Eigentumssicherung: Twizy durch Polizei abgeschleppt
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Wenn Du die Abschleppkosten ersetzt und das Bußgeld nicht bezahlen musst, dann hak' das Ganze unter
[/quote]
Nur darum geht es ja wohl auch.
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franktastic schrieb: [quote="TwizyChrisy" post=165133
Wenn Du die Abschleppkosten ersetzt und das Bußgeld nicht bezahlen musst, dann hak' das Ganze unter
Nur darum geht es ja wohl auch.[/quote]
Denke auch, aber nachdem der "Tip" mit Schadenersatz hochkam... nen 20er für Bahnticket, Ärger Telekon und Co könnte man sicher ansetzen, aber wie schon geschrieben....
Eine deutsche Behörde auf SE zu verklagen und das eventuell noch ohne einen konkret entstandenen Schaden nachweislich beziffern zu können.....
Würde ich jetzt nicht mit Gewalt dazu raten......
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- Snorre
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franktastic schrieb: ...
Die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung bestimmt sich dabei vorrangig danach, ob die Maßnahme dem mutmaßlichen Willen des Berechtigten entspricht.
...
Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, wie hoch im Einzelfall die Wahrscheinlichkeit eines Diebstahls des Fahrzeugs, eines Diebstahls von Gegenständen aus dem Fahrzeug oder einer Beschädigung des Fahrzeugs ist, wenn die Sicherstellung unterbleibt.
Wie diese beiden Aussagen zu beantworten sind, darüber gibt es unter uns Twizy-Eignern keine Meinungsverschiedenheiten.
TwizyChrisy schrieb:
Ich würde es VOR dem Großangriff mit Anwalt und Co mit einem Telefonat bzw Besuch bei der zuständigen Behörde versuchen.
Zu über 90% arbeiten dort Menschen, mit denen man durchaus reden kann und die einem auch zuhören, wenn man die Geschichte
sachlich fundiert und freundlich rüberbringt.
Ich wette ein Weizen, damit lässt sich die Sache innerhalb eines Gesprächs bereinigen. Vielleicht zieht der Sachbearbeiter noch
seinen Abteilungsleiter dazu, weil die Stadt/Verwaltung/Kommune ja "Deine" Abschleppkosten berappen muß, aber das sollte es dann
gewesen sein.
Wenn Du die Abschleppkosten ersetzt und das Bußgeld nicht bezahlen musst, dann hak' das Ganze unter
"mal wieder eine Geschichte, die ich irgendwann mal meinen Enkeln erzählen kann" ab.
Ich plädiere generell ja auch dafür zuerst ein Gespräch und eine gütliche Lösung zu suchen.
Da aber die Erstattung der Abschleppkosten (200,- €) im Raum steht, rechne ich fest damit, dass auf amtlicher Seite die Einsicht zur Anerkennung eines Fehlverhaltens fehlen wird.
Aber zunächst mal diesen Schritt zu gehen, kann eigentlich nicht schaden.
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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Lag denn nix drin im Twizy? Das wäre ggf. die einzig denkbare Rechtfertigung.
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- AlexDL
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Damit wird das dann wohl eher ein Fall für die Rechtschutzversicherung, besser mit vorheriger Deckungszusage.
Aber auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens würde ich nicht sicher behaupten, dass die Abschleppkosten erstattet werden. Wenn dann der Abschlepper sich nicht mehr erinnern kann und der Polizist glaubhaft versichert, er hätte nur das Interesse des Fahrzeughalters im Blick gehabt ...
Trotzdem lohnt es sich im Zweifel allein schon aus grundsätzlichen Erwägungen, das Verfahren zu führen, wenn denn die Kosten durch die RS-Versicherung gedeckt sind.
Grüße
Alex
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- Snorre
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AlexDL schrieb:
Ich teile Martins Einschätzung.
Danke.
Dann bin ich ja vielleicht doch nicht so weltfremd, wie ich oftmal von mir selbst vermute.
AlexDL schrieb:
Wenn die öffentliche Hand die Kosten ohne vorherige gerichtliche Entscheidung übernimmt, müsste sie zweifelsfrei zu der Einschätzung gelangen, dass diese Entscheidung objektiv falsch war. Auch wenn alles stimmt, was hier geschrieben wurde, wovon ich mal ausgehe, erscheint mir das leider nicht sicher. Es braucht also mindestens die möglichst schriftliche Aussage des Abschleppunternehmers hinsichtlich seiner Warnung. Ich prognostiziere mal, dass allein die schon nicht zu bekommen sein wird.
Objektiv falsch war die Entscheidung schon.
Wir Twizy-Eigner haben doch gar keine Möglichkeit das Fahrzeug besser zu sichern als mit dem Abziehen des Schlüssels bereits geschehen.
Ich stelle meinen Twizy meistens mit geöffneter Tür ab.
Wenn ich dann von Passanten darauf hingewiesen werde, sage ich immer das dies egal sei, da die Türen nicht abschließbar sind und sich somit jeder der will, auch bei geschlossener Tür, problemlos Zugriff auf den Innenraum verschaffen kann.
Die schriftliche Aussage des Abschleppunternehmers halte ich deshalb nicht für erforderlich, weil objektiv keine zusätzliche Sicherungsmöglichkeit am serienmäßigen Fahrzeug vorhanden ist, welche der Eigner hätte nutzen können bzw. müssen.
Dennoch zweifle ich an der Einsichtsfähigkeit der Behörden.
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Snorre schrieb: ich dann von Passanten darauf hingewiesen werde, sage ich immer das dies egal sei, da die Türen nicht abschließbar sind und sich somit jeder der will, auch bei geschlossener Tür, problemlos Zugriff auf den Innenraum verschaffen kann.
... das gilt beim deutschen Amtsschimmel leider nicht... wir standen mit 2 Suzuki SJ in Mannheim am Straßenrand, meiner mit Halbtüren ohne Scheiben, der 2. ganz ohne Türen mit Ketten. Ich hatte nen Strafzettel wegen nicht verschlossenem Fahrzeug weil die Schließknöpfe nicht unten waren, der andere hatte nix! Hätte er die Ketten nicht eingehängt wäre da garantiert auch was fällig gewesen.
... zweifle ich an der Einsichtsfähigkeit der Behörden.
Jupp, da geht imho ohne Anwalt garnix.
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- Goldbacher
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Dann kann später nicht der Vorwurf kommen, dass der Stadt durch die Zuhilfenahme von Fachleuten noch höhere Kosten entstanden sind. Die überlasteten Richter sind auch froh über jeden Fall, der ihnen erspart bleibt und man kann völlig unbeschwert in die Verhandlung gehen.
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- Snorre
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Pfälzer68 schrieb:
... das gilt beim deutschen Amtsschimmel leider nicht... wir standen mit 2 Suzuki SJ in Mannheim am Straßenrand, meiner mit Halbtüren ohne Scheiben, der 2. ganz ohne Türen mit Ketten. Ich hatte nen Strafzettel wegen nicht verschlossenem Fahrzeug weil die Schließknöpfe nicht unten waren, der andere hatte nix! Hätte er die Ketten nicht eingehängt wäre da garantiert auch was fällig gewesen.
Das mag schon sein.
Aber ich stelle meinen Twizy nur sehr selten im öffentlichen Raum ab.
Meistens auf Privatgrund oder "halb-öffentlich" (Supermarktparkplatz).
Ich denke da fühlt sich die Obrigkeit nicht berufen einschreiten zu müssen.
Aber ausschliessen kann man es natürlich nicht.
Aber da dieser aktuelle Fall der erste, bekanntgewordene seiner Art ist, fühle ich mich jetzt nicht akut bedroht.
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Leider zurecht. Ein Cabrio darf ich mit offenem Verdeck stehen lassen, da es als PKW - offen typisiert ist. Ich MUSS aber die Fenster hoch und die Türen verschlossen haben, so unsinnig dies auch erscheint!Pfälzer68 schrieb: ... wir standen mit 2 Suzuki SJ in Mannheim am Straßenrand, meiner mit Halbtüren ohne Scheiben, der 2. ganz ohne Türen mit Ketten. Ich hatte nen Strafzettel wegen nicht verschlossenem Fahrzeug weil die Schließknöpfe nicht unten waren, der andere hatte nix!
Viele Grüße, Andreas
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Allerdings konnte die Polizei per Halterfeststellung seine Telefonnummer ermitteln und hat die Aktion angekündigt, leider hat er davon aber nichts mitbekommen da er unterwegs war und die Telefonnummer ein Festnetzanschluß war.
Allerdings hat die Polizei "ermittelt" und sich über den Twizy schlau gemacht. Mit dem Ergebnis das ein zweiter Telefonanruf gestartet wurde und die angekündigte Aktion wieder abgeblasen wurde, mit dem Hinweis: man hat festgestellt das der Twizy ja ohne Seitenscheiben zugelassen wird und es dann wohl nicht im Interesse des Halters wäre das Fahrzeug in Sicherungsverwahrung zu nehmen.
Geht also auch
BTT 2015 Startnummer 14
BTT 2016 Startnummer 09
BTT 2017 Startnummer 12
natürlich 100% Ökostrom
Geliefert: 03.07.2012 Technic in Weiß mit Türen
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- twizybär
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- TwizyChrisy
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diese Story senden würde.
Schön aufgemacht, mit einer reißerischen Überschrift, nettem Bild... druckfertig vorbereitet....
Von
ADAC über
Bild hilft
über Auto-Bild
von RTL bis Extra 3
von der Regionalzeitung bis zur
Süddeutschen
Und auch die Renault Pressestelle in D, FR sowie der Renault Vorstand bliebe von der Geschichte nicht verschont.
Dazu gibt es noch einige Web-Seiten mit nicht uninteressanten Reichweiten....
Also da könnte man -schön aufgemacht- schon eine lustige Story draus zimmern
Sogar unseren Verkehrsminister würde ich damit beglücken und die Petitionssstelle des deutschen Bundestags...
Wär mal ein nettes Hobby
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- dingdong
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TwizyChrisy schrieb: I
Ich würde Dir gerne so 17-37 Daumen schicken. Geht aber hier nicht.
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
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