Parkieren in der Schweiz
- micstriit
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www.twizy-forum.de/wer-und-wo/84976-neue-twizyanerin-aus-der-schweiz
Wo darf ich den Twizy parkieren und wo nicht. Offenbar sind die Regeln nicht überall gleich.
Im Kanton Bern habe ich schon an verschiedenen Orten auf Motorrad/Moto Parkplätzen parkiert ohne je Probleme zu bekommen, das selbe in Luzern.
In Thun steht mein kleiner den ganzen Tag am Bahnhof und wartet auf mich, sollte Ihn vielleicht Hachikō taufen
Doch offenbar ist dies zumindest in Schaffausen an gewissen Orten explizit ausgeschlossen (max 3 Räder).
@scheiwis hast du ein konkretes Beispiel, wäre Interessant nachzufragen wo man bei denen Kleinmotorfahrzeuge parkieren kann.
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Das mit dem Parkieren auf Motorradparkplätzen ist auch so ein Ding das von Kanton, sogar von Stadt zu Stadt anders geregelt wird. In Winterthur ZH z.B. ist es Verboten den Twizy auf Motorradparkplätzen abzustellen.
Am Flughafen Zürich darf man auf den Motorradparkplätzen parkieren, sofern das Fahrzeug nicht breiter als 1,40m ist. Der Twitzy ist da grad so ein Grenzfall, da laut Datenblatt 1,396m breit.(Spiegel zu Spiegel). Die Motorradparkpläze sind auch gebührenpflichtig, jedoch einiges günstiger als das Parkhaus.
Gruss Jasmine
Renault Twizy Cargo Z.E. 12/2018
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- ad peter
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Falls die Grenze 1,35 m wäre, Spiegel einklappen, schon ist der T schmäler. Bei schon vielen Fahrzeugen (Stinker und E-Fahrzeuge) klappen die Spiegeln automatisch ein, wenn die Türen verriegelt werden.Fledermaus schrieb:
Fahrzeug nicht breiter als 1,40m ist. Der Twitzy ist da grad so ein Grenzfall, da laut Datenblatt 1,396m breit.(Spiegel zu Spiegel).
ad peter
Ich brauche kein SUV!
Ich war in D A CH FL I V RSM F MC P E GBZ MA AND B NL SLO HR BıH SRB RO H SK PL CZ
Twizy 2013-3, 20 kWh Bat. 2023-7, OVMS V3 (nicht aktiv)
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- scheiwis
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Momentan gibt es so viele Änderungen auf unseren Strassen, dass die Polizei mit ihrem Wissen auch nicht immer Up to Date ist.
Hier sollte darum Fairness gefragt sein.
Andersrum, es gibt nur eine schweizerische Strassenverkehrsordnung .... und keine Städtischen.
Da fragt sich, ein Quad ist das ein Motorrad oder ein Kleinstfahrzeug = Auto. Der Twizy ist momentan auch als Quad zugelassen, warum dürfen wir nicht auf einem Motorrad PP stehen?
In Winterthur kann man es so lesen. Wir müssen wohl auf einen Richter und ein Urteil warten um genau diese Antwort zu erhalten...
Gruss André
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Wenn eine Gemeinde nicht möchte, daß auf einer Fläche, die ihr gehört keine vierrädrigen Fahrzeuge parken, dann kann sie das durchaus so festlegen.
Das konterkariert ja die STVO nicht.
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Die Strassenverkehrsordnung sagt nur:
Es ist platzsparend zu parkieren, doch darf die Wegfahrt anderer Fahrzeuge nicht behindert werden.
Die Signalisationsverordnung sagt in Artikel 79, Absatz 1 klar, dass Parkplätze nur von den Fahrzeugen benutzt werden dürfen, für die sie grössenmässig bestimmt sind.
Wo man Kleinmotorfahrzeuge parkieren muss / darf, steht nirgends geschrieben und wird individuell von Ort zu Ort geregelt.
Gruss Jasmine
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- Ray
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es ist aber eine glückssache, wenn du mit diesem nummernschild auf dem motorradparkfeld stehtst und kein ticket erhälst.
bei uns ist der twizy ein kleinkraftfahrzeug.
ist ein treeweehler auch, aber der twizy gilt bei uns als auto und nicht als motorrad, da mehr als 3 räder.
was heisst das jetzt in der der theorie?
du parkierst ganz normal auf einem autoparkfeld und nicht auf den motorradfeld.
auch querparkieren in den feldern ist nicht erlaubt.
was heisst das in der praxis?
ich mach all das trotzdem und habe noch nie ein ticket erhalten. ich argumentiere halt mit dem kleinen weissen nummernschild und sage das wie beim motorrad gilt.
das dilema ist, dass kleine weisse nummernschild. 2,3 oder 4 räder können eines haben, aber bei 4 rädern bist du ein auto auch mit kleinem schild.
hoffe das es verständlich erklärt habe.
ray
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- micstriit
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Wenn ich auf einem privaten Parklatz parkiere kann ich gut verstehen, dass die ihre eigen Regeln machen können.
pin.it/exs4tyt2vnoca2
Parkieren auf öffentlichen Grund ist aber aus meiner Sicht eine andere Geschichte.
Ich werde mal beim Strassenverkehrsamt Anfragen.
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Bin gespannt, was rauskommt.
Gruss Jasmine
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Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 24.08.2018 betreffend dem Parkieren von Kleinmotorfahrzeugen und möchte Ihnen gerne folgende Antwort dazu geben:
Auf Motorrad- oder Fahrradparkfeldern, die unterteilt sind, darf der Renault Twizy nicht parkiert werden. Er ist grössenmässig nicht für diese unterteilten Parkfelder bestimmt und ragt über die Markierung hinaus.
Gemäss Art. 79 Abs. 1ter SSV dürfen, wo Parkfelder markiert sind, Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Parkfelder dürfen zudem nur von den Fahrzeugarten benutzt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind. Dient eine Parkierungsfläche nur für bestimmte Fahrzeugarten, wird das betreffende Symbol auf dem entsprechenden Signal angebracht (Art. 79 Abs. 1ter SSV in Verbindung mit Art. 48 Abs. 11 SSV).
Gemäss Art. 48 Abs. 10 SSV können anstelle von Motorwagen auf Parkplätzen, welche gemäss Art. 48 Abs. 2 (Parkieren mit Parkscheibe) und 6 SSV (Parkieren gegen Gebühr) signalisiert sind, auch andere mehrspurige Motorfahrzeuge, Motorräder mit Seitenwagen und weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen parkiert werden, sofern die Parkscheibe gut sichtbar angebracht oder die Parkgebühr entrichtet wurde.
Parkieren dürfen sie somit auf Parkfeldern, die das Parkieren mit Parkscheibe erlauben und auch auf Parkfeldern, die gegen Gebühr benützt werden können.
Gruss Jasmine
Renault Twizy Cargo Z.E. 12/2018
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Wohin mit der Parkscheibe, dem Parkticket damit sie nicht abhanden kommen? (da der Twizy offen ist)
Gruss Jasmine
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Fledermaus schrieb: Nächste Frage:
Wohin mit der Parkscheibe, dem Parkticket damit sie nicht abhanden kommen? (da der Twizy offen ist)
Gruss Jasmine
Da hatte unser unermüdliche Erfinder Christian Dehais eine nette Idee zu:
www.twizy-forum.de/tipps-und-tricks-twizy/64050-schutz-fuer-parkticket
Viele Grüße, Andreas
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Mehrspurige Fahrzeuge dürfen nicht auf Motorradparkplätzen abgestellt werden. Sie müssen also die Parkplätze für Personenwagen benutzen (1 Fahrzeug pro Parkfeld, wobei der Twizy auch quer geparkt werden darf). Es gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen hier parkierten Motorfahrzeuge.
Vorschriften betreffend der Anbringung von Parkscheiben oder Tickets gelten auch für Kleinmotorfahrzeuge. Wenn Sie keine Parkbusse riskieren wollen, müssen Sie dafür sorgen, dass diese Kontrollen der Parkzeiten jederzeit ohne Einschränkung möglich sind. Bei offenen Fahrzeugen könnte eine Kartentasche mit transparentem Sichtfenster wie sie von Velofahrern verwendet werden benützt werden. Es gibt aber bestimmt noch andere Utensilien um Tickets und Parkscheiben regen- und verstellsicher am offenen Fahrzeug so zu befestigen, dass die Kontrollen jederzeit möglich sind (Vorschlag von Akku61).
Gruss Jasmine
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- ek_zempel
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Ich habe mich jetzt extra für diesen Beitrag in eurem Forum registriert.
Ein Kompliment an euch zahlreiche Twizy-Fahrenden dafür, dass ihr so ressourcenschonende und umweltfreundliche Autos fahrt!
Und vor allem auch, dass ihr euch offensichtlich Gedanken darüber macht und aktiv informiert, welche Regeln nun gelten!
Die Regeln bezüglich Parkieren in der Schweiz scheinen ja nun geklärt zu sein, und sie sind sehr einfach. Ich möchte deshalb noch einmal an alle Twizy-Fahrenden appellieren, sich auch daran zu halten. Der Vorteil des Platzsparens bringt aus meiner Sicht leider nichts, wenn zusätzlich zu den zahlreichen Autos in der Stadt nun diese kleinen Autos auch noch die Fuss- und Velowege verstellen. So geschieht das in meiner Zürcher Wohnstrasse seit Kurzem leider täglich, und zwar eben mit einem Twizy.
Ich werde der rücksichtslosen Fahrerin jetzt mal noch eine Notiz auf ihrem Twizy hinterlassen, da ich eigentlich nicht davon ausgehe, dass sie hier mitliest. Und wenn das Ding dann immer noch jeden Tag auf dem Trottoir steht, werde ich wohl oder übel der Polizei Bescheid geben. In unserer Siedlung wohnen viele Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwägen, welche teilweise stark eingeschränkt werden.
Beste Grüsse
Ein sozial und nachhaltig denkender Mitmensch
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