Anhänger Schweiz
- micstriit
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17 Jun 2018 13:39 #151416
von micstriit
Anhänger Schweiz
Ich versuche rauszufinden was für Vorschriften gelten für Anhänger am Twizy in der Schweiz. Da der Twizy als Kleinmotorfahrzeug gilt und nicht als Auto gelten dafür wohl erleichterte Vorschriften. Was da jemand mehr?
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- brunbjoern
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18 Jun 2018 09:17 #151439
von brunbjoern
Anhänger Schweiz
Hast Du schonmal Christian (twizykupplung,de) kontaktiert?
Eventuell hat er sich, als Anbieter der Kupplung für den Twizy, schonmal damit auseinandergesetzt.
Viel Erfolg,
Matthias
Eventuell hat er sich, als Anbieter der Kupplung für den Twizy, schonmal damit auseinandergesetzt.
Viel Erfolg,
Matthias
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- dingdong
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18 Jun 2018 10:42 #151442
von dingdong
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
Anhänger Schweiz
Wenn ich die Schweizer Behörden richtig interpretiere gilt für L7e europäisches Recht. Also auch mit Anhänger.
Dann aber bitte auch eine Fangleine wie bei gebremsten Anhängern( EU-Vorschrift, die aber zur Zeit nur in der Schweiz angewandt wird. Kostet schnell mal 400 Schweizer Franken Strafe) und nicht über den Kugelkopf gesichert, sondern einen extra Haken.
Am besten an einer Muttern vom Kugelkopf.
Verordnung
über die Anerkennung von EU-Genehmigungen und
über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und
dreirädrige Motorfahrzeuge sowie Motorfahrräder
(TAFV 3)
vom 16. November 2016 (Stand am 15. Januar 2017)
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt:
a. die Anerkennung der folgenden Genehmigungen und Bescheinigungen der
Europäischen Union (EU) für Fahrzeuge nach Absatz 2: EU-Gesamtgenehmigungen,
EU-Teilgenehmigungen und EU-Übereinstimmungsbescheinigungen;
b. technische Anforderungen für Fahrzeuge, Fahrzeugsysteme, Fahrzeugteile
und Ausrüstungen nach Absatz 2.
2 Sie gilt für Motorräder nach Artikel 14 Buchstaben a und b der Verordnung vom
19. Juni 19952 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), für
Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge nach Artikel 15 VTS sowie für
Motorfahrräder nach Artikel 18 Buchstaben a und b VTS.
Wir fallen damit unter die Teilgenehmigungen.
Dann aber bitte auch eine Fangleine wie bei gebremsten Anhängern( EU-Vorschrift, die aber zur Zeit nur in der Schweiz angewandt wird. Kostet schnell mal 400 Schweizer Franken Strafe) und nicht über den Kugelkopf gesichert, sondern einen extra Haken.
Am besten an einer Muttern vom Kugelkopf.
Verordnung
über die Anerkennung von EU-Genehmigungen und
über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und
dreirädrige Motorfahrzeuge sowie Motorfahrräder
(TAFV 3)
vom 16. November 2016 (Stand am 15. Januar 2017)
Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt:
a. die Anerkennung der folgenden Genehmigungen und Bescheinigungen der
Europäischen Union (EU) für Fahrzeuge nach Absatz 2: EU-Gesamtgenehmigungen,
EU-Teilgenehmigungen und EU-Übereinstimmungsbescheinigungen;
b. technische Anforderungen für Fahrzeuge, Fahrzeugsysteme, Fahrzeugteile
und Ausrüstungen nach Absatz 2.
2 Sie gilt für Motorräder nach Artikel 14 Buchstaben a und b der Verordnung vom
19. Juni 19952 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), für
Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge nach Artikel 15 VTS sowie für
Motorfahrräder nach Artikel 18 Buchstaben a und b VTS.
Wir fallen damit unter die Teilgenehmigungen.
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
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17.07-29.07.2014 2304 km
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