„Quer parken“ (oder „Querparken“(?) ;-))
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Electric Greetings
David
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- :-Daniel
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ObiOne schrieb: wenn dem so wäre dürften ja auch keine 3 Twizys auf einer Parkfläche stehen bzw so Zweiparklückenblockierer auch ein Ticket bekommen
Hi David,
danke
Ich wollte mich halt prophylaktisch absichern, falls ne Potilesse kommt, denn
„logischer Menschenverstaend“
&
„Amtslogik“
sind ja doch manchmal durchaus
„himmelschreiend inkongruent“!
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- Sailor
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Grüße
Martin
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Sailor schrieb: ...ich hab übrigens meine beiden Verfahren wegen Quwerparkens in Berlin gewonnen. Verwaltungsgericht Moabit hat beide eingestellt...
Grüße
Martin
Cool! :-D
Gibt es hier evtl. einen Beitrag, in dem solche Urteile zwecks Referenz gesammelt werden?!?
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- Pfälzer68
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Nach §12 Abs.4 STVO muss in D generell am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, auch auf ausgewiesenen Parkflächen die parallel zur Fahrbahn angeordnet sind.
Entgegen der Fahrtrichtung also nicht. Das kostet 15,- Verwarnungsgeld.
Allerdings gibt es mehrere Urteile die das Querparken davon ausnehmen, so z.b. in Berlin ( s.o. ) Ist aber imho noch immer nicht Bundesweit geregelt.
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- :-Daniel
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Pfälzer68 schrieb: Hi.
Nach §12 Abs.4 STVO muss in D generell am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, auch auf ausgewiesenen Parkflächen die parallel zur Fahrbahn angeordnet sind.
Entgegen der Fahrtrichtung also nicht. Das kostet 15,- Verwarnungsgeld.
Allerdings gibt es mehrere Urteile die das Querparken davon ausnehmen, so z.b. in Berlin ( s.o. ) Ist aber imho noch immer nicht Bundesweit geregelt.
Das SCHREIT ja förmlich nach einer Petition!
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- Sailor
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Also genügend breite Straße und nicht in die Fahrspur hinein ragen.
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Sailor schrieb: ...es gibt bereits ein Urteil vom Bundesgerichtshof..
Moin.
Hasste da mal ne Quelle?
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Das ist ja von 1962
Da hätt ich anno dubback mit dem Smart in HD wohl doch nicht zahlen sollen... aber gut zu wissen.
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im Grund braucht es kein Urteil dazu.
Es steht alles in §12 der StVO (im Besonderen in Abs. 6).
Dort wo keine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung (siehe auch § 1 StVO) stattfindet, kann entspannt quergeparkt werden. Im übrigen können auch mehrere Fahrzeuge innerhalb EINER Parkflächenmarkierung parken; dann hat jeder seine Parkuhr auszulegen bzw. ein Parkticket zu ziehen. Wenn ich mich mit meinem Twizy in die letzte Ecke MEINES riesigen Parkplatzes quetsche und damit anderen die Möglichkeit biete MEINEN Parkplatz mitzubenutzen!?....dann ist das nach Abs. 6 richtig gehandelt und ein positives Signal in die Automobile Welt.
Also Querparken wo es unter Berücksichtigung der StVO geht !
Gruß
Andreas
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