Neuling Twizy: Serv lampe läuchtet kurz auf während Fahrt
- Becker
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ich besitze erst seit ein paar Tagen erst einen gebrauchten Twizy (11 PS) von einem Autohändler und heute leuchtet mitten bei der Fahrt ohne erkennbaren Grund die SERV Lampe für wenige Minuten auf und dann für den Rest der Fahrt war sie komplett aus. Was hat das nun zu bedeuten? In der Bedienungsanleitung steht ja man sollte nun zum nächsten Renault-Händler gehen und das Auto checken ehe es kaputt geht.
Mir komme nun folgende Fragen auf:
1. Wie ernst muss ich das nehmen wenn nur für kurze Zeit das aufläuchtet? Muss wieder zur Arbeit damit fahren die Tage
2. Ich habe noch eine 1-Jahres Garantie vom Autohändler, ist die Garantie für sowas da? Wenn ja muss ich dann zu dem Autohändler bei dem ich es gekauft habe? Wieviel kostet ansonsten so ein Service Check bei Reault?
Vielen Dank schon mal
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man sagt ja, alles was nicht Rot ist, ist keine große Gefahr
Klar, fällt das da rein - wenn noch Garantie hast: Direkt zum Händler, soll das auslesen und beheben.
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- twizand
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und: auch mal die Suchfunktion nutzen hier.
Z.b: guggst du: www.twizy-forum.de/allgemeines-twizy/83034-wann-geht-eigentlich-die-serv-lampe-an
Was ist denn die Vorgeschichte ? Wie lange stand der twizy beim Händler auf dem Hof ?
12v Akku wie alt, bzw. EZ des twizy ?
Ist wohl kein renö-dealer, wo du ihn herhast. Ob der dann selber direkt helfen kann ?
LG
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Ich hab den Twizy gern. --> Energy: Schönauer Stromrebellen
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- Becker
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also der Autohändler ist ein offizieller von Renault, dort habe ich ihn gebraucht gekauft mit 1 Jahr Garantie. Nur liegt dieser Autohändler in einer ganz anderen Stadt, ca 300 km entfernt.
Muss ich etwa bei Garantie-Angelegenheiten extra da hin fahren mit dem Twizy (beinahe unmöglich) oder kann ich auch zum Renault-Händler hier um die Ecke und dort die Garantie verwenden?
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- TwizyChrisy
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Gerade beim Gebrauchtwagenverkauf verticken die meisten Händler eine Gebrauchtwagenversicherung mit, um die Kunden "abwimmeln" zu können.
Für die Kunden hat das durchaus auch Vorteile, solange man nicht extra dafür zur Kasse gebeten wird.
Wenn Du so eine "Versicherung" hast, lernst Du eben einen kennen.... Du kannst damit nämlich im Normalfall zum Händler Deines geringsten Mißtrauens gehen.
Aber aufpassen! Diese Versicherungen kürzen gerne etwas an den Kosten... je nach KM-Leistung etc.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- twizand
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siehe bitte : www.channelpartner.de/a/der-unterschied-...hen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115
--> Also wenn deiner unter 24 Monaten ist, kannst du evt. nach Abklärung mit dem Verkaufshändler und/oder Renaultassistance direkt zum nächstgelegenen ZE-Stützpunkt ( Kostenübernahme der Reparatur durch Renault muss halt freigegeben sein ).
Oder evt. andere Möglichkeit ( im Falle einer Panne unterwegs ):
www.twizy-forum.de/probleme-twizy/33794-...garantie-immer-abschleppen-lassen#122280
Hast du schon einen Mietvertrag unterschrieben ?, Gibt(gab) es zuvor einen laufenden Vertrag ?
LG
Dein Standort ist wo ?
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- Pfälzer68
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Wenn das eine Gebrauchtwagengarantie aka Versicherung ist muss er erstmal genau nachschauen was in den Vertragsbestandteilen steht. Ansonsten kann er noch die Sachmängelhaftung ( frühere Gewährleistung ) gegenüber dem Verkäufer geltend machen, da es ja ein gewerblicher Verkäufer war gelten imho hier 6 Monate, da gebrauchtes Fahrzeug.
Generell gilt bei Gebrauchtwagengarantien, zu allererst abklären was abgedeckt wird, dann gaaaaanz wichtig, SCHRIFTLICH ( Fax, Brief, bedingt Mail ) bestätigen lassen. Ich kenne mindestens 5 Fälle im näheren Kreis bei denen nachträglich versucht wurde Kostenübernahmen zu umgehen. Scheint ein Geschäftsmodell zu sein.
Auch wenn das beim TE eventuell unter der Flagge "Renault Gebrauchtwagengarantie" laufen sollte, muss nicht unbedingt Renault der Garantiegeber sein. Vorsicht ist zumindest angeraten.
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- franktastic
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Irgendwie finde ich es cool wenn du dich erstmal vorstellen könntest.....
Dann ist von dir zu erwarten, dass du erst mal in deine Vertragsbedingungen, Kaufvertrag und Garantievertrag, guckst.
Richtig ist dass zwischen Gewährleistung und Garantie zu unterscheiden ist (siehe TwizyChrisy). Hast du den Wagen als Verbraucher oder Gewerbetreibender gekauft?
Sollte ihn den AGB zu Thema Mängel und Gewährleistung nichts unzulässiges drinstehen gucken wir mal weiter....
Mann, da war plälzer68 eine Minute schneller...
04/2013 - Panoramadach - Parksensoren hinten - Schmutzfänger - Sitzheizung ministromer - Heckscheiben von Snorre - Sonnenblendstreifen - Atom- Alufelgen - LED Tagfahrlicht
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- Pfälzer68
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- dingdong
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In unserem Forum ist es üblich sich unter Wer und Wo kurz vorzustellen. Das dazu.
Zurück zum Thema:
Kann es sein das es an diesem Morgen/Tag sehr kalt war und Du zügig unterwegs warst?
Wenn der Akku sehr kalt ist und du gleich Vollstrom losfährst, kommt dann auch schon mal die Serv-Lampe.
Kein Grund zur Panik.
Herzliche Grüße aus Hessen
Thomas
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
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- Cubus
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Üblicherweise ist die Sachmängelhaftung doch 2 Jahre, mit einer Beweislastumkehr zu Lasten des Käufers nach 6 Monaten. Gibt es da bei Gebrauchtfahrzeugen abweichende Regelungen? Oder gehst Du einfach davon aus, daß es die Beweislastumkehr unmöglich macht, als Käufer zu "gewinnen" und die Sachmängelhaftung daher de facto nur 6 Monate beträgt?Pfälzer68 schrieb: Ansonsten kann er noch die Sachmängelhaftung ( frühere Gewährleistung ) gegenüber dem Verkäufer geltend machen, da es ja ein gewerblicher Verkäufer war gelten imho hier 6 Monate, da gebrauchtes Fahrzeug.
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- Pfälzer68
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Das gilt nur für Neuware. Als privater Verkäufer kannst Du die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Sachen weitgehend ausschließen ( Besch..en ist aber auch hier nicht drin.. ), als Gewerblicher nicht. Falsch waren nur die 6 Monate, es sind doch 12... sorry. Monate. Die Beweislastumkehr wurde 2016 allerdings wieder anders ausgelegt, da streitet sich die EU mit den Mitgliedsstaaten..
Zitat:
"Der Bundesgerichtshof änderte nun mit dem aktuellen Urteil seine bisherige Rechtsprechung, um sie mit der Auslegung auf europarechtlicher Ebene in Einklang zu bringen: Der EuGH hatte im vergangenen Jahr die dem § 476 BGB entsprechende EU-Verbrauchsgüterkaufrichtlinie anders ausgelegt (C-497/13). Das gebiete es, im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung des § 476 BGB den Anwendungsbereich dieser Beweislastumkehrregelung zugunsten des Verbrauchers zu erweitern, so der BGH."
Bedeutet imho zumindest im Gebrauchtwagenbereich das es die 6 Monatsfrist nicht mehr gibt. Feinheiten können allerdings immer noch per Vertrag ausgeschlossen sein... also doch Glaskugel...
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