Fotografieren & Veröffentlichen von Autokennzeichen
- carbon_compound
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22 Jun 2019 16:08 - 22 Jun 2019 16:09 #176593
von carbon_compound
Fotografieren & Veröffentlichen von Autokennzeichen
Mir wurde eben auf Twitter was zu KFZ Kennzeichen und DSGVO nachgeworfen.
www.rechtambild.de/2014/09/fotografieren...hen-von-autokennzeichen-was-ist-erlaubt/
So wie es scheint muß man eben nicht JEDES Kennzeichen unkenntlich machen,
zumindest nicht solange es sich um "normalen" Straßenverkehr handelt.
ABER: Das ist von 2014 - wie weit das noch gilt (DSGVO) kann ich nicht sagen.
Wir haben doch auch Rechtsanwälte hier, oder?
www.rechtambild.de/2014/09/fotografieren...hen-von-autokennzeichen-was-ist-erlaubt/
So wie es scheint muß man eben nicht JEDES Kennzeichen unkenntlich machen,
zumindest nicht solange es sich um "normalen" Straßenverkehr handelt.
ABER: Das ist von 2014 - wie weit das noch gilt (DSGVO) kann ich nicht sagen.
Wir haben doch auch Rechtsanwälte hier, oder?
Letzte Änderung: 22 Jun 2019 16:09 von carbon_compound.
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22 Jun 2019 17:16 #176595
von BinKino
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
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Ich hab es mir jedenfalls zur Vorgabe gemacht, generell alle Kennzeichen und Aufschriften an Fahrzeugen soweit es im zumutbaren Aufwand steht unkenntlich zu machen.
Ist man m.M.n. immer auf der sicheren Seite.
Im öffentlichen Raum aufgenommene Fahrzeuge, Kennzeichnungen die auf den Besitzer zB zurückzuführen sind, ist wohl Fallweise zu entscheiden, also zu welchem Zweck die Aufnahme erfolgte und veröffentlicht werden soll.
Wer weiß es genau?
Ist man m.M.n. immer auf der sicheren Seite.
Im öffentlichen Raum aufgenommene Fahrzeuge, Kennzeichnungen die auf den Besitzer zB zurückzuführen sind, ist wohl Fallweise zu entscheiden, also zu welchem Zweck die Aufnahme erfolgte und veröffentlicht werden soll.
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- Pfälzer68
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23 Jun 2019 00:01 - 23 Jun 2019 00:03 #176631
von Pfälzer68
Fotografieren & Veröffentlichen von Autokennzeichen
Hi.
Jupp, der Zweck der Veröffentlichung ist ausschlaggebend.
Fall A:
Ich nehm meinen T auf der Straße auf und hab das vorbeifahrende Auto auch mit drauf. Das lade ich irgendwo hoch/like/poste/twittere/was-auch-immer, mit der Absicht "Schaut her, mein T ist cool!" Das wäre o.k.
Fall B:
Ich mach ein Pic vom Auto eines Ars... der vor einer Ladesäule mit Parkt. Es ist ein Verbrenner.. und lade das explizit im GE-Forum unter "Ladesäulenpranger" hoch.
Das kann Ärger geben wenn sich der mit Nummer veröffentlichte meldet bzw. das Anzeigt.
In wie weit das auch den Forenbetreiber tangiert... imho muss dieser auf verlangen umgehend das Pic löschen.
Jupp, der Zweck der Veröffentlichung ist ausschlaggebend.
Fall A:
Ich nehm meinen T auf der Straße auf und hab das vorbeifahrende Auto auch mit drauf. Das lade ich irgendwo hoch/like/poste/twittere/was-auch-immer, mit der Absicht "Schaut her, mein T ist cool!" Das wäre o.k.
Fall B:
Ich mach ein Pic vom Auto eines Ars... der vor einer Ladesäule mit Parkt. Es ist ein Verbrenner.. und lade das explizit im GE-Forum unter "Ladesäulenpranger" hoch.
Das kann Ärger geben wenn sich der mit Nummer veröffentlichte meldet bzw. das Anzeigt.
In wie weit das auch den Forenbetreiber tangiert... imho muss dieser auf verlangen umgehend das Pic löschen.
Letzte Änderung: 23 Jun 2019 00:03 von Pfälzer68.
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