Eigentumssicherung: Twizy durch Polizei abgeschleppt
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Sorry ,dass ich jetzt erst antworte.Wir mussten uns der Situation noch etwas klarer werden.
Freunde von uns hatten gesehen, dass unser Twizy von einem Abschleppwagen abtransportiert worden ist. Sie informierten uns daraufhin telefonisch.
Unsere sofortige telefonisch Nachfrage bei der Polizei ergab, dass unser Fahrzeug aufgrund von „Herunter gedrehten Scheiben“ aus Eigenschutz abgeschleppt wurde.
Daraufhin sind wir zur Polizeiwache in Duisburg gefahren und haben mit den dortigen Wachhabenden Polizisten (einer Polizistin und Ihrem Vorgesetzten) gesprochen.
Die Polizistin war wohl aktiv in den Vorfall involviert und hatte insbesondere die Halter – Abfrage durchgeführt. Dabei wurde ein Schreibfehler beim Namen des Halters festgestellt so dass die eigentlichen Halterdaten und insbesondere die Telefonnummer nicht ermittelt werden konnten.
Der Polizist, der vor Ort den abschleppt – Vorgang veranlasste, war leider nicht zugegen.
Der Grund für den Abschleppvorgang war darin zu sehen, dass der Twizy mit herunter gedrehten Scheiben geparkt war und daher aus Eigenschutz abgeschleppt wurde.
Von Seiten der Polizei nannte man uns dann noch den Stand Ort, an dem unser Fahrzeug eingeschleppt worden ist.
Wir hatten uns nach telefonischer Ankündigung dann auf den Weg zu dem Stellplatz des Abschleppunternehmens gemacht.
Der dortige Mitarbeiter des Abschleppunternehmens hatte auch den Abschleppvorgang unseres Fahrzeugs durchgeführt.
Er berichtete, dass zunächst ein junger Kollege des Abschleppunternehmens den Abschleppvorgang auf Anforderung der Polizei durchführen sollte. Da er sich allerdings nicht mit den Besonderheiten des Twizy auskannte, hat er den erfahrenen Kollegen angerufen und der hat dann den Abschleppvorgang durchgeführt.
Der erfahrener Kollege des Abschleppunternehmens hat den beauftragen den Polizeibeamten vor Ort vor Durchführung des Abschleppvorgang explizit darauf hingewiesen, dass unser Fahrzeug ohne Seitenscheiben zugelassen sei und dass es auch Fahrzeuge gebe, die selbst ohne Türen zugelassen seien.
Er sei als „gelber Engel“ für mehrere Jahre beim ADAC tätig gewesen und habe Spezialschulungen für das reparieren und abschleppen von Twizy-Fahrzeugen gehabt.
Er hat explizit darauf hingewiesen, dass ohne diese Spezialkenntnisse ein Abschleppvorgang zu Beschädigungen am Fahrzeug führen würden.
Der Polizist vor Ort bestand allerdings auf dem Abschleppen des Fahrzeugs zum Stellplatz des Abschleppunternehmens.
Dort haben wir dann das Gespräch mit dem Fahrer des Abschleppwagens geführt und im Nachgang das Fahrzeug ausgelöst.
Soweit der Verlauf ..
VG
Peter
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- Snorre
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Danke für die Aufklärung.
Unter den geschilderten Umständen halte ich das Abschleppen ebenfalls für absolut ungerechtfertigt und würde dagegen vorgehen.
Die sinnvollste Vorgehensweise kenne ich allerdings auch nicht und würde dir raten anwaltliche Hilfe zu suchen.
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, dann sollte das natürlich kein Thema sein, aber auch ohne denke ich, dass es vertretbar ist.
Der geschilderte Fall scheint mir so eindeutig zu sein, dass du dein Recht bekommen solltest und in Folge auch die Kosten für
Anwalt, Abschleppen und eventuell Ordnungs- oder Bußgeld erstattet bekommen müsstest.
Eventuell äußert sich unser "Forumsanwalt" zum Thema, soweit es nicht unter unzulässige Rechtsberatung fällt.
Ich drück dir die Daumen für einen erfolgreichen Widerspruch.
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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- AlexDL
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May the energy be with you!
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- franktastic
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04/2013 - Panoramadach - Parksensoren hinten - Schmutzfänger - Sitzheizung ministromer - Heckscheiben von Snorre - Sonnenblendstreifen - Atom- Alufelgen - LED Tagfahrlicht
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- carbon_compound
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Man stelle sich vor er wär nicht Polizist sondern Chirurg geworden und würd statt Cabrios
u. ä. abzuschleppen die Bevölkerung dezimieren.
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- Snorre
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franktastic schrieb:
"forumsanwalt".. wurde da an meiner Klocke geläutet? ... Ich hab es jedenfalls gelesen.
Dann ist's ja gut.
Hier darf und soll sich jeder äußern, der sich berufen fühlt.
Und wenn die Äußerungen dann auch noch auf fundierten Kenntnissen beruhen, umso besser!
franktastic schrieb:
Oder gibt es noch andere?
Ich meine mich zu erinnern, dass sich außer dir nochmal jemand "geoutet" hat.
Weiß aber nicht mehr wer das war.
Vermutlich so ein "one-hit-wonder", 1 Beitrag und das war's dann.
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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- twizybär
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Lagen denn Gegenstände im Twizy?
Wie ich die Autobild kenne, greift sie gerne mal solch skurrile Wahnsinnstaten auf und macht was draus...
Oder die örtliche Presse, wenn denn etwas medialer Druck sinnvoll erscheint.
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- Soagined
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( ich glaube auch an den Weihnachtsmann und den Osterhasen )
da hat sich der / die / das Ordnungshüter einfach aufspielen wollen, weil der Abschlepper Ihm gesagt hat das diese Fahrzeuge ohne Scheiben ausgeliefert werden.
Und es kann ja nicht sein das da so ein hergelaufener Abschlepper besser informiert ist als ein ausgebildeter Staatsbeamter.
nur so ne Idee, wenn wir einen Ansprechpartner bei der Polizei hätten schickt Ihm jeder ein Bild von seinem Twizy ohne Scheiben
mit einem identischen vorgefertigtem Text auf das diese Inspektion in Zukunft einen Riesenbogen um jeden Twizy macht
ich bin nicht verrückt !!
ich bin verhaltensorginell
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Natürlich ist es Deine Zeit die dabei drauf geht, die Kosten für alles wirst du Erstattet bekommen.
Was ist denn, wenn Du deswegen ein Flieger nicht erreichen konntest, oder die Bahn, und einen wichtigen Geschäftstermin verpasst?
Ich denke du hättest unter Umständen sogar auf Anspruch auf Schadenersatz.
Juli 2019: 70.000km, seit Dezember 2018 Eigentümer vom Traktions-Akku
Seit April 2015: zusätzlich Nissan e-NV200, mit über 100.000kW
Seit Dezember 2022: Opel Vivaro-E
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- Snorre
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Lademeister schrieb:
... die Kosten für alles wirst du Erstattet bekommen....
Letztendlich und wahrscheinlich schon.
Aber schnell und einfach und ohne Anwalt vermutlich nicht!
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- franktastic
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Nach § 43 Nr. 2 PolG NRW kann die Polizei eine Sache sicherstellen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen. Die Polizei wird in diesem Fall (gleichsam) in öffentlichrechtlich geregelter Geschäftsführung für den Eigentümer oder rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt tätig. Die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung bestimmt sich dabei vorrangig danach, ob die Maßnahme dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht. Dies ist anzunehmen, wenn sie dessen objektivem Interesse entspricht, mithin sie jeder Eigentümer bei besonnener Betrachtung als sachgerecht beurteilt. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, wie hoch im Einzelfall die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls des Fahrzeugs, eines Diebstahls von Gegenständen aus dem Fahrzeug oder einer Beschädigung des Fahrzeugs ist, wenn die Sicherstellung unterbleibt. Diese Prognoseentscheidung ist auf der Grundlage der der Polizei zum Zeitpunkt ihres Handelns zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten zu beurteilen, wobei u.a. die voraussichtliche Dauer der Möglichkeit eines Schadenseintritts, der Abstellort sowie der Wert eines Fahrzeuges zu berücksichtigen sind. Dabei darf maßgeblich in die behördlichen Erwägungen einfließen, dass die etwaigen Kosten einer tatsächlich erfolgten Beschädigung oder eines Sachverlusts für den Halter regelmäßig deutlich höher ausfallen als diejenigen einer durchgeführten Sicherungsmaßnahme.
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.05.1999 - 3 B 48.99 - BayVBl. 2000, S. 380 f., OVG NRW, Beschluss vom 11.04.2003 - 5 A 4351/01 -, juris, sowie Beschluss vom 21.06.2011 - 5 A 1388/10 -; BayVGH, Urteil vom 16.01.2001 - 24 B 99.1571 - NJW 2001, S. 1960 f.; VG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2009 - 14 K 154/09 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 30.08.2006 - 6 K 2477/05 -, juris.
Da der T "ausgelöst" wurde, muss ja schon was bezahlt worden sein. Dann wird er - ich wette - auch noch den Gebührenbescheid für die Verwaltungsgebühr bekommen.
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- ObiOne
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- Möge der TWIZY mit euch sein....
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David
Kia E-Soul
Bulls Sportslite Plus seit 9/12
non electric Brompton M6L (Twizy Rettungsfahrrad)
RTT Startnummer 07 (2018+2019)
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- franktastic
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wenn eletrodrive HIlfe braucht, kann er mich per PN gerne kontaktieren
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Zu über 90% arbeiten dort Menschen, mit denen man durchaus reden kann und die einem auch zuhören, wenn man die Geschichte
sachlich fundiert und freundlich rüberbringt.
Ich wette ein Weizen, damit lässt sich die Sache innerhalb eines Gesprächs bereinigen. Vielleicht zieht der Sachbearbeiter noch
seinen Abteilungsleiter dazu, weil die Stadt/Verwaltung/Kommune ja "Deine" Abschleppkosten berappen muß, aber das sollte es dann
gewesen sein.
Wenn Du die Abschleppkosten ersetzt und das Bußgeld nicht bezahlen musst, dann hak' das Ganze unter
"mal wieder eine Geschichte, die ich irgendwann mal meinen Enkeln erzählen kann" ab.
Von einer deutschen Behörde Schadenersatz zu bekommen zu versuchen... das würde ICH mir nicht antun. Nicht wegen der Geschichte.oder den Beträgen...
Wenn sich da irgendwo sehr "verhärtete Fronten" auftun, dann relativ zügig zu einem Anwalt.
Und ganz wichtig! Jedem Gebührenbescheid etc. SOFORT widersprechen!
Mehr Twizys, mehr Freude.
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