Steuerbescheid vom Zoll
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Viele Grüße:
Klaus
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- BurgerMario
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Habe heute einen Steuerbescheid für den zweiten Vectrix mit Zulassung auf mich im April bekommen. 16 € nach §9 Abs.2 .Gilt da denn nicht der § 3d ? Macht ja jetzt neuerdings der Zoll. Ich denke der zweite V. hatte Erstzulassung im März 2011. Das Merkelsche 10 Jahres-Gesetz läuft erst für Elektrofahrzeuge mit EZ ab 18.Mai 2011. Leider dumm gelaufen ? Vorher gabs ja 5 Jahre, aber nur für PkW ? Für meinen ersten Vectrix habe bis jetzt keine Steuern gezahlt. Ist das denn mit V2 so rechtens oder sollte ich jetzt da besser Einspruch einlegen ? Wer von den Vectrix-Fahrern zahlt denn hier schon deutsche Kfz-Steuer ? Gabs da nicht auch mal eine Befreiungs-Regelung für alle Leichtkraft-Roller bis zu 125cc ?
Viele Grüße:
Klaus
Hallo Klaus!
Unter 18 Euro wird glaube ich eh nicht eingezogen...
Der Vectrix war auf jeden Fall in der 125er Klasse und ich hatte auch keine Steuern bezahlt..
Also Einspruch einlegen !!!!
Zum Zoll hat sich das wohl noch nicht rumgesprochen
Ist doch absolut hohl, dass der Zoll jetzt für die KfzSteuern zuständig ist.....
Aber warum einfach wenns auch kompliziert geht
Deutschland wird immer wunderlicher.....
Grüße
Mario
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- bm3
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habe gerade gesehen wir hatten das Thema hier schonmal recht ausführlich vor mehr als 2 Jahren. Ich werde alt, ich hatte das schon vergessen.
www.vectrix-forum.de/index.php?option=co...nena&Itemid=72&func=view&catid=4&id=2872
Damals war ja auch jemand anderes betroffen dessen Einspruch wurde aber dann stattgegeben.
Inzwischen hat sich ja auch das Steuergesetz wieder ein Stück geändert.
Einspruch einlegen, ja gerne , aber mit welcher genauen Begründung ?
Viele Grüße:
Klaus
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- BurgerMario
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Einspruch einlegen, ja gerne , aber mit welcher genauen Begründung ?
Viele Grüße:
Klaus
Egal
Erstmal dagegen sein...
Sollen die Dir doch den Paragrafen raussuchen, dass die Geld von Dir haben wollen...
Allerdings kann sich wirklich etwas geändert haben, am Steuergesetz
Soooo bewandert bin ich auf dem Gebiet dann nicht
Grüße
Mario
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- bm3
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editiert:
Ich denke ich hab jetzt was gefunden, die Vectrix sind nach ihren COC-Papieren als L3e ausgewiesen und das bedeutet Leichtkraftrad und Steuerbefreiung.
Wo allerdings die gesetzlichen Grundlagen für L3e Steuerbefreiung stehen hab ich bis jetzt noch nicht rausfinden können. Aber im Web findet man es schon so und ging auch schonmal in grauer Vorzeit durch den Bundesrat.Für meinen 125cc Honda-Roller zahlte ich auch noch nie Steuern.
Scheint aber auch so zu sein dass keiner der Vectrix-Fahrer hier bis jetzt Steuern zahlt ?
Oder doch jemand ?
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- Helixuwe
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Gruß Uwe
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Ich kam mit dem COC-Papier zur Zulassungsstelle und mit einer Zulassungsbescheinigung Teil1 und die stellen dann Teil2 aus. Scheint aber so normal zu sein.Mein erster Vectrix hat auch schon Teil1 + COC.Mein 125er Honda ebenfalls.
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- BurgerMario
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Selbst die 11 Euro für das EL werden eingezogen. Der V. ist Steuerbefreit da nur mit COC Zulassung. Oder hat deiner eine Zulassungsbescheinigung Teil 1?
Gruß Uwe
Uwe, Dein el ist NICHT in der 125er Zweiradklasse
Da werden die 11 € fällig...
Ein Vectrix braucht keine Steuern bezahlen...
Der Zoll hat absolut keine Ahnung
Selbst Steuerbefreite Fahrzeuge bekommen einen Steuerbescheid zugeschickt....
Dann steht da aber drin..... zu zahlen ab 2022...
Dämlicher gehts nicht...
Das hat mutter Merkel jetzt davon, ahnungslose Böcke zum Gärtner zu machen.....
So eine Regierung der Nullen kanns nur in D geben
Gruss
Mario
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- bm3
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Einspruch gegen ihren mir am 05.06.2014 zugegangenen Kfz-Steuerbescheid für das Fahrzeug (elektrisch angetriebener Motorroller des Herstellers Vectrix) mit dem Kennzeichen ******** .
Begründung:
Das Fahrzeug ist nach seinem "COC" und ebenfalls in der von der Zulassungsstelle ausgestellten "Zulassungsbescheinigung Teil 1", als Fahrzeug der Klasse "L3e" ausgewiesen. Diese Ausweisung wird umgangssprachlich als "Leichtkraftrad" bezeichnet. Anbei eine Kopie des Zertifikates.
Nach den EG-Richtlinien 92/61/EWG und 2002/24/EG für die Typgenehmigung von zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen werden als Leichtkrafträder im europäischen Rechtskreis Krafträder ohne Beiwagen der Klasse L3e und Krafträder mit Beiwagen der Klasse L4e bezeichnet, wenn sie das Merkmal „B“ (bis 125 cm³, bis 11 kW / 15 PS) der Richtlinie 97/24/EG, Kapitel 7 erfüllen. Im EG-Fahrerlaubnisrecht gelten die gleichen Merkmale.
Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c) und deswegen steuerfrei (KFZ-Steuer-Gesetz). Sie müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen führen.
Im Übrigen würde die Besteuerungs dieses Fahrzeuges durch Sie eine unzulässige Benachteiligung von mir als Halter darstellen, da mir so gut wie kein Leichtkraftrad gegenwärtig bekannt ist welches besteuert wird, auch kein Vectrix-Elektroroller bisher obwohl bereits eine nicht unerhebliche Anzahl auf Deutschlands Straßen bewegt wird .
Mit freundlichen Grüßen:
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- Helixuwe
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Gruß Uwe
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- bm3
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Zuerst wollte er dass ich ihm meinen Einspruch gegen den Bescheid nicht per Email sondern per Brief zuschicke. Gut dachte ich, dann hat mir der Zoll mal noch etwas mehr unnötige Arbeit gemacht.
Nach längerer interner Diskussion rief er mich jedoch nochmal zurück und sagte dass ihr Bescheid fehlerhaft rausgegangen sei. Ich nun nichts mehr zu machen brauche und einen berichtigten "Null € " Bescheid in den nächsten 2-3 Wochen erhalte.
Viele Grüße:
Klaus
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Lass den mal krank sein!
Alle sagten: "Das ist unmöglich und geht nicht!" dann kam einer der wußte das nicht und hat es einfach gemacht! " Eine Hummel kann rein physikalisch nicht fliegen, Ihr Körper ist zu schwer und unförmig im Gegensatz zur Flügeloberfläche! Sie weiß es nur nicht! )
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- bm3
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Wenn man einem Beamten des Hauptzollamtes nicht mehr vertrauen kann, wem denn dann noch ?
Damit dem Staat mal etwas außer der Reihe spenden zu müssen hab ich auch noch wenig Probleme, da gibt es noch schlimmere "Spendenempfänger".
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- Gerhard
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Man erfährt ja ganz schön viel aus deinem Screenshot...
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