Kennzeichen auf Fotos unkenntlich machen?
- twizybär
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twizybär schrieb: Ich würde immer Kennzeichen fremder Fahrzeuge unkenntlich machen.
Da bin ich ganz bei dir - und eigentlich auch das Eigene...
LG Tom
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Ulli-et-Tom schrieb:
twizybär schrieb: Ich würde immer Kennzeichen fremder Fahrzeuge unkenntlich machen.
Da bin ich ganz bei dir - und eigentlich auch das Eigene...
LG Tom
Warum eigentlich? Wenn der Twizy auf der Straße parkt deckst Du es doch auch nicht ab?
Und nein, es ist nicht "verboten" ein fremdes Fahrzeug MIT Kennzeichen im Internet zu zeigen
(außer man ist vorher in die Garage eingebrochen in der es geparkt war
Ein Fahrzeug im öffentlichen Raum darf so wie es ist fotografiert werden.
Einen so wirklich triftigen Grund für die Verpixelung des Kennzeichens habe ich bisher nicht gefunden,
hatte das aber früher auch immer beherzigt... mittlerweile ist mir das zu doof.
Wenn jemand mein Kennzeichen sehen möchte... Komm vorbei, Garagentor steht offen
Kannst ankucken.
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- Goldbacher
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Wenn du das Fotografierst, reicherst du das mit Metadaten (Datum, Uhrzeit, Ort) an, und verarbeitest es elektronisch.
Wenn du das dann noch veröffentlichst ohne die Erlaubnis des Besitzers, kannst du ein Problem mit diesem bekommen.
Angucken darfst du natürlich jederzeit ein Kennzeichen und dein eigenes darfst du natürlich auch soviel verbreiten, wie du willst.
Viele Grüße, Andreas
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- TwizyChrisy
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Akku61 schrieb: Das KFZ-Kennzeichen wird laut DSGVO als personenbezogene Daten angesehen.
Wenn du das Fotografierst, reicherst du das mit Metadaten (Datum, Uhrzeit, Ort) an, und verarbeitest es elektronisch.
Wenn du das dann noch veröffentlichst ohne die Erlaubnis des Besitzers, kannst du ein Problem mit diesem bekommen.
Angucken darfst du natürlich jederzeit ein Kennzeichen und dein eigenes darfst du natürlich auch soviel verbreiten, wie du willst.
Ich weiß, daß "googlen" jetzt nicht unbedingt die sicherste Variante der Rechtsauslegung darstellt, aber ich finde keinerlei HInweise daß es
- mit klar definierten Ausnahmen wie zum Beispiel dem Aufruf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen zu beschädigen - auch nur im Ansatz
verboten ist ein Kennzeichen, das im öffentlichen Raum fotografiert ist zu veröffentlichen.
Ein dem Urteil des Amtsgericht Kassel (Az.: 1 T 75/07). Demnach seien Nummernschilder keine sensiblen Daten. entgegenstehedes Urteil
existiert wohl aktuell noch nicht. Einzelinterpretationen des EU-DSGVO, wie z.B. des ADAC sind bisher wohl eher Meinungsäußerungen als
gängige Rechtsssprechung.
In einem Land, in dem Datenwahn Absurdistan jedoch bereits ausgeprägt ist, daß das Anbringen eines Namens an einem Briefkasten,
der dazu dient, daß eben genau an diesen Namen adressierte Post auch dort ankommt, aus Datenschutz in Frage gestellt wird, kann ich mir
auch vorstellen, daß irgendwann Fotos von Autos oder sogar generell Fotos von ALLEM außer menschenleerer Natur in Frage gestellt werden.
Da natürlich nur dann, wenn die Rapsfelder nicht mit einer Sorte bepflanzt sind, auf die ein Saatguthersteller ein Patent hat.......
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- Tweety
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Wenn es solche Diskussionen auslöst, werde ich in Zukunft aber darauf verzichten.
Datenschutz? - Ja gerne, da wo er wirklich wichtig und sinnvoll ist, z.B. Daten auf den Krankenkassenkarten oder beim Online-Banking im Internet
Ansonsten kann ich mich dazu nur TwizyChrisy anschließen.
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- Bernd__1969
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Auch bei Google gibt es einen sehr klaren Hiweis darauf das die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden sollten.TwizyChrisy schrieb: Ich weiß, daß "googlen" jetzt nicht unbedingt die sicherste Variante der Rechtsauslegung darstellt, aber ich finde keinerlei HInweise daß es
- mit klar definierten Ausnahmen wie zum Beispiel dem Aufruf das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen zu beschädigen - auch nur im Ansatz
verboten ist ein Kennzeichen, das im öffentlichen Raum fotografiert ist zu veröffentlichen.
.
Bitte versuche doch mal auf Google Street View Deuschland ein lesbare Kennzeichen zu finden!
Also wenn Google selber die Verantwortung für die Inhalte hat.....wird es auch umgesetzt!
Bernd
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- Kangoo
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Ein fremdes Auto fotografieren und – ohne das Kennzeichen unkenntlich zu machen – ins Netz stellen? Ist erlaubt! Da ein Auto weder über ein Urheber- noch über ein Persönlichkeitsrecht verfügt, darf es fotografiert werden. Auch der Besitzer des Autos hat nicht das Recht, das Fotografieren seines Autos zu untersagen. Einschränkungen aber können sich dadurch ergeben, dass das fotografierte Auto nicht frei zugänglich ist – der Fotograf also auf privatem Grund unterwegs ist. Stellt sich die Folgefrage, ob das Nummernschild unkenntlich gemacht werden muss.
Die Antwort leitet: nein. Wird das Auto unkommentiert, also rein sachlich dar- und ins Internet gestellt, wird das Persönlichkeitsrecht des Besitzers nicht verletzt. Wie bereits TwizyChrisy schrieb, hat das Amtsgericht Kassel in dieser Frage bereits eindeutig entschieden (Az.: 1 T 75/07). Nummernschilder sind per Definition keine sensiblen Daten, da sie für jeden frei zugänglich und sichtbar sind. Hinzu kommt, dass lediglich (theoretisch*) Polizei und Behörden Zugriff auf die Daten hinter dem Nummernschild haben – und somit der normale Bürger anhand des Nummernschilds nicht die Daten des Fahrzeughalters herausfinden kann.
Die Frage die sich höchstens daraus ergibt, die Definition unkommentiertes Bild: Metadaten wie Uhrzeit, wo und wann...hmm.... , da könnte es dann wieder heikel werden. Andererseits, wo kein Kläger, da kein Richter und der Teufel ist eh ein Einhörnchen... und mei warum regt man(n) sich über solchen Hirntorretblödsinn auch auf...die Welt hat bekanntermaßen dringlichere Probleme als Kennzeichen und wo war wer wann wieso und DGSVO...duckmichundbinweg
(*) theoretisch gibt es den Zentralruf der Versicherungen...Kennzeichen unter Vorwand durchgeben und man bekommt als Pseudogeschädigter die Kontaktdaten des Halters.
Made in 한국, diverse Modifikationen und Zusatzausstattungen...
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Das kann man auch auf dem Smartie mit der Foto-Äpp oder bspw. "Snap Markup" - kostenlose Äpps gibt es hierzu genug. Bild darin öffnen, "Stift" auswählen und einen Strich darüber zu zeichnen, neu speichern. Kann heute jedes Kind!
Naja wir wissen ja, man kann sich auch jede Rechtsprechung immer so zurechtlegen, wie eine "Bezahlte" ...
In fast jedem Forum gibt es immer eine ähnliche Diskussion. Warum eigentlich?
Eigentlich sollte es schon zum Anstand und Respekt gegenüber seinen Mitmenschen dazu gehören, die Unkenntlichmachung schon im Ansatz eines Zweifels zu tun. Man sollte auch soweit denken, dass es einen selbst eines Tages in eine prekäre Situation bringen könnte...
Aber es gibt leider auch zu viele, die davon überzeugt sind, sich in jedem Grenzbereich über alles hinwegsetzen zu können.
Und BigBrotha weiß eh schon zu viel! Und ja, dann gibt es die "ich habe nichts zu verbergen" - kann ja jeder wie er will. Das Echo kommt auch immer.
Und ich stelle hiermit den Antrag die Unkenntlichmachung von Kennzeichen jeder Art zu den Forenregeln hinzuzufügen
Dann wäre das geklärt.
... und vielleicht sollte man das OT-Thema aus dem "Ich habe dich gesehen!" abtrennen?
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- twizybär
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Eben wegen unsicherer Rechtslage. Der Twizy auf dem Foto, waraufhin dieser Thread entstanden ist, steht deutlich auf Privatgelände, also nicht-öffentlich.Pfälzer68 schrieb: Weshalb?
Angereichert ist das Bild mit Meta-Daten wie z.B.:
Filename - DA-Twizy.jpg
Make - Nokia
Model - 6303 classic
DateTime - 2020:05:01 13:19:17
DateTimeOriginal - 2020:04:27 09:55:21
DateTimeDigitized - 2020:04:27 09:55:21
Die DSGVO ist, wenn ich nicht irre, zumindest so ausgelegt, dass nur der Betroffene klagen kann, also sind erst mal keine automatisierten Massenabmahungen aufgrund einer Kennzeichensuche möglich.
Ich bin von Beruf Qualitäter - also Korinthenkacker / Klugscheißer - und halte mich in der Regel an Vorgaben, Berufskrankheit.
Nur weil man selber nicht betroffen ist, kann man seine eigene Einstellung nicht auf andere abstrahieren, also davon ausgehen, dass wenn mir etwas egal ist, kann es dem anderen auch egal sein!
Das Nummernschild alleine sehe ich auch so, dass dies kein Problem sein sollte. Das Problem sind die Metadaten drumherum (Datum, Uhrzeit, Ort)!
TwizyChrisy hat z.B. letztens ein Foto gepostet, wo noch deutlich mehr Meta-Daten drin sind, so weiß ich also mittlerweile nur aufgrund seiner Bilder nicht nur wo das TCC ist, sondern auch, wo er privat wohnt, bzw. seine Garage. Und das kann jetzt jeder weltweit sehen.
Kann sein, dass ihm das egal ist, mir wäre das aber nicht egal.
Filename - IMG_20190825_125718.jpg
Model - Redmi Note 6 Pro
Make - Xiaomi
DateTimeDigitized - 2019:08:25 12:57:18
DateTimeOriginal - 2019:08:25 12:57:18
GPS information: -
GPSLatitudeRef - N
GPSLatitude - 49 xxxx
GPSLongitudeRef - E
GPSLongitude - 10 xxxx
GPSAltitudeRef - Sea level
GPSAltitude - 378.66 m
GPSTimeStamp - 10 57 18
GPSDateStamp - 2019:08:25
Viele Grüße, Andreas
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- Pfälzer68
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Das mit den Metadaten ist mir schon klar. Ich bezog mich auf das "auf einschlägigen Börsen" und das Kennzeichen. Was sollte dort/darüber den "Missbrauch" darstellen?
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