elektromobilität, sondern um die Förderung derjenigen Autohersteller, die die Entwicklung neuer Antriebstechnologien bisher verschlafen, sich dafür umso vehementer auf Softwaremanipulationen zur Verschönerung der Abgaswerte konzentriert haben und bisher aus Ignoranz gegenüber dem E-Antrieb nicht in der Lage waren, sich mit entsprechenden alltagstauglichen Elektrofahrzeugen am wettbewerblichen Markt zu etablieren.
Nochmals D A N K E. Sie haben mir bei meiner Wahlentscheidung sehr geholfen.
Mit freundlichen Grüßen …
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22 Sep 2017 12:11 - 22 Sep 2017 12:14 #135814
von BinKino
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
❌ Halbinsel PV 5,7 kWp, 25 kWh LFP4
❌ Youtube: www.youtube.com/c/a68k_de
>>> KEIN SUPPORT PER PM <<<
#proadblocker
der eMobilität 2017
Etwas Poli am Schluß, und auch mit der Wahlstimme wird sich daran nicht viel ändern, aber nachvollziehbar
Deren Begründung ist zwar einerseits unverhältnismäßig, andererseits nachvollziehbar.
Allerdings werden auch Fzg. anderer Hersteller gefördert, die bereits eine E-Flotte vorweisen können.
Es werden Fahrzeugtypen und keine Hersteller gefördert.
Sicher, kommt hier unserer Automobilbranche einiges zugute - aber pauschalisieren sollte man es so nicht.
Aber manche Kommunen fördern von sich aus den E-Antrieb.
So hier die Stadt Heidelberg / Umweltamt / fördern für innerhalb der "Stadt" (nicht Kreis) zugelassene E-Fahrzeuge mit 1.000,-
sofern diese nicht bereits durch andere Einrichtungen gefördert wurden und unabhängig des Kaufpreises.
Pferdefuß: Der Twizy muss als "PKW" zugelassen sein (also regulär der 80er) und nicht mit zB Versicherungskennzeichen - das sorgte anfangs für Verwirrung und leichte Mißstimmung.
Vielleicht auch mal beim eigenen EVU und Stadt anfragen, ob es Förderungen gibt.
Deren Begründung ist zwar einerseits unverhältnismäßig, andererseits nachvollziehbar.
Allerdings werden auch Fzg. anderer Hersteller gefördert, die bereits eine E-Flotte vorweisen können.
Es werden Fahrzeugtypen und keine Hersteller gefördert.
Sicher, kommt hier unserer Automobilbranche einiges zugute - aber pauschalisieren sollte man es so nicht.
Aber manche Kommunen fördern von sich aus den E-Antrieb.
So hier die Stadt Heidelberg / Umweltamt / fördern für innerhalb der "Stadt" (nicht Kreis) zugelassene E-Fahrzeuge mit 1.000,-
sofern diese nicht bereits durch andere Einrichtungen gefördert wurden und unabhängig des Kaufpreises.
Pferdefuß: Der Twizy muss als "PKW" zugelassen sein (also regulär der 80er) und nicht mit zB Versicherungskennzeichen - das sorgte anfangs für Verwirrung und leichte Mißstimmung.
Vielleicht auch mal beim eigenen EVU und Stadt anfragen, ob es Förderungen gibt.
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
❌ Halbinsel PV 5,7 kWp, 25 kWh LFP4
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Letzte Änderung: 22 Sep 2017 12:14 von BinKino.
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- TwizyChrisy
- 10k Boarder
- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
- Beiträge: 18665
- Dank erhalten: 10420
22 Sep 2017 20:57 #135850
von TwizyChrisy
Mehr Twizys, mehr Freude.
der eMobilität 2017
Was erwartest Du von einem Ministerium, das gewerblichen bandenmäßig organisierten Betrug deckt? Insbesondere von diesem Herrn Dobrindt... hat der eigentlich in seiner Amtszeit IRGENDWAS hinbekommen.
Der Rest ist wurscht, unsere GROKO deckt da eh den Mantel des Schweigens drüber und eine (wählbare) Alternative gibt es nicht wirklich.
Schade, daß sich die FDP in den letzten Wochen gerade im Bereich EE dermaßen daneben positioniert hat
Der Rest ist wurscht, unsere GROKO deckt da eh den Mantel des Schweigens drüber und eine (wählbare) Alternative gibt es nicht wirklich.
Schade, daß sich die FDP in den letzten Wochen gerade im Bereich EE dermaßen daneben positioniert hat
Mehr Twizys, mehr Freude.
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