Fahrwerk Höherlegung
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02 Jun 2021 09:38 - 02 Jun 2021 09:38 #212742
von Wini
Fahrwerk Höherlegung
Hallo Quirin,
der Unterschied zwischen den beiden Tachos ist trotz des geänderten Reifenumfanges minimal (Originaltacho zeigt ca. 1.5 kmh bei 80 zu wenig an), leider reicht das damit der TüV Nein sagt, denn nach unten ist die Toleranz 0. Ich würde jedem raten nach einer Änderung des Reifenumfanges zunächst auf einem Rollenprüfstand zu gehen,. Dort lässt sich prüfen, ob der Originaltacho noch im Rahmen der zulässigen Grenzen liegt. Mit der entsprechenden Bescheinigung kann man dann ggf. beim TüV vorfahren.
MfG Wini
der Unterschied zwischen den beiden Tachos ist trotz des geänderten Reifenumfanges minimal (Originaltacho zeigt ca. 1.5 kmh bei 80 zu wenig an), leider reicht das damit der TüV Nein sagt, denn nach unten ist die Toleranz 0. Ich würde jedem raten nach einer Änderung des Reifenumfanges zunächst auf einem Rollenprüfstand zu gehen,. Dort lässt sich prüfen, ob der Originaltacho noch im Rahmen der zulässigen Grenzen liegt. Mit der entsprechenden Bescheinigung kann man dann ggf. beim TüV vorfahren.
MfG Wini
Letzte Änderung: 02 Jun 2021 09:38 von Wini.
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02 Jun 2021 14:59 #212759
von fluteman
Fahrwerk Höherlegung
Sprich, wenn die Reifen hinreichend runtergefahren sind, wenn Du auf dem Rollenprüfstand bist, kann es noch sein, dass Du den Segen des TÜV bekommst? Weil die Abweichung doch eher gering ist.
Aber mir ist (und war auch davor) bekannt, dass ein Tacho zwar jederzeit "vor-", aber keinesfalls "nachgehen" darf. Sprich, Du darfst langsamer fahren als angezeigt, aber nicht schneller.
Danke für Deine Ausführungen, Wini. Auch wenn ICH das sicher nie umsetzen werde, spannend ist es doch.
Aber mir ist (und war auch davor) bekannt, dass ein Tacho zwar jederzeit "vor-", aber keinesfalls "nachgehen" darf. Sprich, Du darfst langsamer fahren als angezeigt, aber nicht schneller.
Danke für Deine Ausführungen, Wini. Auch wenn ICH das sicher nie umsetzen werde, spannend ist es doch.

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