Steuerbefreiung

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20 Mär 2012 18:25 #2872 von haepo
Steuerbefreiung
Hallo,

ich bekomme heut Post vom Finanzamt. 16 Euro Steuer für den Vectrix. Ich denke E-Fahrzeuge sind Steuerbefreit :angry:

Gruß Georg

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20 Mär 2012 19:34 #2874 von BurgerMario
Aw: Steuerbefreiung
Hallo Georg!

Komisch...
Mir ist es neu, dass Roller mit max 125ccm Steuern bezahlen müssen....
Ich würde mich da mal informieren und Widerspruch einlegen!

Oder hat sich etwas am Steuergesetz geändert???

Siehe
Steuern Roller

Viele Grüße ( kopfkratz)

Mario

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20 Mär 2012 19:44 #2875 von bm3
Aw: Steuerbefreiung
Hallo,
wie alt ist dein Vectrix ?
Wahrscheinlich noch keine 5 Jahre zugelassen ? Danach fällt bei E-Fahrzeugen Steuer an und zwar wird das dann nach Gewicht gerechnet.

Viele Grüße:

Klaus

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20 Mär 2012 19:51 #2877 von BurgerMario
Aw: Steuerbefreiung
bm3 schrieb:

Hallo,
wie alt ist dein Vectrix ?
Wahrscheinlich noch keine 5 Jahre zugelassen ? Danach fällt bei E-Fahrzeugen Steuer an und zwar wird das dann nach Gewicht gerechnet.

Viele Grüße:

Klaus


Hi Klaus!

Seit wann das??
Man sieht, dass unser Staat voll einen anner Latte hat :angry: :angry:
Leitmarkt für E-Fahrzeuge....
Energiewende ??? Klar, aber nicht ohne die Guten zu knebeln... :angry:

Grüße
Mario

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20 Mär 2012 20:05 #2881 von Helixuwe
Aw: Steuerbefreiung
Es kommt halt darauf an wie man den Roller versichert hat, als Leichtkraftrad oder als Motorrad. Ersteres hat eine teurere Versicherung aber keine Steuern, zweiteres kostet nur ein Bruchteil an Versicherung aber dafür Steuern. Mit der Musterzulassung aus Berlin gilt der Vectrix als Leichtkraftroller und kostet somit keine Steuern und darf von Klasse 3 Inhabern die Ihren Lappen vor 1980 gemacht haben ebenfalls gefahren werden.
Gruß Uwe

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20 Mär 2012 20:08 #2882 von haepo
Aw: Steuerbefreiung
Ich hab den Vectrix erst im Februar ganz neu zugelassen. Zahlt den von Euch den keiner Steuern für den Vectrix ?

Gruß Georg

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20 Mär 2012 20:13 #2884 von Helixuwe
Aw: Steuerbefreiung
Ich jedenfalls nicht, da ja als Leichtkraftroller zugelassen, halt wie ein 125er.
Gruß Uwe

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20 Mär 2012 20:16 - 20 Mär 2012 20:20 #2885 von BurgerMario
Aw: Steuerbefreiung
Helixuwe schrieb:

Es kommt halt darauf an wie man den Roller versichert hat, als Leichtkraftrad oder als Motorrad. Ersteres hat eine teurere Versicherung aber keine Steuern, zweiteres kostet nur ein Bruchteil an Versicherung aber dafür Steuern. Mit der Musterzulassung aus Berlin gilt der Vectrix als Leichtkraftroller und kostet somit keine Steuern und darf von Klasse 3 Inhabern die Ihren Lappen vor 1980 gemacht haben ebenfalls gefahren werden.
Gruß Uwe


Hi Uwe!

Das wäre mir neu...
Versicherungstechnisch mag das stimmen, aber Steuerrechtlich ist die Versicherung noch gar kein Thema, wenn man den Vectrix zulässt !!

Der Vectrix ist ein Leichtkraftrad Klasse L3e.

Auszug aus Wikipedia..


Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c) und deswegen steuerfrei (KFZ-Steuer-Gesetz). Sie müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV führen. Die Größe dieses Kennzeichens ist unabhängig von Erstzulassung mit einem Größtmaß der Breite von 255 mm und einer fixen Höhe von 130 mm (verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen; ehemaliges „80er“-Kennzeichen; als auch landwirtschaftliche Zugmaschinen). Leichtkrafträder müssen alle zwei Jahre zur technischen Hauptuntersuchung.

Deswegen verstehe ich nicht, warum lt. Klaus da ein Gewicht mit eingebracht werden soll!!!

ICH würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das nochmals prüfen lassen !!!

Grüße

Mario
Letzte Änderung: 20 Mär 2012 20:20 von BurgerMario.

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20 Mär 2012 20:46 - 20 Mär 2012 20:47 #2892 von bm3
Aw: Steuerbefreiung
Hallo,
erstmal würde ich Widerspruch einlegen, ich hatte mal solche Probleme mit einem 125er Roller, ich war wahrscheinlich der Einzige der in Deutschland dafür noch Steuer gezahlt hat. :) Das Finanzamt schob es auf die Zulassungsstelle, die hätten irgendwas falsch gemacht bei der Zulassung, also bin ich dann bei der Zulassungsstelle wieder aufgelaufen und die hatten dann doch ein Einsehen und haben nochmal ans Finanzamt gegeben dass er steuerfrei ist. :)

Mario, seit wann ist der Vectrix denn zulassungsfrei ?? , kann ich so nicht bestätigen, oder warst Du mit deinem nicht auf der Zulassungsstelle ?

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 20 Mär 2012 20:47 von bm3.

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20 Mär 2012 20:57 #2894 von bm3
Aw: Steuerbefreiung
das ist so grob was im Gesetz steht:

KraftStG § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge (§ 9 Abs. 2) sind, ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Steuer befreit. Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung. Soweit die Steuerbefreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.


KraftStG § 9
3. andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm
Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;

(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge
mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern
gespeist werden (Elektrofahrzeuge).

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20 Mär 2012 20:58 #2895 von BurgerMario
Aw: Steuerbefreiung
HI KLaus!

Siehe Auszug aus HIER

Ca. Seite 4

Kraftrad (L)
(gemäß Richlinie 2002/24/EG):
Dazu gehören zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge.
Im Einzelnen sind das:
Zulassungsfreies Kraftrad mit Versicherungskennzeichen (gesonderte Auswertung)
• Kleinkraftrad (L1e, L2e)
- 2-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h) (Klasse L1e)
- Mofa (bis 25 km/h) (Klasse L1e)
- Leichtmofa (bis 30 cm³, bis 0,5 kW und bis 20 km/h) (Klasse L1e)
- 3-rädrig (bis 50 cm³ und bis 45 km/h) (Klasse L2e)
• Leichtkraftfahrzeug (L6e)
- 4-rädrig (unter 350 kg Leermasse, bis 45 km/h und bis 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren bzw.
bis 4 kW bei anderen Motortypen)
Zulassungspflichtiges/-freies Kraftrad mit amtlichem Kennzeichen
• Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e) (zulassungspflichtig)
- ohne Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h)
- mit Leistungsbeschränkung (2-rädrig, über 50 cm³ und/oder über 45 km/h,
bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg)
• Kraftrad (L3e, mit Beiwagen L4e und Aufbauart B) (zulassungsfrei)
- Leichtkraftrad (2-rädrig, bis 125 cm³ und bis 11 kW)
• Drei- und leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug (L5e, L7e) (zulassungspflichtig)
- 3-rädrig (über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) (Klasse L5e)
- 4-rädrig zur Personenbeförderung (bis 400 kg Leermasse und bis 15 kW) (Klasse L7e)
- 4-rädrig zur Güterbeförderung (bis 550 kg Leermasse und bis 15 kW) (Klasse L7e)

Das heisst, man muss sich ein amtliches Kennzeichen holen, aber Steuern braucht man nicht zahlen. Dann steht im Fzgschein unter 5

2rädr. KR o.BW > 45kmh
Leichtkraftrad

Ein "Motorrad" ist Zulassungspflichtig und man muss auch Steuern bezahlen, dann steht unter 5
etwas mit LB oder ohne LB...
Genauen Wortlaut habe ich momentan nicht...

Die 16 Euro sind aber auch nicht wirklich mit irgentetwas im Gesetz konform..

EINSPRUCH einlegen ist momentan sicherlich das beste und nochmals Prüfen lassen !

Grüße

Mario

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20 Mär 2012 21:02 - 20 Mär 2012 21:04 #2896 von BurgerMario
Aw: Steuerbefreiung
bm3 schrieb:

das ist so grob was im Gesetz steht:

KraftStG § 3d Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge (§ 9 Abs. 2) sind, ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Steuer befreit. Die Zeiten der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs und die Zeiten außerhalb des auf einem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums haben keine Auswirkungen auf die Steuerbefreiung. Soweit die Steuerbefreiung bei einem Halterwechsel noch nicht abgelaufen ist, wird sie dem neuen Halter gewährt.


KraftStG § 9
3. andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm
Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;

(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge
mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern
gespeist werden (Elektrofahrzeuge).


HI KLaus!

Aber auch da komme ich niemals auf 16 Euro..
Und es geht da um Kraftfahrzeuge und nicht um Leichtkrafträder!

Ich glaube Deutsche Gesetze sind nur dazu da Leute so durcheinander zu bringen, dass hinterher niemand mehr weiss, was ist richtig und was falsch :(

Bleibe dabei!! Der Vectrix braucht keine Steuern zahlen!!

Grüße

Mario
Letzte Änderung: 20 Mär 2012 21:04 von BurgerMario.

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20 Mär 2012 21:07 - 20 Mär 2012 21:41 #2897 von Mike_and_the_VX1
Aw: Steuerbefreiung
Hallo,

ich zahle keine Steuern, und was ich hier so lese, dann reden man vom E-PKW und nicht vom 125er E-Roller. :unsure:
Auf der unten genannten Seite stehen Hinweise für E-PKWs! Der Vectrix ist ein Roller und kein Auto. Aus diesem Grund wäre der Einspruch mal nicht ganz falsch. Die 16 Euro fand ich unter §9 2a kraftstg für Wohnwagen :S ... Einfallsreichtum.
Ich zahle bisher keine Steuern! Und würde auch Einspruch einlegen! Da wiehert der Amtsschimmel :laugh:
Zumindest würde ich die 5 Jahre auch für andere E-Fahrzeuge einfordern ;-).
Und das "Halten von reinen Elektro-PKWs" :-) wir sind in der Behördenwelt ;-) Ich Halte also einen E-Roller ;), wenn der in der Garage steht ist es dann "Käfighaltung" :unsure: ;-)

Gruß Mike

Das ist eine Seite mit mehr Infos
www.motorroller-info.de/steuer.html
www.motorroller-info.de/steuer_125.html


Hier das Gesetz unter Beachtung des §1 Geltungsbereich, ganz wichtig.
www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/BJNR005090927.html

Dazu die Info-Seite BMF:
www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buerge...Auto/005__interaktiver__kfz-rechner.html
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Hinweis:
Bitte beachten: Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend.
PKW mit Elektroantrieb: Das Halten von reinen Elektro-Pkw, ist zurzeit für fünf Jahre ab der erstmaligen Zulassung kraftfahrzeugsteuerfrei. Danach wird die Steuer wie bei leichten Nutzfahrzeugen nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen und um die Hälfte ermäßigt.

Pkw mit Hybridelektroantrieb: Für Pkw mit Hybridelektroantrieben ist derzeit keine besondere Behandlung vorgesehen. Sie werden je nach dem wie Otto- oder Diesel-Pkw besteuert.
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Erneuerbare Energie und die 100% Vision gegen AKWs
Letzte Änderung: 20 Mär 2012 21:41 von Mike_and_the_VX1.

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19 Apr 2012 21:11 #4283 von haepo
Aw: Steuerbefreiung
Hallo zusammen,

ich habe heute Post vom Finazamt bekommen. Mein Vectrix ist jetzt Steuerfrei. Ziel erreicht! Die Behörde hatte wohl Angst vor mir und meinem Willen 16 Euro nicht zu bezahlen. :cheer:

(oder der Schreibkram war ihnen einfach lästig)

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19 Apr 2012 21:23 #4286 von BurgerMario
Aw: Steuerbefreiung
haepo schrieb:

Hallo zusammen,

ich habe heute Post vom Finazamt bekommen. Mein Vectrix ist jetzt Steuerfrei. Ziel erreicht! Die Behörde hatte wohl Angst vor mir und meinem Willen 16 Euro nicht zu bezahlen. :cheer:

(oder der Schreibkram war ihnen einfach lästig)


Hallo!

Na denn ist ja alles gut ;)

Grüße

Mario

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