TÜV abgelaufen! Und nun?
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Soweit ich weiss veranlasst der TüV keine Bußgelder und keine Punkte. Diese Sorge halte ich für unbegründet. Du solltest vor der erfolgreichen HU aber nicht die Polizei auf dich aufmerksam machen.Hessi schrieb: Und noch ne Frage: Der TÜV ist im Oktober abgelaufen. Zwei Punkte und um die 100 Euronen? Oder liegt das im Ermessen des Prüfers? Bei einem halben Jahr eher nicht, richtig?
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NobbyNobbs schrieb: Weder Bußgeld, noch Punkte. Entweder erhöhte Gebühr für 2 Jahre TÜV, oder normale Gebühr mit 7 Monaten weniger TÜV.
Teil 1 ja.
Teil 2 ist mir so nicht bekannt. Macht zumindest hier unser TÜV nicht.
Wobei ich keine Ahnung haben ob er es evtl. bei Aufforderung machen würde?
Teil 3 Im Falle vom Punktgefahr... Kennzeichen runter, auf Hänger landen und hinfahren.....
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Hessi schrieb: Hallo Leute,
ich wollte heute die Bremsscheibe und das Lager auf den hinteren rechten Achsschenkel pressen.
Die korrekte Vorgehensweise wäre doch:
1. Lager in den Achsschenkel pressen.
2. Achsschenkel mit dem Lager auf ein passenden Auspressstück legen. Lager liegt mindestens mit innerer Lagerschale auf dem Auspressstück, richtig?
3. Bremsscheibe auf das Lager pressen.
.....
Und noch ne Frage: Der TÜV ist im Oktober abgelaufen. Zwei Punkte und um die 100 Euronen? Oder liegt das im Ermessen des Prüfers? Bei einem halben Jahr eher nicht, richtig?
Du musst halt so pressen, daß niemals Druck auf verschiedene Lagerteile kommt.
Der TÜV ruft normalerweise nicht bei der Rennleitung an. Die HU kostet halt ein paar Euro extra, das war's dann.
Wenn Du im Punktebereich bist... Evtl. mit abmontierten Schildern und Hänger hinfahren?
Nicht glauben es reicht wenn er auf dem Hänger steht! Da muss er trotzdem TÜV haben! Gibt genauso Punkte wie auf der Straße!
Nur wenn KEINE Schilder dran sind und sich das Fahrzeug auf dem Hänger befindet, sollte sich seitens der Rennleitung kein Grund finden lassen um zu überprüfen ob das in diesem Fall ja nur transportierte Fahrzeug zugelassen und getüvt ist.
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Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate: 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wird der HU-Termin um mehr als 2 Monate überschritten,
ist gemäß Nummer 2.2. der Anlage VIII a StVZO eine
erweiterte HU mit um 20 % erhöhtem Entgelt durchzuführen.
Eine Rückdatierung, wie sie früher erfolgt ist, gibt es seit dem Jahr 2012 nicht mehr.
Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung verschwitzt wurde,
müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre
nach dem tatsächlichen Prüftermin antreten
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NobbyNobbs schrieb: @TwizyChrisy: Ich wurde letztens gefragt, wie ich es will. Da war der TÜV aber auch erst 2 Monate abgelaufen.
Ich schrieb ja... "mir nicht bekannt"
ob das möglich ist weiß ich nicht.
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Pfälzer68 schrieb:
Die Hauptuntersuchung darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
Mehr als zwei Monate: 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Wird der HU-Termin um mehr als 2 Monate überschritten,
ist gemäß Nummer 2.2. der Anlage VIII a StVZO eine
erweiterte HU mit um 20 % erhöhtem Entgelt durchzuführen.
Eine Rückdatierung, wie sie früher erfolgt ist, gibt es seit dem Jahr 2012 nicht mehr.
Auch wenn der ursprüngliche Termin zur Hauptuntersuchung verschwitzt wurde,
müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug zur nächsten HU erst wieder volle zwei Jahre
nach dem tatsächlichen Prüftermin antreten
Mit Twizytransport-Anhänger 20€ genau ein Tag vor Ablauf der 6 Monatsfrist. Die Herren der Truppe waren sehr zuvorkommend, so konnte ich einen Blick in die Glaskugel, äh den Laptop werfen.
Ist erst vier Wochen her.
Danach hätte es 75€ plus Verwaltungsgebühr und 1 Punkt gekostet.
Genau wie Klaus geschrieben hat, DEKRA/TÜV erhöhte Prüfgebühr.
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
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Pfälzer68 schrieb:
Mehr als zwei Monate: 15 Euro
Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Danke für die Info!
Das scheint sich nach acht Monaten nicht mehr zu steigern.
Hervorragend, das ist ja alles im Rahmen. Punkte sind mir komplett latte.
Der Wohnwagen hätte im August 2020 zum TÜV gemusst.
Vor einigen Monaten hatte ich mal die Bullerrei in Bayern gefragt, wo das Ding steht, was passiert. Die meinten nur, wenn sie mich erwischen würden, hätten sie bei der Überziehung keinen Ermessensspielraum mehr.
Versichert ist das Ding ja, wenn ich einen Unfall damit habe, der nicht auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, zahlt die Versicherung wohl in der Regel, so deren Aussage/Erfahrung.
Mit dem T fahre ich direkt zum TÜV, denn auf meinen Anhänger passt der leider nicht. Wenn mich die Rennleitung auf den paar Kilometern rauszieht, dann ist es eben so. Mit Glück kommt der o.a. "Ermessensspielraum" zum tragen.
Wenn die mich mit beiden erwischen, dann habe ich eben zwei Punkte, so what? Die 160 EUR sind unangenehmer.
Mir ist beim T eine erhöhte TÜV-Gebühr und ein Termin im wärmeren April deutlich lieber. Im Frühjahr muss man sich eh um die Sommerreifen kümmern und die Bremsen kontrollieren.
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