Twizy - Gewinnspiel - Batteriemiete?
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Meinen Glückwunsch an den Gewinnern, allerdings wirft sich mir da eine Frage auf. Ist es rechtens etwas zu verlosen, aus dem dann feste monatliche Folgekosten entstehen?
Nur mal so als Gedankenexperiment. Es wird ein Haus in enem Gewinnspiel verlost. Bei der Übergabe an den überglücklichen Gewinnern teilt man dann mit, dass das ganze Haus jetzt ihnen gehört, nur die vordere Wand nicht. Die muss für 2.000 Euro im Monat gemietet werden ... Hmmmm ...
Wie wird das Kleingedruckte bei dem Twizy Gewinnspiel ausgesehen haben?
Stand da etwa ein Passus wie "Den Gewinnern wird eine Battteriemiete auf's Auge gedrückt."?
Nett, immer wieder neue Stilblüten zum Thema Batteriemiete zu finden
Twuffi
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2. wenn ich ein Haus gewinne, muss ich als Eigentümer auch zukünftig die Grundlasten etc. tragen und Energiekosten tragen
so what ?
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franktastic schrieb: 1. niemand ist gezwungen einen Gewinn anzunehmen
2. wenn ich ein Haus gewinne, muss ich als Eigentümer auch zukünftig die Grundlasten etc. tragen und Energiekosten tragen
so what ?
Eben.
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Wenn ich ein Haus gewinne treffen gesetzliche Vorschriften zu bezüglich Grundlasten, Steuern und Versicherungen. Klar. Ist beim Auto nicht anders (KFZ Steuer, KFZ Versicherung).
Bei der Batteriemiete sieht es da meines erachtens anders aus. Das ist für mich so, dass an dem Gewinn eine Bedingung mit monatlichen Lasten geknüpft ist., ohne das es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. In etwa so, wie "Du gewinnst das Haus, mußt aber die Garage dazu für 2000 Euro im Monat mieten". Klar,übertrieben, dient nur der Erklärung meiner Gedanken.
Also. Freue mich auf eure konstruktiven Beiträge hier ...
Twuffi
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Du schreibst ja selbst:
Wie wird das Kleingedruckte bei dem Twizy Gewinnspiel ausgesehen haben?
Über unbekannte Faktoren diskutieren ... wie schon geschrieben, werden die das mit Sicherheit wasserdicht verpackt haben.
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Letztendlich gibt der knappe Text im Inserat nicht genügend her, um sich ein Urteil zu bilden.
Mir stellt sich folgende Frage:
Hat der Gewinner den Twizy ohne Auflagen erhalten?
Klar ist, dass er einen Batteriemietvertrag abschließen muss, wenn er die Batterie des Twizy nutzen will.
(Es sei denn die Batteriemiete wäre auch Gegenstand des Gewinns)
Vielleicht hatte der Gewinner die Option den Twizy auch ohne Akku zu bekommen.
Das halte ich zwar für unwahrscheinlich, aber denkbar wäre es.
Den Gewinn nachträglich mit vertraglichen Folgekosten zu verknüpfen, wäre sicherlich problematisch.
Wer einen Verbrenner gewinnt muss schließlich auch die Benzinkosten tragen, wenn er fahren will.
Er hat aber die Wahl, ob er zu Tankstelle fährt oder nicht.
Wenn der Twizy-Gewinner ebenfalls die Wahl hat, ob er die Batteriemiete zahlen will oder andernfalls den Akku an die Bank zurückgeben kann, dann wäre dies für mich okay.
Ihm den Twizy zu verweigern, wenn er keinen Batteriemietvertrag abschließen will, wäre vermutlich illegal.
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Jurist an: es gibt grundsätzlich keinen Kontraktionszwang, d.h. ein Vertrag kommt grs. nur durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Man kann also keinen Mietvertrag aufgezwungen bekommen- auch nicht von Renault. Frage, ob sich aus den Teilnahmebedingungen (=AGB) etwas anderes ergibt, also ein Komntraktionszwang. Dann wären wir im Bereich der sog. AGB- Kontrolle und damit verlassen wir dann den Bereich einer anwaltlichen Erstberatung: Jurist aus
SO, ich bin raus
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Nix für ungut Leute, aber ich dachte es wäre ein interessantes Thema zum Hypothetisieren ...
Den Vergleich mit den Benzinkosten finde ich spannend. Muss man die Batteriemiete als Equivalent zu den Unterhltskosten sehen?
Na ja ... Ich denke weiter für mich darüber nach.
Twuffi
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Twuffi schrieb: Den Vergleich mit den Benzinkosten finde ich spannend. Muss man die Batteriemiete als Equivalent zu den Unterhltskosten sehen?
Ob man es muss, weiß ich nicht.
Ich finde aber, man kann.
Das Equivalent zum Benzin, ist beim Twizy sicherlich der Strom.
Der Akku wäre wohl eher mit dem Tank zu vergleichen.
Aber da der "Twizy-Tank" ein Verschleißteil ist, ist die Zuordnung für mich nicht eindeutig.
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